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Kann-Kind und Kindergarten

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Ich habe mal eine Frage, vielleicht weiß jemand von Euch Rat? Meine Tochter ist Mitte August 3 Jahre alt geworden. Seit sie anderthalb ist geht sie zu einer Tagesmutter, die quasi eine kleine Kindergruppe von 5 Kindern betreut. Da es ihr da so gut gefällt, ich den kleinen Rahmen schätze und meiner Tochter zusätzlichen Stress ersparen wollte (ich steckte in meinem Diplom), haben wir beschlossen sie noch dort zu lassen, so dass sie mit knapp 4 in den Kindergarten wechselt. Nun wurde uns von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Amts für Soziale Dienste mitgeteilt, dass wir keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten würden, da wir sie im Kindergarten hätten anmelden müssen, um die Betreuung weiterhin finanziell gefördert zu bekommen. Ist die Regelung nicht aber jene, dass dies nur für Kinder zutrifft, die bis zum 30. Juni eines Jahres 3 Jahre alt werden? Da ja ein Kindergartenjahr immer vom 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres gerechnet wird, wäre meine Tochter zum Zeitpunkt des Kindergartenbeginns ja noch 2 gewesen. Weiß jemand von Euch, ob sich an der "Kann-Kind-Regelung" etwas geändert hat? Liebe Grüße, Katja


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also solche kann-kind-regelung kenne ich nur für schulen! mici


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Also ich kenne das so, dass das Kind ab dem vollendeten 3 Lebenjahr, also zu dem Zeitpunkt, wo es 3 wird, einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Du kannst dein Kind auch mitten im Jahr in den Kindergarten geben, solange er noch Plätze frei hat, ist das kein Problem. die genaue rechtliche Lage kenne ich aber auch nicht auswendig.


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Hallo, ich glaube, hier in HH wird sowohl Tagespflege als auch Kita gleichwertig gefoerdert. Aber das ist Laendersache. Dir wird nichts uebrig bleiben, als dir die fuer euch geltenden gesetzlichen Regelungen einzusehen, beim Amt oder im Internet. Koennte mir aber vorstellen, dass sie das ganz allgemein am Alter von drei Jahren festmachen. Es ist ja meistens durchaus moeglich, auch innerhalb eines "Kigajahrs" neu aufgenommen zu werden. Aber man weiss es nicht, ich wuerde mir das wirklich konkret zeigen lassen. LG Berit


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... ich werde mich mal über die Länderegelung schlau machen. Ich würde mich natürlich freuen, wenn Tagespflege und Kindergarten bei uns in Bremen ebenso gleichwertig gefördert würden, wie bei Euch In Hamburg (an Berita). Liebe Grüße, Katja


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Hamburg: Kinderbetreuungsgesetz § 6 "Anspruch auf Förderung (1) Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Er wird durch jede Tageseinrichtung erfüllt, in der Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch pädagogische Fachkräfte im zeitlichen Umfang von fünf Stunden an fünf Wochentagen in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes gemeinsam Mittag essen, betreut, erzogen und gebildet werden. Der Anspruch kann auch durch den Nachweis eines die vorgenannte Betreuungszeit überschreitenden Betreuungsangebots in einer Tageseinrichtung erfüllt werden." LG, DschoDscho