roti120392
Hallo! Meine Eltern haben von einer angeheirateten Cousine meines Vaters Geld geerbt. Heute bekomme ich vom Amtsgericht einen Brief mit dem Erbvertrag zur Kenntnisnahme. Warum? Was soll das? Ich bin im Erbvertrag gar nicht aufgeführt. Lg Rosi
Das ist viel zu komplex für ein Forum. Und viel zu wenig Info, um eine vernünftige Antwort geben zu können. Bitte hol Dir einen kompetenten Rat.
Warum? Was ist daran komplex? Meine Eltern erben Geld. Ich bekomme eine Info darüber.
Kurz und knapp erklärt Es kommt auf die Summe an. Da du der nächste Erbe deiner Eltern wärst, mußt du darüber informiert werden. Es gibt viele Szenarien, wo das für dich von Belang sein kann. Nur ein Beispiel Angenommen, deine Eltern spenden oder verschenken das Geld und innerhalb von 10 Jahren geschieht etwas unvorhergesehenes. BGB: "Widerruf einer Schenkung". Sinngemäß heißt es im Gesetzbuch, dass eine Person alle Geschenke der vergangenen zehn Jahre zurückfordern kann, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Hier war genau so ein Fall. Die Kirche nahm eine Spende an von einer 98-Jährigen. Zwei Jahre später wurde sie dement und kam ins Pflegeheim. Die Pension reichte nicht aus, so daß ihr Anwalt auf die Suche nach ihrem "Vermögen" ging und auf die Überweisung an die Kirche stieß. Die Kirche zahlte zwar die 10 000 Euro nicht zurück, aber sie mußte die 300 Euro monatlich für die Unterbringung im Heim zahlen, bis die 10 000 Euro gedeckelt waren. Erben ist also nicht so einfach
Danke für deine ausführliche Antwort. Das ist einleuchtend, so wie du es beschrieben hast. Mich wunderte es nur, weil meine Eltern bereits mehrmals größere Summen geerbt haben, ich aber sonst nicht immer informiert wurde .... Aber danke dir! LG
Ich finde das ehrlich gesagt gar nicht einleuchtend. Wenn deine Eltern dieses geerbten Geld verschenken , ist das erstmal allein ihr Ding . Falls deine Eltern innerhalb von 10 Jahren versterben, kannst du das ( je nach Zeit) als Erbe geltend machen..müssten sie ins Pflegeheim und das Geld reicht nicht , kann sich das Sozialamt dann an den Beschenkten wenden . Aber prinzipiell können deine Eltern mit dem Geld machen , was sie wollen und betrifft dich ja noch gar nicht , denn es gibt ja für dich noch kein Erbe/ Pflichtteil den man schon vorsorglich wissen , dir mitteilen müsste . Deswegen verstehe ich auch nicht , warum du da informiert wurdest.
Als wir geerbt haben, haben unsere Kinder auch nix vom Amt bekommen. Komisch...vielleicht weiß es jemand doch genauer.
und ich habe das nur von ihr erfahren, nicht von irgendwelchen Ämtern. dagmar
Ja eben. Normalerweise informiert das Amtsgericht nur die betroffenen Erben. So kenne ich das jedenfalls nur. Es sei denn , die Eltern hätten es ausgeschlagen , dann geht es weiter
Da wird dann halt wieder jeder seine eigene Suppe kochen oder es kommt auf die Summe an. Als meine SM erbte, bekamen wir auch schriftlich Bescheid. Als wir uns erkundigt haben, warum, hieß es genau DAS was ich oben beschrieben habe. Meine SM hat alles in ihr Haus gesteckt und ja, jeder kann mit dem Geld machen was er will. Muss dann aber eben laut Gesetz auch die 10 Jahre überleben, so derbe das klingt. Oder aber, so wie eine Anwältin meiner SM mal geraten hat, nichts über Konten laufen lassen. Angenommen, meine SM würde uns oder der Kirche Geld schenken, dann soll sie das bar aushändigen. Ist leider so! Ich mach die Gesetze nicht
Danke nochmal für alle Antworten. Wie gesagt, es geht hier nicht um eine Erbschaft in direkter Erbfolge. Weder meine Eltern noch ich hätten ein Recht auf Erbe. Noch dazu wurden wir nur über das Testament informiert. Der weit größere Teil kam aus einer Lebensversicherung, über die wir nicht offiziell informiert wurden. Mich interessiert es einfach mal. Von daher werde ich Morgen mal anrufen und direkt fragen. Was noch dazu kommt.... die betreffende Person hatte keine direkten Erben. Das Geld wurde so an ihre Geschwister, einen Neffen und angeheirateten Cousin aufgeteilt. Das kann sie ja in diesem Fall willkürlich entscheiden. Und dann werden alle Nachkommen darüber informiert? Man will doch gar nicht, dass das jeder weiß, weil doch auch manch einer nichts bekommen hat .... Trotzdem danke!
Das mit den 10 Jahren ist aber nur bei Schenkungen so und kann man dann ja Belegen . Ausserdem muss man die 10 Jahre nicht überleben...es gibt da kein Gesetz, was die Erben zwingt , sich das Geld von dem Beschenkten wieder zu holen. Man kann den Willen des Verstorbenen, auch einfach akzeptieren. Allerdings hört,s bei Geld ja oft auf und zeigt dann das wahre Ich bei vielen. Deshalb glaube ich das nicht als Grund . Aber vielleicht hast du recht und jeder kocht da sein eigenes Süppchen.
Hallo roti, hier musst Du wahrscheinlich differenzieren, denn die fehlenden Infos kennst nur Du. Du schreibst einmal von einem Erbvertrag und einmal von einem Testament. Wenn Erbvertrag, wer ist der Vertragspartner. Der Ehemann der anheheirateten Cousine? Also der Cousin Deines Vaters? Wenn ja, ist er vorverstorben? Das liest sich so, der angeheiratete Cousin ist Dein Vater, oder? Dann wären aber nicht Deine Eltern, sondern nur Dein Vater Miterbe geworden? Ich vermute mal, das ebenfalls die gesetzlichen Erben der im Erbvertrag oder Testament Bedachten pro forma informiert wurden, für den Fall, dass der jeweilige Bedachte bereits verstorben ist. Wobei dazu eigentlich eine Regelung im Erbvertrag/Testament zu finden sein muss. Zb Ersatzerbe nach Herrn xy werden seine leiblichen Abkömmlinge zu gleichen Teilen... Denn sollte so eine Regelung nicht enthalten sein, gilt die gesetzliche Erbordnung und es gibt andere Quoten und Erben. Ich würde mich freuen, wenn Du mitteilst, was Du beim Nachlassgericht erfahren hast. Eventuell lies auch den Erbvertrag/das Testament nochmal gründlich. Es muss nicht Dein Name drin stehen, sondern eine allgemeine Formulierung zu Ersatzerben reicht ja. Solltest Du eine solche Formulierung finden, hast Du Deine Antwort, warum Du informiert wurdest. Wäre Dein Vater verstorben, was das Nachlassgericht nicht weiß, wärst Du nämlich Ersatzerbe. Jemand oben schrieb als Begründung hinsichtlich der 10-Jahresfrist. Ich denke, das beruht entweder auf völlig anderen Tatsachen oder ist falsch verstanden (oder vom Anwalt falsch erklärt) worden. Denn die Frist bezieht sich auf Schenkungen. Viele Grüße ohno
Alle gesetzlichen Erben bekommen dieses Schreiben. So war es zumindest bei uns.
Ich habe gerade am Amtsgericht angerufen. Wenn beide Ehepartner verstorben sind, bekommen alle im Testament erwähnten Erben - sowie deren gesetzlichen Nacherben - eine Info darüber mit Kopie des Testaments. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Lg Rosi
Vielen Dank für die Info! Da lag ich ja garnicht so falsch... Viele Grüße ohno.
Generell..? Oder nur, wenn es keine Erben in direkter Linie gibt..? Bei meiner Großmutter haben wir Enkel keine Kopie zugeschickt bekommen, und auch bei meiner verwitweten Mutter haben meine Kinder (als meine gesetzlichen Nacherben) keine Info darüber bekommen... zwei verschiedene Amtsgerichte in zwei verschiedenen Bundesländern. Mit Erbrecht habe ich es nicht so.
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