Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, es geht um eine Freundin. Sie hat vor kurzem ein neugebautes Haus mit einer Garage gekauft. An der Garage war ein Defekt, so dass sie nicht genutzt werden konnte. Waehrend der Reparaturphase hat der Bauunternehmer ihr voruebergehend eine andere Garage zur Verfuegung gestellt. In das Tor dieser Garage ist anscheinend vor zwei Wochen ein anderes Auto mit Anhaengerkupplung reingefahren und abgehauen, es hat zumindest eine tiefe Delle. Nun hat der Bauunternehmer meiner Freundin einen Voranschlag geschickt, nach der die Reparatur des Tores (stolze 1500 Euro) von IHR bzw. ihrer Versicherung getragen werden muss. Und da genau kommt meine Frage. Der Verursacher ist unbekannt, kann also nicht herangezogen werden. Wer bzw. wessen Versicherung muss fuer diesen Schaden aufkommen??? Meine Freundin als Nutzerin der Garage oder der Bauunternehmer als Eigentuemer?
Das versteh ich nicht ganz. Mit welcher Berechtigung schickt der Bauunternehmer die Rechnung an deine Freundin? Wurde vorher überhaupt mal darüber gesprochen? Vermutlich hat doch deine Freundin als Nutzerin die Beule zuerst entdeckt und den Bauunternehmer darüber informiert, oder? Selbstverständlich muss die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Verursachers zahlen. Aber den muss man ja zuerst mal finden und ihm beweisen können, dass er es war. Hat deine Freundin überhaupt eine Anhängerkupplung am Auto??? Wenn der Bauunternehmer sich von seiner Forderung nicht abbringen läßt, wird deine Freundin wohl den Schaden ihrer Autoversicherung melden müssen. Aber selbstverständlich mit dem Hinweis, dass sie den Schaden gar nicht verursacht hat. Dann muss die Versicherung die Regulierung ablehnen, und der Bauunternehmer müsste ggfl. klagen. Allein aus der Tatsache, dass deine Freundin die Nutzerin ist, kann nicht abgeleitet werden, dass sie für jedweden Schaden zu haften hat. Wenn sie selbst eine Anhängerkupplung hat, würde ich mal versuchen, mit dieser so nah als möglich an die Beule ranzufahren. Wenn Anhängerkupplung und Beule zueinander passen und ihre Anhängerkupplung möglicherweise entsprechende Spuren aufweist, könnte sie allerdings in Erklärungsnot geraten. LG Marion
Supi, freut mich das du es auch nicht verstehst, dann bin ich wenigstens nicht alleine. Nein, meine Freundin hat KEINE Anhaengerkupplung, sie hat den Schaden definitiv nicht verursacht. Die Argumentation des Bauunternehmers geht so, dass sie in der Zeit, in der sie die Garage nutzt quasi Mieterin ist, und damit auch fuer alle Schaeden haften muss. Nach meinem Verstaendnis (rein aus dem Bauch heraus) waere halt zunaechst der Verursacher haftbar zu machen, da der in diesem Fall nicht aufzutreiben ist, muesste das doch Sache des Eigentuemers sein. Aber da ich von Recht und Versicherungen eigentlich keine Ahnung habe, bin ich im Moment halt irgendwie auf der Suche nach einer passenden Erklaerung.
Sicher muss sie für Schäden an gemieteten bzw. genutzten Sachen haften, aber nur, wenn sie sie auch verursacht hat. Angenommen, es gäbe im Inneren der Garage einen Schaden, und nur sie hat die Möglichkeit, ins Innere zu gelangen, dann müßte sie wohl in den sauren Apfel beißen, sofern keine Einbruchspuren an der Garage erkennbar sind. Aber so??? Ich denke, er versucht es halt mal... Wenn sie übrigens gar keine Anhängerkupplung hat, sehe ich sie eigentlich auf der sicheren Seite. Denn wenn sie mit einem anderen Autoteil, z.B. Stoßfänger, den Schaden verursacht hätte, wäre anhand kleinster Farbpartikel an der Schadenstelle nachweisbar, ob das von ihrem Fahrzeug stammt. Ich denke, bei einer Anhängerkupplung wäre das schwieriger oder gar unmöglich. Keine Ahnung, ob die Spuren hinterlassen. Schreibst du bitte mal, wie das endet? LG Marion
Mache ich. Vielen Dank zunaechst einmal, mit dieser Grundlage werden wir den Kampf dann mal angehen.
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