Mitglied inaktiv
Hallo liebe Foris! Mein Partner hat seine Kündigung erhalten und wird nun bald arbeitslos sein. Da ich in Vollzeit arbeiten gehe, haben wir einen Kitaplatz mit 8 Betreuungsstunden. Gegenüber der Kita sind wir verplichtet, einen Einkommensnachweis zu erbringen, wenn sich das Einkommen um 10% nach oben oder unten verändert. Das wäre ja dann mit dem Arbeitslosengeld der Fall. Wie sieht es jetzt nun rechtlich aus? Müssen wir jetzt die Betreuungszeit ändern. Ist oder war vielleicht jemand von Euch in der selben Lage? Ich wäre für Antworten wirklich dankbar!
Hallo, der Einkommensnachweis ist nur deshalb wichtig, damit man höher oder niedriger eingestuft werden kann beim Kindergartenbeitrag, sobald sich das Einkommen ändert. Wenn Euer Jahreseinkommen also niedriger wird, müsst Ihr auch weniger Kiga-Beitrag bezahlen. Der Betreuungsvertrag mit dem Kiga hat damit nix zu tun, er bleibt erhalten. Grüßle, Hexe
Danke für die Antwort. Aber dürfen wir unsere Kleine wirklich noch für 8h abgeben, obwohl ihr Papa dann zu Hause ist. Ich habe mal gehört, daß dann nur noch 6h genommen werden dürfen.
Hallo, bei uns (NRW) wäre das kein Problem, es gibt da aber keinerlei Voraussetzung dafür, dass Ganztagsplätze nur an Berufstätige vergeben werden (bei der Vergabe spielt es oft eine Rolle, ist aber keine notwendige Voraussetzung und auf keinen Fall verliert man den Platz). Ich meine aber, ich hätte gehört, dass es in manchen Bundesländern anders ist. Gruß, Renate
Hallo das liegt wieder daran wo du wohnst also hier in sachsen ist es so das man ja beim Jugendamt das man die Kikakosten übernehmen lassen kann wenn man zu wenig hat wenn man es bekommt dann sind das für 6h aber man kann mit dem Kika reden die differenz zu der 1h-2h selbst zu tragen bzw. wenn ihr euch das trotzdem leisten könnt die Gebühren selbst zu zahlen dann ist das egal ob 8h oder 6h LG
Danke für die Antworten! Wir wohnen im Land Brandenburg. Dann werden wir wohl oder übel mal mit der Kita-Leitung sprechen müssen.
Hallo, also ich wohne auch in Brandenburg und habe da jetzt auch schon ein paar Erfahrungen mit diesem Thema. Uns wurde im Amt gesagt, wenn ein Elternteil zu Hause ist (arbeitslos), und das Kind noch unter 3 Jahren, dann hat man hier keinen Anspruch drauf. Anders sieht es aus, wenn das Kind über 3 ist. Da liegt dann ein Rechtsanspruch vor. Widerrum habe ich mir mal das Brandenburger Gesetzesblatt angeschaut und gelesen, dass man da aber auch wohl Ausnahmen gibt. Aber die bei uns im Amt waren da gleich ganz stur. Schau doch mal da nach: http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.22796.de Grüße Jean
halt nicht smit der bereuungszeit zu tun,lediglich weil die gebür einkommensabhängig ist muß gemeldet werden,solange papa arbeitslos ist müßtes ihr weniger bezahlen lg marou
bei uns sind die Ganztagesplätze so rar, dass (wenn nur einer arbeitet) man auch nur einen Vormittagsplatz bekommt, aber da dein Mann ja sicherlich arbeitssuchend ist, könntest du auch hier den langen Platz behalten, da eine runter und gleich wieder raufstufung ja auch nix taugt. Sollte er allerdings beschließen, er nimmt sich jetzt erst mal eine Auszeit, dann hättest du keinen Anspruch mehr auf die volle Zeit. LG Ute
auf einen krippenplatz, der krippenplatz erlöscht bis 6 monate nach der arbeitslosigkeit (egal ob mutter oder vater), beim Elementarbereich (also kinder ab 3) sieht das anders aus, da hat JEDER einen anspruch auf betreung bis zu 5 std mit mittagessen lg heidi
Hallo, bei uns in Sachsen-Anhalt ist es so, dass das Kind dann zwar noch Anspruch auf den Kita Platz hat aber nicht mehr 8 oder mehr Stunden sondern nur noch halbtags für 5 Stunden von 7-12 Uhr.
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