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KIGA-Problem und vielleicht bald eine Arbeitstelle :/

KIGA-Problem und vielleicht bald eine Arbeitstelle :/

Sherryn

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Hallo zusammen. Vielleicht kann mir hier irgendwer weiterhelfen und sich auch an meinen vorherigen Beitrag vor ca. einem Monat erinnern. Da ging es darum, dass mein Sohn vom KIGA nur 1-2 Stunden "geduldet" wird. Er ist 4 Jahre alt, hat Sprachschwierigkeiten und geht total gerne in den Kindergarten. Da unsere kleine Familie auf mein Einkommen langsam angewiesen ist (mein Mann ist nur ein Handwerker), habe ich mich um eine 2te Ausbildung bzw auch um andere Arbeitsstellen bemüht. Im jetzigen KIGA wird mein Sohn abgelehnt und auch die Erzieherinnen haben keine Zeit und lust sich irgendwie mit ihm auseinander zusetzen. Die Situation wurd von der KIGA Seite auch nicht besser nach einem gemeinsamen Gespräch mit den Heilpädagogen der Frühförderstelle. Nach langem hin und her und viel gerede, auch mit einer Rücksprache der Frühförderstelle, haben wir uns entschieden den KIGA zu wechseln inkl einem Intergrativ-Kraft - damit seine Sprache gefördert wird und lernt besser mit anderen Kindern auszukommen. Aber bis das durch ist kann es sich noch etwas hinziehen. So jetzt hat ich heute ein Vorstellungsgespräch wo angesprochen worden ist, dass es vielleicht eine Möglichkeit gäbe schon ab Februar nächsten Jahres mit der Ausbildung zu beginnen. Jetzt ist die Frage wie krieg ich eine Betreuung hin?! Weiß jemand wo ich mich dann wenden muss? Ich würd gerne diese Ausbildung anfangen, damit ich endlich vernünftigen Fuß in der Berufswelt fassen kann. :/


Nase

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Antwort auf Beitrag von Sherryn

Hallo Ich kann mich noch fern an Deinen Beitrag erinnern. Also da würde ich im Kindergarten wirklich nochmal aufschlagen. Und erklären, dass sich für Dich die Situation grundlegend geändert hat, Du arbeiten gehen kannst, und dies auch tun wirst. Bezahlt ihr denn den vollen Platz dort, oder nur ein paar Stunden? Wenn ihr den vollen Beitrag bezahlt, dann kann der Kindergarten nicht verlangen, dass ihr nur ein paar Stunden kommt, sondern muß Euch die volle Betreuung zu gestehen. Ansonsten müßtest Du Dich eben sehr schnell um einen neuen KindergartenPlatz kümmern, notfalls beim Träger aufschlagen und das Problem erklären und auf Dringlichkeit pochen.


Christina mit Flo

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Antwort auf Beitrag von Sherryn

Ich würde die Frühförderstelle informieren, das sind meist sehr versierte Leute und können dir helfen. Ansonsten hast du ab 3 Jahren einen Rechtsanspruch, darauf würde ich einfach pochen. Und wenn er in dem Kiga sowieso schon einen Platz hat müssen die den auch umsetzen, ein anderes Kind dürfen sie ja für die freien Stunden in denen sie deinen Kleinen betreuun ja sowieso nicht aufnehmen


sojamama

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Antwort auf Beitrag von Sherryn

Vielleicht über die Frühförderung im Landkreis oder über das Jugendamt. Die Jugendämter würden ggf. eine Tagesmutter vermitteln und bei Bedarf (wenig Einkommen, Ausbildung etc.) die Kosten übernehmen. Vielleicht wäre das noch eine gute Alternative zum KiGa. Aber Frühförderung wäre auch was, die haben ja oft auch Kindergärten, wo die Kinder dann gleich gefördert werden. melli


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von Sherryn

Ich würde versuchen mit der Frühförderstelle zum Jugendamt zu gheen. Vielleicht besteht die Möglichkeit den Engpass mit einer geeigneten Tagesmutter zu überbrücken. Anouschka


lejaki

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Antwort auf Beitrag von Sherryn

Kann mich dunkel an deinen Beitrag erinnern zu dem Thema. Für wieviele Stunden ist er denn angemeldet? Egal was die sagen oder wollen, du kannst ihn für die volle gemeldete Studnenzahl hinbringen. Wäre ja noch schöner für etwas zu bezahlen und es dann nicht nutzen zu dürfen. Davon mal abgeshen würde ich mich auch an die Frühförderstelle bzw. ans Jugendamt wenden, die können dir bestimmt schnell weiterhelfen.


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von Sherryn

geh zum Jugendamt und haue das ihnen um den Ohren. Drohe damit, dass Du - falls nicht schnellstmöglich ein Platz zur Verfügung gestellt wird - eine private Betreuung suchen muss und Du ihnen die Kosten dann in Rechnung stellst. Falls sie meinen, das ginge nicht, zitiere ihnen dieses Urteil;: http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BE144BDB7-1B07-47B5-A2E4-CC4324BDA4FA%7D