Mitglied inaktiv
Hallo! Wir haben seit einem halben Jahr Probleme in unserem Kiga. Jetzt wurde dem einen Elternbeirats-Mitglied der Kiga-Platz gekündigt mit 3monatiger Kündigungsfrist, weil er Ärger gemacht hat. Ist das zulässig? Kiga-Plätze sind rar bei uns. Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben. Vielen Dank Marion
Grundsätzlich darf man den Kindergartenplatz kündigen. Hab jetzt so rausgehört das dieser Elternbeirat Kritik am Kiga geäussert hat und der Platz deswegen gekündigt wurde? Ich hab das in meiner Laufbahn noch nicht gehört.
Bei uns steht in der Satzung, dass ein Kind bei Beitragsrückständen der Eltern vom Essen wie auch aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden kann. Das kam aber bisher noch nie vor, auch wenn die Eltern Rückstände hatten. Das ein Platz gekündigt wurde, weil die Eltern sich engagiert haben, ist mir nicht bekannt.
Also bei uns im Vertrag steht, bei Beitragsrückständen, bei untragbarkeit des Kindes, wenn ein besser Platz angeboten werden kann, also zum Beispiel Heilpädagogische Gruppe oder so..Diesen Fall hatten wir auch schon, dass Eltern mit einem dringend anders zu fördernden Kind sich total verweigert haben, das Kind aber so in der gruppe untragbar war, weil es einfach schwerste Defitzite in der Entwicklung hatte. Diesem Kind wurde dann an einem Runden Tisch mit mehreren Hilfepartnern ein Platz in einer kleinen Heilpädagogischen Gruppe angeboten, und die Eltern wollten diesen erst nicht annehmen, sondern das Kind bei uns lassen, das wurde dann gekündigt, und die eltern haben sich dann doch für die Gruppe entschieden, oder eben für eine andere Betreuung. Das ist aber schon einige Jahre her. aber das steht in irgendeiner Form in der Satzung und natürlich bei Differenzen zwischen Eltern und Einrichtung, die so schwerwiegend und nciht zu klären sind, das heißt allerdings , dass die Eltern absolut nicht mit der Konzeption einverstanden sind und damit nicht klar kommen, und das zwischen Träger, Einrichtung und Eltern nicht geklärt werden kann. Du gehst nicth näher drauf ein, was los, war, aber es hört sich für mich auch nicht nach einer Minikleinigkeit an.. Wenn die Differenzen sooo groß sind, dann ist das für die Einrichtung sehr schwierig, wenn eltern und Einrichtung nicht einigermaßen zusammen arbeiten können ist das nicht zum Wohle des Kindes. und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Einrichtung steht bei usn auch im Vertrag. dass die Eltern sich zu einer Zusammenarbeit bereit erklären. Aber konkret ist das ja auch von Vertrag zu Vertrag verschieden.. schau doch Euren einfach mal an..
Hallo bei uns kann der Kindergartenplatz von Seitens des Kindergartens gekündigt werden wenn_ - mehrmalig gegen die bestehende Kindergartenordnung verstoßen wird - wenn die Eltern mit der Pädagogik des Kindergartens nicht einverstanden sind, bzw. nicht diese akzeptieren können - wenn eine weitere Zusammenarbeit mit den Eltern nicht mehr möglich ist, und so eine positive Entwicklung des Kindes gefährdet werden würde - unüberbrückbare Differenzen - wenn der Kindergartenbeitrag nicht bezahlt wird Wir hatten das Problem in all den Jahren nicht wirklich oft. Wenn sich heraus kristallisiert hat, daß keine sinnvolle Zusammenarbeit möglich ist, die Pädagogischen Gedanken sich soweit unterscheiden, bzw. auch sehr massive Probleme zwischen Personal und Eltern gab, haben sich die Eltern dann gegen den Kindergartenplatz entschieden. Einmal "mußte" ein Kind gehen, weil wir eine geistige Behinderung bemerkten, und das Verhalten in der Regelgruppe nicht mehr tragbar war. Aber wir haben versucht die Mutter zu unterstützen, hatten es erst mit Frühförderung versucht, ging aber wirklich nicht Einmal war eine Mutter sehr unzufrieden mit unserer Pädagogik und sie hatte einen regelrechten Hass auf eine Erzieherin. Bei der Aussprache mit der Familie wurde die Mutter so aggressiv und ist echt ausgeflippt, und ging auf die Erzieherin los. Der Pfarrer mußte dann die Polizei rufen, und die Mutter bekam Hausverbot Die Mutter hatte das Gefühl gehabt die Erzieherin mag ihr Kind nicht Manchmal denke ich es wäre aber besser, wenn Eltern wirklich so unzufrieden mit einem Kindergarten, einer Erzieherin sind - daß sie sich wirklich nach einer Alternative umsehen. Denn sonst ist es schwer für das Kind eine positive Atmosphäre des Wachsen, Begleiten und Fördern zu schaffen Grüße Laraz
Hallo bei uns kann der Kindergartenplatz von Seitens des Kindergartens gekündigt werden wenn_ - mehrmalig gegen die bestehende Kindergartenordnung verstoßen wird - wenn die Eltern mit der Pädagogik des Kindergartens nicht einverstanden sind, bzw. nicht diese akzeptieren können - wenn eine weitere Zusammenarbeit mit den Eltern nicht mehr möglich ist, und so eine positive Entwicklung des Kindes gefährdet werden würde - unüberbrückbare Differenzen - wenn der Kindergartenbeitrag nicht bezahlt wird Wir hatten das Problem in all den Jahren nicht wirklich oft. Wenn sich heraus kristallisiert hat, daß keine sinnvolle Zusammenarbeit möglich ist, die Pädagogischen Gedanken sich soweit unterscheiden, bzw. auch sehr massive Probleme zwischen Personal und Eltern gab, haben sich die Eltern dann gegen den Kindergartenplatz entschieden. Einmal "mußte" ein Kind gehen, weil wir eine geistige Behinderung bemerkten, und das Verhalten in der Regelgruppe nicht mehr tragbar war. Aber wir haben versucht die Mutter zu unterstützen, hatten es erst mit Frühförderung versucht, ging aber wirklich nicht Einmal war eine Mutter sehr unzufrieden mit unserer Pädagogik und sie hatte einen regelrechten Hass auf eine Erzieherin. Bei der Aussprache mit der Familie wurde die Mutter so aggressiv und ist echt ausgeflippt, und ging auf die Erzieherin los. Der Pfarrer mußte dann die Polizei rufen, und die Mutter bekam Hausverbot Die Mutter hatte das Gefühl gehabt die Erzieherin mag ihr Kind nicht Manchmal denke ich es wäre aber besser, wenn Eltern wirklich so unzufrieden mit einem Kindergarten, einer Erzieherin sind - daß sie sich wirklich nach einer Alternative umsehen. Denn sonst ist es schwer für das Kind eine positive Atmosphäre des Wachsen, Begleiten und Fördern zu schaffen Grüße Laraz
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