kisu1
Hallo, wir haben uns kurz vor dem Beginn der Eingewöhnung beim Kindergarten abgemeldet. Zuvor waren Ferien beim Kindergarten sodass es früher leider nicht ging. Wir wollten den Vertrag urspünglich am ersten Tag mitbringen. Jetzt ist die Frage, ob wir kündigen müssen, wo doch kein Vertrag zustande kam? Eine Anmeldung jedoch schon, da wir auch dort waren zu einen Gespräch. Was ist in so einem Fall zu tun? Muss ich trotzdem einen Vertrag mit Kündigung mitgeben und somit auch bezahlen? LG
ein vertrag ohne unterschrift beider partner ist kein vertrag. demnach muss nix gekündigt werden . erkundigen würde ich mich aber , ob die abmeldung richtig angekommen ist, einfach zur absicherung beider seiten
Was heißt denn "abgemeldet"? Mündlich mitgeteilt, dass ihr den Platz doch nicht braucht? Dann wird der KiGa ja sicher auch etwas dazu gesagt haben bzw. ihr habt doch sicher nachgefragt, ob der KiGa noch etwas schriftliches braucht. So einfach von wegen Vertrag nicht unterschrieben, also gibt es keinen sehe ich das übrigens nicht: es gab eine mündliche Absprache über die Annahme des Platzes - es wurde ja nun auch ein Starttermin für die Eingewöhnung abgesprochen (zumindest verstehe ich das so).
Ohne jetzt eure Beweggründe für die "Absage" zu kennen (kann ja auch aus persönlicher Not heraus unumgänglich sein): Ja, das sehe ich auch so. Ich denke, es ist dem Kindergarten gegenüber unfair. Er hat sich auf euch verlassen und den Platz freigehalten. Ein persönliches Gespräch mit schriftlicher Stellungnahme würde ich da durchaus als moralisch angebracht empfinden. Stellt es euch mal umgekehrt vor... eine Mutter hat eine mündliche Zusage zum Kita-Platz und auch schon einen Termin zum Eingewöhnungsstart. Der Kiga sagt, den Vertrag machen wir, wenn Sie den ersten Tag eh zur Eingewöhnung hier sind. Und dann lässt der Kiga das ganze kurz vorher platzen. Gab ja keinen ausgefüllten Vertrag. Da wäre die Empörung auch groß. Der Kiga plant ja mit eurem Kind (Anzahl Erzieher und Stunden usw...)... daher würde ich ein persönliches Gespräch suchen.
Mündliche Verträge sind trotzdem rechtskräftige Verträge! Die mündliche Kündigung hingegen nicht. Gekündigt wird IMMER schriftlich! Das zum rechtlichen. Aus moralischer Sicht, ich würde auch nochmal persönlich vorsprechen und meine Gründe schildern, auch wenn du keine Kündigungsgründe brauchst.
Welche gesetzliche Norm schreibt denn zwingend eine schriftliche Kündigung vor?
Da ja kein Vertrag abgeschlossen ist, reicht es , wenn ihr da einfach absagt, besser wäre aber Formlos ein Schreiben aufzusetzen, dass ihr den Platz doch nicht in Anspruch nehmen wollt. LG Muts
Rein rechtlich braucht weder ein Vertrag die Schriftform noch die Kündigung. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich in beiden Fällen natürlich etwas schriftliches, aber nur weil es nichts schriftliches gibt heißt das nicht, dass kein Vertrag zustande gekommen ist bzw. dass die Kündigung nicht wirksam ist. Kündigung im Fall der Schließung im Sommer am besten Einschreiben Einwurf oder selbst einwerfen mit Zeuge, nur weil da keiner da ist kann es ja nicht sein, dass man nicht kündigen kann. Die Kündigung muss zugehen, wenn die drei Wochen lang den Briefkasten nicht leeren kannst Du nichts dafür, zugegangen ist sie trotzdem. Soviel dazu. Zur Kündigungsfrist, gerade auch vor Vertragsbeginn, kann ich nichts sagen, da muss man sich die Details anschauen.
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