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wie würden ihr gebraucht definieren??? Xbay

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Hallo, ich habe eine Reitjacke für meine Tochter ersteigert. Text: gebraucht, aber gut erhalten. JAcke kam und leider war sie mit Flecken überall übersäät. Verkäufer angeschrieben und als Antwort kam: Reitjacke wurde im Stall bentutz und die Flecke wären unter gebraucht zu verstehen. In einer 2 Mail "drohte" man mir, wenn ich eine negavite Bewertung abgeben mit der "Rechtsschutzversicherung". Meine Frage: sind denn alle Leute bekloppt, die rein schreiben "Keine Flecke und Löcher, aber gebraucht"?


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Gebraucht heißt nur, nicht neu. Auf solche Mängel sollte man aber hinweisen! Ich würde positiv bewerten aber rein schreiben"leider nicht ganz wie beschrieben"!


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würde ebenfalls mit Rechtschutzversicherung drohen, wenn die nicht die Kohle wieder rüberwachsen lassen, denn die Artikelbeschreibung war falsch und demnach ist es Betrug! LG Nina


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Rechtschutzversicherung wegen negativer ebay-Bewertung? Auf welches Pferd setzt DIE denn? Weise doch darauf hin, dass du den Artikel so nicht möchtest, da er nicht wie beschrieben ist. Gebraucht heisst lediglich nicht mehr neu, so wie du den Artikel beschreibst hätte sie "verbraucht" schreiben müssen. Versuch doch, den Kauf rückgängig zu machen oder wende dich an eBay wegen Klärung einer Unstimmigkeit. Positiv bewerten würde ich ohne Lösung und mit dieser im Raum stehenden lächerlichen Drohung ganz sicher nicht, dann erst mal gar nicht und abwarten, was sich tut. bella


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Hallo, ich habe mich auch schon direkt an Ebay gewendet... Hatte in der ersten Mail an den Verkäufer auch geschrieben, daß es eine arglistige Täusung ist. Darauf kam halt die liebe Drohung. Ich verstehe die Menschen mittlerweile nicht mehr... Ich finde es auch toll, daß man nicht mehr negativ bewerten darf--- ohne mit der "Versicherung" zu drohen. Na ja ich weiß ja nicht, ob es besser wäre mit einem Anwalt zu drohen. Scheint schon eine merkwürdige Person zu sein. Da sie es mir auch noch schrieb, ich möchte doch meine Schachsinnigen Mails unterlassen und sie empfinde dies als Zeitverschwendung.Kopfschüttel


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also ich würde beinhart eine negative geben... zzz drohen mit anwalt wegen bewertung nenene...*kopfschüttel*


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nun gut, der BEgriff "arglistige Täuschung" ist rechtlicher ARt und stellt die Grundlage für das Einleiten rechtlicher Schritte dar. Wahrscheinlich deshalb hat die GEgenseite gleich mal mit der RS-Versicherung "gedroht" - um eben eventuelle rechtliche Schritte von vorneherein abzublocken. Klar, in der Zwischenzeit hat sich die Situation zwischen euch hochgeschaukelt und ich wüsste nicht, wie man da noch schadlos rauskommt. Wie ist es denn mit den Fristen? Selbst bei Privatkäufen hat man doch jetzt ein 14tägiges Rückgaberecht, glaube ich. Oder täusche ich mich da? Lg JAcky


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wenns von der beschreibung abweicht, fehler (arglistig) verschwiegen wurden, dann müßen auch privatverkäufer ihr zeugs zurücknehmen. sandra


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...Echt, weißt du dies mit absoluter Gewissheit? Ich glaube nicht, daß ich die Jacke zurückgeben kann... Nach dieser Mail von der guten Frau.


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Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB. erstbester Link bei google http://www.123recht.net/Widerruf-R%C3%BCckgaberecht-bei-Privatverkauf__f9445.html die Frage dabei ist nur, ob der kleine Privatverkäufer friedlich etwas machen will sandra


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werde das machen, habe ein paar pumaschuhe fuer meine tochter fuer 27 euro ersteigert und trotz bezahlung wurden sie nicht geliefert, haette sogar beinahe eine verwarnung bekommen wegen nichtzahlens, konnte aber beweisen dass ich bezahlt hab...ebay wird immer zwilichtiger... essi


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Ich habe ein teures neues Steiff Cordkleid fuer meine Tochter ersteigert, da ich sowas in Litauen nicht zu kaufen bekomme. Beim bezahlen, liessen sich die Kontodaten von dem Verkaeufer oeffnen, weiss nicht, ob ich zu doof war, oder da was falsch gelaufen ist. Als ich den Verkaeufer darum bat, mir die Daten per Email zu schicken, hat er sich geweigert, es waere ihm zu unsicher. Er wollte mir per sms sie zuschicken, war ihm jedoch zu teuer dies ueber ein litauisches HAndy zu machen. Und meinte nur, die DAten sind hinterlegt, ich muss sie oeffnen koennen. Bei mir erschien aber immer, Artikel als bezahlt markiert und kamen keine Kontodaten zum Vorschein. NA ja, nach vielem Hin und Her, verpasste mir der Verkaeufer eine Ermahnung bei Ebay und eine negative Bemerkung, weil ich nicht bezahlt habe, dabei wollte ich das Kleid fuerchterlich gerne kaufen, konnte aber nicht. Super, oder?


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Hallo ich wundere mich schon, dass Ihr so locker von "arglistiger Täuschung" und "Betrug" sprecht. Damit werft Ihr dem Verkäufer ja eine Straftat vor. Kein Wunder, dass er heftig reagiert. Schon mal dran gedacht, dass manche Leute einfach nicht so genau wissen, was "gebraucht" bedeutet? Ich will den Verkäufer jetzt nicht in Schutz nehmen, denn gebraucht bedeutet auch meiner Meinung nach nicht, dass die Ware fleckig ist, aber wenn gleich so kommt, kann man nicht viel erwarten. Ich habe mit Ebay immer dann gute Erfahrungen gemacht, wenn ich dem Verkäufer freundlich geschrieben hat, was mir nicht passt und dass ich RÜckabwicklung oder Minderung wünsche. Damit bin ich bisher IMMER gut gefahren. Ich habe aber auch nie böse Absicht unterstellt, sondern immer dazu geschrieben, dass es sich wohl um einen Irrtum handelt. GLG RObina, die immer die Krise bekommt, wenn Menschen gleich mit der verbalen Keule kommen


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Ich habe ja in der 1 Mail freundlich auf die Sachlage hingewiesen und bekam sofort eine saftige Mail zurück... Und da sie in Ihrer 1 mail schrieb, daß sie erst gar nicht versucht hat die Flecke rauszubekommen, wußte sie ja von den Flecken und dies ist somit der Tatbestand einer arglistigen Täuschung.


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hat alles soweit geklappt, nur leider war die Jacke verdreckt und fleckig.


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wenn die Sachen nicht zu tragen sind, wieso dann neutral? Demnach könnte ich ja jeglichen Plunder unter falscher Beschreibung verkaufen und dann sagen, hauptsache ist angekommen. LG Nina