Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich jemand aus. unsere Wohnung wird zu klein, wir schließen mittlerweile auch den Umzug in einen anderen Landkreis (wir wohnen sozusagen an der Grenze) nicht aus. Könnte unsere Tochter dann in ihrem alten Kindergarten, eben dann in einem anderen Landkreis als der des Wohnorts, bleiben? Ich glaube, kaum, dass wir einfach so unter dem Jahr einen neuen Platz bekommen. Sie geht übrigens in einen evangelischen Kindergarten. Danke
Wenn im neuen Landkreis ein Platz frei ist, dann muss sie wechseln. War bei uns auch so, nun geht er am anderen Ende der Stadt, aber da war ein Patz. Ist kein Platz vorhanden, dann kann die neue Gemeinde bestätigen, dass sie die Kosten für den alten Kindergarten tragen. Dies muss der alte Kindergarten aber nur machen, wenn der Platz nicht dringend von einem Kind aus der Region gebraucht wird. Diese Kinder gehen vor, was ja auch richtig ist. Bei Krippenkindern kann , zumindest hier , dann auch auf eine Tagesmutter bestanden werden.
Nein muss es nicht. Wenn die Mutter es z.b mit der Arbeit (angenommen sie arbeitet auch im anderen Landkreis) begründen kann, braucht es nur einer Bestätigung. Auch wenn ein Kind z.b das letzte KigaJahr (Vorschuljahr) absolviert - muss es nicht mehr wechseln. Man findet genügend Ausnahmeregelungen, aber die werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. LG
Hallo, das ist nicht nur von Bundesland zuBundesland unterschiedlich. Das kann schon innerhalb eines Kreises unterschiedlich sein. Es kommt drauf an, braucht der alte Kindergarten Platz für ein Kind, gibt es eine Warteliste? Bei uns ist es z.B. so, die Kinder dürfen bei einem Umzug so lange bleiben, bis wir den Platz für ein anderes vor Ort wohnendes Kind brauchen. Ausser wir haben vom Jugendamt die Erlaubnis, das Kind zu behalten. Klar, der Träger hat auch noch was zu sagen. Das ist aber alles locker. Es gibt aber dann noch eine Möglichkeit. Der 2. Wohnsitz. Wenn der im Einzugsgebiet liegt, kann das Kind auch bleiben. Ich kenne aber auch einen Kindrgarten, der vom Bürgermeister aus nur noch die mit 1. Wohnsitz nehmen durfte, da sie zu viele Kinder hatten, die zu ihnen wollten. Am besten im Kindergarten nachfragen ob euer Kind bleiben darf und ob es einen Weg gibt bleiben zu können. Denkt aber auch bitte dran, wo soll das Kind in die Schule gehen und kennt es dann dort auch Kinder? Viel Erfolg. Viele Grüße Marsu
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