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Kindergarteneintritt mit 2 Jahren und 10 Monaten in NRW

Kindergarteneintritt mit 2 Jahren und 10 Monaten in NRW

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Hallo, ich habe eine Frage für eine Freundin: Ihre Tochter wird nächstes Jahr im Februar drei Jahre alt und man hat ihr bereits vor einem Jahr zugesagt, daß das Kind ab 01.01.07 einen Platz im Kindergarten hat. Die ältere Schwester geht bereits in diese Einrichtung. Ab Mitte Februar geht meine Freundin dann wieder arbeiten. Heute hat man ihr dann mitgeteilt, daß ein Kindergarteneintritt erst ab dem dritten Geburtstag möglich ist. Es gibt aber bereits ein Kind, daß mit 2 Jahren und 9 Monaten aufgenommen wurde und es sind 13 Plätze in der Einrichtung frei. Meine Freundin war allerdings zu perplex, um noch irgendetwas zu erwiedern. So, jetzt die eigentliche Frage: Weiß jemand, wie das mit dem Eintrittsalter in städtischen Kindergärten in NRW geregelt ist? Ab wann müssen Kinder aufgenommen werden? Das Kindergartengesetz hat mich nicht weiter gebracht... LG Tinka


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Hallo, das ist natürlich blöd für deine Freundin. Ich würd einfach nochmal hingehen und das sagen, wie es verabredet war. Ich arbeite auch in NRW in einem Kiga, allerdings ist es kein städtischer. Der Kiga muß ein unter 3jähriges Kind nicht aufnehmen. Bei uns ist es so, dass wir Kinder, die bis November 3 werden, ab August aufnehmen dürfen. Danach nicht mehr. Im laufenden Kigajahr werden, falls Plätze frei sind, nur 3jährige Kinder aufgenommen. Es können aber Dringlichkeitsanfragen gestellt werden. Wie jetzt in dem Fall deiner Freundin. Da sie wieder arbeiten möchte und das ja eben nur geht, wenn der Platz im Kiga vorhanden ist. Das entscheidet dann bei uns der Kigarat. Sie soll einfach noch mal nett nachhören. Vielleicht war das ja ein Missverständnis! Außerdem sind (zumindest wir) immer sehr bemüht, unsere freien Plätze zu besetzen:-) LG und viel Erfolg Claudia


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Hallo Claudia, danke für deine Antwort. Dass meine Freundin das Ganze nochmal anspricht ist klar. Sie wollte nur gewappnet sein und die Gesetzeslage kennen. Mein Sohn wurde im Oktober drei und kam auch im August in den Kindergarten (städtisch). Die Leiterin erklärte mir damals, daß das möglich sei, wenn ich es möchte. Also die gleiche Regelung wie bei euch. Nach einem Jahr hat mein Sohn den Kiga durch Umzug in der gleichen Stadt wechseln müssen. Der Leiterin des neuen Kiga (auch städtisch) war diese Regelung vollkommen unbekannt. Soviel dazu... Was mich an der ganzen Sache am meisten irritiert, ist die Tatsache, daß von 50 Plätzen 13 frei sind und man scheinbar kein Interesse daran hat, diese zu besetzen. Soviel ich weiß, werden nicht besetzte Plätze doch gestrichen. Das mit der Dringlichkeitsanfrage ist eine gute Information. Sie hat ihrem Arbeitgeber den Rückkehrtermin nämlich bereits mitgeteilt. An ein Mißverständnis glaube ich persönlich weniger, weil meine Freundin bei so was superkorrekt ist und da fünf mal nachfragt. Ich denke, in der Einrichtung ist irgendwas im Busch... Danke nochmal! Tinka


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solltest du arbeiten gehen, und es hat noch Platz, dann besteht die Möglichkeit das ein Kind , dass noch nicht 3 ist in den KIGA kann! aber die Kinder die 3 sind werden da berücksichtigt. silvia


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an euer Jungendamt wenden die vermitteln plätze in Städtischen Einrichtungen da würde ich mich auch mal beschweren denn so geht es ja nicht