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Tochter 7J. wegen Umzug aus dem Hort geflogen

Tochter 7J. wegen Umzug aus dem Hort geflogen

RaSk

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Hallo wir sind im Februar umgezogen aus Hamburg nach Schleswig Holstein.Meine Tochter 7J. ist in Hamburg in der 2. Klasse und im Anschlußhort von der Schule! Das sollte auch so bleiben. Meine Arbeitsstelle und meine Eltern wohnen 3Min. von der Schule und Hort entfernt und holen meine Tochter um 15Uhr ab. Ich selbst bin Berufstätig und könnte erst um 16.30Uhr. Dies alles ist Grund,daß meine Tochter auf der Schule + Hort bleiben sollte!! Die Behörde in Wandsbek hat uns sofort den Kita-Gutschein gestrichen innerhalb von 3 Werktagen stand meine Tochter ohne Hort da. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt bis heute keine Antwort erhalten. Darf die Behörde das?? Ich habe einen Kostenausgleich in Schleswig Holstein gestellt,der auch abgelehnt wurde was soll ich tun? Der Hort kostet 399€ im Monat das kann ich mir so nicht leisten! Welche Behörde ist jetzt für mich zuständig ?? Oder muß ich jetzt meine Arbeitsstelle aufgeben oder meine 7J. Tochter alleine zu Hause lassen??? Kann mir jemand Helfen ?? Gruß Ramona


Babsorella

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Antwort auf Beitrag von RaSk

Über die Behördenzuständigkeit weiß ich leider nichts. Aber es kann sicherlich dauern, bis die Behörde/ein Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Habt Ihr die Möglicheit, einen zweiten Wohnsitz für Eure Tochter zu organisieren, z.B. bei den Großeltern oder einer Freundin? Ich höre häufiger (wohne auch in HH), dass Eltern sich oder ihre Kinder ummelden, damit sie an einer bestimmten Schule genommen werden. Vielleicht klappt es auch hinsichtlich Kita-Gutschein. Du kannst auch einen Anwalt fragen oder, falls Dir das zunächst zu teuer ist, die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft), die entweder ganz kostenlos oder zumindest recht günstig ist. Viel Erfolg!


Itzy

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Antwort auf Beitrag von Babsorella

ich würde ganz schnell deine tochter bei oma und opa mit 2.wohnsitz anmelden. dann hast du zumindest bessere chancen auf kostenübernahme- aber keine garnatie. bsp. unser waldkiga wird von 2 städten bezuschußt wenn das kind den wohnsitz in einer der beiden städte hat. ( immerhin 400euro pro jahr+ pro kind) wir hatten ein kind was aber in einer nachbargemeinde- gleichzeitig auch noch anders bundesland ( niedersachsen statt nrw) wohnte. keine chance auf den zuschuss. den haben die eltern selber getragen weil wir als verein das kind sonst nicht genommen hätten da wir auf das geld angewiesen sind. hätte es aber einen 2. wohnsitz in der stadt ( nrw) nachweisen können wäre es kein problem gewesen. und ruf den hort an und frag nach, oft hatten die schon solche fälle. lg christine


doreen_fynn

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Antwort auf Beitrag von Itzy

hallo, rechtlich hast du in der derzeitigen lage leider pech. wenn dein jetziger wohnort bzw dort in der schule ein platz incl. hort frei ist, dann bekommst du den kostenausgleich nicht, denn es wird immer angestrebt erst die eigenen plätze zu belegen. sind die voll, dann hast du eine chance. es interessiert dabei nicht, wo du arbeitest oder ob oma und opa dort wohnen. das mit dem 2.wohnsitz kann klappen, muss aber nicht. evt musst du dir da frage gefallen lassen, auf die du eine schlüssige erklärung bringen musst - und da fällt hortplatzvergabe nicht rein. eine wirkliche lösung habe ich da für dich aber leider auch nicht. aber evt. könnten oma und opa die kleine gleich nach der schule holen? lg doreen


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von doreen_fynn

Ich würde es auch darüber versuchen, den Wohnsitz bzw. den 2. Wohnsitz deiner Tochter bei Oma udn Opa anzugeben. Und zwar mit der Begründung, dass Oma und Opa das Kind beaufsichtigen während du arbeiten bist. Das seh ich als einzige Chance das zu versuchen.