Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin jetzt schon seit tagen am grübeln wie das sein kann. also: bekannte von uns sind verheiratet, sie hat ein kind mit in die ehe gebracht und sie besitzt das alleinige sorgerecht. alles schön und gut. der kleine geht seit einiger zeit in die kita (45 std) da beide vollzeit arbeiten. und bezahlen nur einen beitrag von 62 euro. unsere bekannte sagt sie gilt als alleinerziehend und müsste deswegen so wenig zahlen. wenn sie zusammen mit ihrem mann gerechnet werden würde, müssten sie den höchstsatz zahlen. nun kommt unser sohn auch in die kita (35 std) da ich nur teilzeit arbeite, und wir müssen 73 euro zahlen. wir sind nicht verheiratet und verdienen auch deutlich weniger als unsere bekannten die jetzt auch seit zwei monaten nebenberuflich ein nagelstudio betreiben. wie kann das sein?? hat sie da was geschummelt oder ist das einfach nur glück ( für sie! ) also ich finds irgendwie nicht kann fair. was sagt ihr dazu? lg
Hallo, verstehe ich nicht. Wenn sie verheiratet ist, ist sie nicht allein erziehend. Man muss nicht mal verheiratet sein, auch wenn man nur zusammen in einem Haushalt lebt ... wilde Ehe :-), ist man nicht alleinerziehend. Hat auch nichts mit Sorgerecht zu tun. Entweder hast Du was falsch verstanden oder sie will dich ärgern/bissel Neid anstacheln oder das Amt hat nicht mitgekriegt, dass sie verheiratet ist (aber wie soll das gehen??) Gruß Karin
Ggf. wird sein Einkommen nicht berücksichtigt, weil er nicht der Kindsvater ist? Ist nur Mutmaßung, aber vielleicht ne Idee. Frag doch mal beim Jugendamt nach, wie die Berechnungen in so einem Fall (Ehepaar mit Kind aus vorhergegangener Beziehung eines Elternteils) aussieht. Was das Nagelstudio angeht, denke ich, wird sich das zukünftig noch auf die Beiträge auswirken. Übrigens: unsere Tochter geht auch 45 Std. in die KiTa und wir zahlen 228,00 Euro!!!! Freut Euch über die 73 Euro. Grüßle, dieElle
Ich habe auch ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Bei der Berechnung der Elternbeiträge galt ich auch nach Hochzeit noch als alleinerziehend (der leibliche Vater hat auch kein Sorgerecht). Sein Einkommen wurde nicht angerechnet. LG
Mit Blick aufs Steuerrecht, hat sie mit dem Nagelstudio vielleicht auch negative Einkünfte. Wenn sie es erst vor 2 Monaten eröffnet hat. Dann kann das schon sein, dass sie sich dann "glücklich gerechnet" hat. Und das er als Nichtkindesvater nicht zahlen muss könnte auch sein. Bei uns geht das nur nach Geschwisteranzahl, nicht nach Einkommen...
Selbst 73 € sind doch noch super. Bei uns kostet ein Halbtagesplatz sowieso schmal 96€ - von 8h bis 12h! Für jeden - da spielt das Einkommen keine Rolle.
nicht schmal sondern schonmal
Im Kindergarte, den meine Tochter besucht, wird das Einkommen des Vorjahres zugrunde gelegt. Vielleicht war da die finanzielle Situation deiner Bekannten noch anders als jetzt.
Hallo, soweit mir bekannt ist, wird das Gehalt des Ehemannes nicht dazugerechnet, wenn er nicht der Vater des Kindes ist, sondern lediglich das Unterhaltsgeld, das vom Kindsvater kommt und eben das Geld von der Mutter. Gruß Birgit
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