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Datenschutz Kindergarten

Datenschutz Kindergarten

Micha76

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Welche Daten dürfen über die Eltern und das Kind ohne explizite Erwähnung in der Datenschutz-Grundverordnung gespeichert werden ( private Angelegenheiten in der Öffentlichkeit , Husten , Schlafverhalten, Temperatur ...).  


kuddelmuddel

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Antwort auf Beitrag von Micha76

gar keine, wenn Rückschlüsse auf die Person gezogen werden können und keine Einverständniserklärung vorliegt   Heißt, ich darf Temperaturlisten führen und alle Messungen aufschreiben. Wenn ich aber über die Liste "Tante Erna" schreibe und somit davon auszugehen ist, dass ich Tante Ernas Temperatur gemessen habe, muss ich die Erziehungsberechtigten informieren bzw. mir zuvor die Erlaubnis geben lassen, dass ich diese Daten speichere. Einige Kitas haben das aber bereits im Vertrag abgefragt bzw. einiges ist auch gesetzlich vorgeschrieben, wie die Entwicklungsdokumentation in NRW oder Dokumentation bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung. Auch Wickelprotokolle machen natürlich Sinn, oder Hol- und Bringzeiten aufzuschreiben, um die Stundenbuchung nachzuvollziehen... also der alltägliche Kita-Doku-Kram   Wo ist das Problem? LG  


BabyBoy20

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Antwort auf Beitrag von Micha76

Dein Ernst? Sei doch froh, wenn die Kita so strukturiert ist. Gerade wenn es viele Teilzeitkräfte gibt, haben so trotzdem alle eine Überblick. Ist doch super!