Mitglied inaktiv
Hallo, schon im Baby&Job Forum gepostet, vielleicht gibt es hier mehr infos. Danke. Die Stadt hatte vor ein paar Monaten alle Steuerbescheinigungen angefordert,zwecks Überprüfung ob man die Einkommensgrenzen zur Berechnung des KIGA Betrages überschritten hat. Nun haben wir gestern ein Schreiben bekommen, für das Jahr 2002 müssen wir nachzahlen. Grund: Unser Brutto war in diesem Jahr besonders hoch, weil ich aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung erhalten habe. Diese wurde dann in ETW gesteckt. Bin unsicher, zählt denn Abfindung zum regulären Einkommen ? Da ich im Moment arbeitssuchend bin und keine Leistungen mehr erhalte ( Menne verdient genug, Aussage Agentur für Arbeit) können wir den geforderten Betrag auf gar keinen Fall in einer Summe bezahlen, meint Ihr es ist Ratenzahlung möglich. Ich trau mich im Moment nicht anzurufen, ist mir was peinlich. Ratlose Grüße oca
Also meiner Meinung nach gehört eine einmalige Abfindung nicht zum regelmäßigen Einkommen.(habt ihr die Abfindung versteuern müssen. Wenn ihr einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe habt können die euch wahrscheinlich schon auskunft geben, ob die Abfindung in dem Fall zum Einkommen zählt) Ich würd da schon anrufen und das klären (da braucht dir nichts peinlich sein!) Vor allem stellt sich ja dann die Frage, was ist wenn die jetzt von den hohen Gehalt ausgehen, muß du dann für 2003 und 2004 auch noch nachzahlen oder in Zunkunft mehr bezahlen? Also frag nach. Denn Geld hat heute keiner mehr zum verschenken. Gruß Rita
Ich hab grade nochmal nachgeguckt. Zum Einkommen gehören alle Arten von positiven Einkünften (im Prinzip alles, außer dem Kindergeld). liebe Grüße Noki
Positive Einkünfte ist eine Summenbezeichnung im Steuerbescheid. Im Steuerbescheid taucht sicher nur der den steuerfreien Teil übersteigende Betrag der Abfindung auf. Ich persönlich würde Einspruch einlegen gegen eine solche Vorgehensweise. Bei uns in Berlin sind die Steuerbescheide des VORJAHRES die Berechnungsgrundlage für das laufende Jahr. D.h. wir zahlen in 2004 die Beiträge aufgrund des Einkommens von 2003. Für 2005 mußten wir bislang noch keinen neuen Bescheid vorlegen, ich habe aber von einigen gehört, dass sie zum Jahreswechsel ihr Einkommen von 2004 für die neue Berechnung angeben mußten. RÜCKWIRKEND gibt es überhaupt keine Änderung mehr - und dementsprechend auch keine Nachzahlung, was soll das denn?! Sollte das rechtmäßig sein (ich würde mir die entsprechende GENAUE Gesetzesstelle nennen lassen und selbst nachlesen), dann denke ich, kannst Du auf jeden Fall bei der Abfindung etwas machen. Wo kämen wir denn da hin, wenn laufende Kosten nach einem einmaligen Einkommen berechnet werden würden. Du mußt die KiTa-Kosten schließlich auch in den anderen 11 Monaten bezahlen, in denen Du keine Abfindung bekommen hast! Sowas! Ich habe viele Jahre im Steuerbüro gearbeitet und deshalb habe ich wenig Respekt vor Behörden-Bescheiden - egal welcher Art. Die meisten sind nämlich falsch, der Otto-Normalbürger hat nur leider nicht das nötige Fachwissen, um das zu erkennen
spring ueber deinen schatten. anrufen ist nur halb so schlimm, wie hinlaufen. ruf die an und erklär denen dein problem, wahrscheinlich wirst du dafuer noch mehr papierkrieg aufgedrueckt bekommen, aber besser als noch weniger geld ist das alle mal. ansonsten kannst du auch mal bei deinem finanzamt anrufen, die muessten sowas auch wissen...
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