Mitglied inaktiv
Hallo, es geht um ein Problem mit einem kirchlichen Kindergarten, bei dem wir ab 01.01. einen Platz für unseren 2-Jährigen haben bzw. hatten. Der Kindergarten war bisher für Kinder ab 3 Jahre, jetzt wurde zum 01.11. neu eine Gruppe für Kinder ab 2 Jahren eingereichtet, die Kinder sollten zum 01.11. und 01.01. neu aufgenommen werden (unser Sohn sollte zum 01.01. in den KiGa kommen). Dann gab es ein Problem bei der Berechnung der Beiträge. Die Kindergartenleitung hat die Gebühren so berechnet, als ob es um Kinder über 3 Jahre ginge, für die es von der Stadt besondere Zuschüsse gibt. Die Gebühr wurde deshalb massiv zu niedrig im Betreuungsvertrag festgehalten, da die Zuschüsse eingerechnet wurden. Dieser Fehler ist später aufgefallen, die Kindergartenleitung erklärte, man müsse mit einem höheren Beitrag rechnen, ca. 4-mal so hoch. Rücksprachen mit der Stadt ergaben, dass die Gebührensatzung der Stadt dem schriftlichen Betreuungsvertrag vorgehe, soweit im Vertrag allerdings ein fester Betrag stehe, habe die Kirche als Träger des Kindergartens "ein Problem". Jetzt hat der Kirchenvorstand mitgeteilt, dass der Betreuungsvertrag einseitig von der Kirche gekündigt würde, da die Satzung der Stadt die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht zulasse und bei Kindern, die erst in einigen Monaten 3 Jahre alt würden, Ausnahmen möglich wären. (Der Vertrag sieht im übrigen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor bei Beitragserhöhungen, und die Anpassung der Betreuungskosten an die Regelungen der Stadt würde eine solche Beitragserhöhung darstellen.) Diese Aussage ist allerdings falsch, bzw. deckt sich definitiv nicht mit den Aussagen der Stadt, von der die rechtliche Möglichkeit, Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen, ausdrücklich bestätigt wurde. Wie kann man gegen eine solche Kündigung durch den Träger des Kindergartens vorgehen? Ist es wirklich rechtens, den Betreuungsvertrag (vertragsgemäß mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum nächsten Monatsanfang) zu kündigen, wenn der Träger erst nachträglich feststellt, dass er bei der Beitragsberechnung einen Fehler gemacht hat, er den Beitrag erhöhen müsste, um nicht auf den tatsächlichen Kosten sitzen zu bleiben, und dann einseitig den Betreuungsvertrag zu kündigen? Hat hier vielleicht schon einer mal ein ähnliches Problem gehabt und könnte irgendwie weiterhelfen? Ich bin im Moment restlos frustriert, wir hatten uns so über den Platz für den Kleinen gefreut, zumal der mittlere da auch in den Kindergarten geht, ich berufstätig bin und wir auf den Platz eigentlich angewiesen sind *heul*. Die Tagesmutter, die wir bisher hatten, haben wir gerade gestern fristgerecht zum 01.01. gekündigt... *nochmehrheul* Das kann doch so alles nicht wahr sein?!?!
Hallo, du bekommst die Kündigung weil du den richtigen Beitrag nicht bezahlen willst, verstehe ich das richtig? Stell dir doch umgekehrt mal vor jemand schreibt auf deinem Lohnzettel nur 25% deines Lohnes und sagt dir dann, der Zettel geht vor allem anderen, da würdest du auch alles versuchen um da raus zu kommen. Lg UTe
Na, ganz so kann man das nicht sagen - der Kindergarten hat ja noch nicht einmal mit unser über die Preiserhöhung gesprochen, lediglich die Leiterin sagte, es gäbe Probleme mit der Berechnung der Beiträge, die Beitragshöhe müsste nochmal geklärt werden... und das nächste, was wir bekommen, ist die Kündigung. Na, danke schön! Ansonsten - wenn ich den Arbeitsvertrag mit 25% Gehalt unterschreibe, sind daran ja auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebunden... so einfach käme man dann ja auch nicht aus dem Vertrag raus. :-/
Hallo grundsätzlich hat der KiGa nur ein Kündigungsrecht, wenn und soweit das im Vertrag. Es kann natürlich sein, dass der Kindergarten außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn es ihm aus gewichtigen Gründen nicht möglich ist, die Gruppe einzurichten. Aber selbst wenn der KiGa kein Kündigungsrecht hat, wird es schwer sein, Deinen ERfüllungsanspruch, dh. den auf Betreuung Deines Kinder durchzusetzen. Dann kommt - eventuell - ein Schadensersatzanspruch in Betracht, z.B. wenn Du infolge der Kündigung höhere BEtreuungskosten hast. Aber ich kann mir nciht vorstellen, dass es Dir tatsächlich um einen Konflikt geht, denn immerhin ist Dein anderer Sohn ja in der Einrichtung. Blöd gelaufen ist es, aber ich hoffe, DU hast Deine TM wieder aktivieren können. GLG Robina
Gekündigt wurde aufgrund der falschen Berechnung des Beitrages. Da in eurem Vertrag der niedrige Beitrag steht, wird er gekündigt. Ihr bekommt doch sicherlich einen neuen Vertrag mit den dann korrekten Gebühren? lg nana
...ich weiß es noch nicht. Im Moment heißt es von der Kirche, sie kündigen uns den Platz komplett, also kein neuer Vertrag nur mit Beitragsanpassung, sondern gar keinen Platz - aber das wäre noch nicht endgültig entschieden. Wir wissen also überhaupt noch nicht, woran wir sind - aber im Moment laufen wir Sturm und gehen allen möglichen Leuten, die da etwas zu entscheiden haben, schrecklich auf die Nerven! Letzte Aussage, die ich heute bekommen habe, war "wir werden schon eine Einigung finden" - drückt mir mal die Daumen!!!
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