Mitglied inaktiv
Ich möchte heute mal eine Frage für meine Freundin stellen. Ihr Sohn Timon (1 Jahr) wird ab September 05 in Brandenburg in einen KiGa vom Arbeiter-Samariter-Bund gehen. Sie selbst geht dann ebenfalls wieder (kurzfristig) arbeiten. Im Februar 06 bekommt sie nun ihr zweites Baby. Nun wurde ihr gesagt, dass Timon dann nach Ablauf der Mutterschutzfrist für's neue Baby wieder gekündigt werden würde, wenn meine Freundin dann nicht weiter arbeiten ginge. Natürlich möchte sie auch mit dem zweiten Baby ein Jahr Elternzeit nehmen und erst im Februar 07 wieder mit der Arbeit beginnen. Hat jemand von euch Ähnliches erlebt oder kennt vielleicht sogar die Rechtslage - abgesehen von der pädagogisch völlig unsinnigen Handhabung, ein Kind nach ca. 7 Monaten sozusagen wieder "rauszuschmeißen"! Über Tipps und Erfahrungen bzw. Möglichkeiten, den "Großen" im KiGa zu belassen, würden wir uns sehr freuen. Miri
Hallo, ich vermute, dass der Kiga das so machen kann.. Unter drei Jahren hat man ja keinen Anspruch auf einen Platz. Hier in Hamburg braucht man sogar extra einen Gutschein vom Amt fuer Krippen- und Kigaplaetze und der wuerde bei deiner Freundin automatisch enden, wenn sie nicht mehr arbeitet und zu keiner "sozialen Randgruppe" gehoert. Nun weiss ich nicht, wo in eurem Fall die Gruende liegen. Wenn es nur eine interne Regelung des Kigas ist, wuerde ich mich nach einem anderen umgucken, wenn deine Freundin ihr Kind wirklich weiter betreuen lassen will. LG Berit
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