Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bislang noch nie in diesem Unterforum hier geschrieben, hoffe aber, dass Ihr mir weiterhelfen könnt. Mein Sohn und ich waren bislang alleine, jetzt ziehen wir aber bald mit meinem Freund zusammen. Er ist weder der Vater meines Kleinen, noch steht er in irgendeiner anderen Rechtsbeziehung zu ihm. Wird jetzt das Einkommen meines Freundes zur Ermittlung des Elternbeitrags für die Kita mitangerechnet, oder nur meines? (Wir wohnen in NRW.) Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr da irgendwas zu sagen könnt! Viele liebe Grüße Linda
das ist ne super Frage, frag mal hier die Rechtsanwältin Frau Bader, die weiß das ganz genau bevor ich irgendwelchen Müll erzähle... Du weißt aber auch, dass Du mit dem Zusammenzug Deine Lohnsteuerklasse II aufgibst, oder? LG Sue
Hallo Sue, da ich momentan nicht berufstätig bin (habe bis Januar eine schulische Weiterbildung gemacht und seitdem noch keine Arbeitsstelle gefunden), habe ich meine Lohnsteuerklasse gar nicht ändern lassen, sondern bin immernoch in I. Da ich aber durch das Zusammenziehen mit meinem Freund bedeutend bessere Chancen auf eine Arbeitsstelle habe (bin Altenpflegerin und Heilpädagogin - Kinderbetreuung ist auch abends und am Wochenende durch meinen Freund abgedeckt)verzichte ich gerne auf irgendwelche steuerlichen Vorteile. ;-) Du kannst mir ja die Daumen drücken, ich habe schon ganz viele Bewerbungen geschrieben. :-) LG Linda P.S. Und Danke für den Tipp! Ich werde gleich mal Frau Bader fragen. :-)
ich würde denken, dass das Haushaltseinkommen gilt, bin mir aber nicht sicher...würde einfach mal genau auf dem Formular nachlesen.
Die letzten 10 Beiträge
- Toilettenthema - Tochter 4,5 will nicht auf Klo in KiGa (absolute Verweigerung, Angst?)
- Kindergarten Kind wieder rausnehmen oder pausieren?
- Entwicklungsstörung
- Kindergarten
- 4 jähriger Sohn schwitzt auf einmal?
- Kindergarten macht wegen Windel Druck
- Kita
- Polypen Op
- Laut Erzieherin 2 jähriges kind auffällig oft krank
- Tochter meiner Freundin piesackt meine Tochter..