Heidschnucke
Bei uns gibt es die Nachmittagsplätze nur wenn die Mutter arbeitet, klar. Meine Mutter würde mich in Ihrem kleinen Betrieb, sie selbständig, einstellen, da sie eine Mitarbeiter/in sucht für Buchhaltung, Kundenannahme etc. Darf ich auch bei meiner Mutter angestellt sein oder argumentiert der Kindergarten dann dass ich mein Kind auch mitnehmen könnte?
So etwas darf der Kiga nicht. Du kannst ja wohl nicht gleichzeitig arbeiten und dein Kind nebenbei betreuen. Wenn ich als Freiberufler (z. B. Informatiker) den ganzen Tag zu Hause am PC arbeite oder als Mutter ein Home-Office bzw Tele-Arbeitsplatz hätte, kann ich ja auch nicht mal eben mein Kind betreuen. Da kann ich dreimal zu Hause sein. Die Betreuung wäre trotzdem nicht angemessen.
hallo, den kiga geht es nichts an, wo du und bei wem du angestellt bist - also müsste es gehen. lg doreen
Hallo, Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag. Deine Mutter zahlt dich schließlich nicht für Kinderbetreuung, sondern dafür, dass du die Buchhaltung machst. Kommt gut, wenn das Kiga-Kind da beim Posteingang ein bisschen mitsortiert. LG Inge
Ich verstehe es eh nicht, dass man da oft noch Vorschriften bekommt, wann man das Kind bringen darf. Nun, vielleicht ist es bei uns auf dem Land einfacher... das kann schon sein. Aber das nur arbeitenden Müttern die Nachmittagsplätze zustehen finde ich komisch. Aber in Deinem Fall kann Dir der KiGa nichts vorschreiben, Job ist Job, egal bei wem oder wo. melli
"Aber das nur arbeitenden Müttern die Nachmittagsplätze zustehen finde ich komisch. " Aber wozu sollten nicht arbeitende Mütter bzw, nur vormittags arbeitende Mütter einen Nachmittagsplatz brauchen?
Hallo, sorry, hab erst jetzt gelesen, dass Du gefragt hattest.... Ich kenne es schon so, dass man z.B. auch nur nachmittags gehen kann. Eine Mutter bei uns im KiGa hat das so gemacht. Die hatte zwei Schulkinder und den Kleinen. Sie hat gesagt, früh hat sie ja Zeit für den Kleinen und am Nachmittag dann geht er eben in den KiGa, damit sie Zeit für die Großen und deren Schulangelegenheiten hat. Er wurde um 13 Uhr gebracht und um 16 Uhr geholt. Für ihn auch sehr gut so, denn die Mutter sagte, er wäre sehr ruhig und eher sensibel, er würde in der großen Grupppe des offenen Konzeptes "untergehen". Ich fand diese Lösung prima. Ich hatte meine Tochter damals auch bis 15 Uhr gebucht, aber meist um 13 Uhr geholt. Aber einfach auch, weil ich evtl. mal einen Termin hatte oder die Vorschule war z.B. dann immer auch nachmittags. Weil es da ruhiger war im KiGa. Ist aber hier wirklich sehr ländlich bei uns, ein evangelischer KiGa, der einzige im Ort. Vielleicht deshalb auch die Möglichkeiten und Flexibilität. melli
Ok, das kannte ich nicht, daß Kinder auch nur nachmittags in den Kindergarten gehen können. So etwas gibt es hier nicht. Entweder nur vormittags oder komplett ganztags! Vom Prinzip her ist das gut gedacht von der Mutter, so vormittags Zeit für den kleinen und nachmittags für die Großen zu haben. Geht allerdings auch nur, wenn man nicht arbeiten muß.
Hallo, natürlich geht das. Deine Mutter ist eine Arbeitgeberin wie alle anderen auch. Wie sollte man denn im Büro arbeiten und zugleich ein Kind hüten? Was kein normaler Chef erlauben würde, muss auch eine Verwandte als Chefin nicht erlauben!
... solange Du den Platz wirklich brauchst (und auch bei der eigenen Mutter kann man ein Kind nicht so einfach zur Arbeit mitnehmen) könne sie nichts dagegen haben. Schlimm finde ich nur eine "Scheinarbeitstätigkeit" damit man das Kind bloss den ganzen Tag in eine Einrichtung bringen kann. Was nicht heißt das ich es der AP zuspreche, ich höre mich einfach gerne reden ;) Jeckyll
Angestellt ist Angestellt, wo Du arbeitest hat den Kindergarten ja eigentlich nicht zu interessieren. Wenn Du angestellt bist, dann hast Du somit nach Eurer Regelung ein Recht auf einen Mittagsplatz, sofern dieser Frei ist. Ob Du bei Dir selbst arbeitest, oder bei Deinem Mann, oder bei Deiner Mutter ist völlig egal, Du mußt dort arbeiten FERTIG.
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