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Wer kennt sich aus mit Presserecht in bezug auf Flyer, die verteilt werden...

Wer kennt sich aus mit Presserecht in bezug auf Flyer, die verteilt werden...

happymom

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Hallo, ich habe gehört, dass man eine Privatperson mit Adresse auf einem Flyer angeben muss, damit man "keinen Ärger" bekommt.... Konkret: Es geht um "Werbung" für einen Informationsabend für werdende Mütter - ist das wirklich so, dass sich eine von uns, die wir das organisieren, da drauf setzen lassen muss? Wer kennt sich aus? Danke!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von happymom

Zitat: "Ein Flyer muß Name und Anschrift eines Verantwortlichen enthalten. V.i.S.d.P. heißt: "verantwortlich im Sinne des Presserechts". Es bietet sich an, diese Angaben kleingedruckt am Ende oder in die Fußzeile des Flyers aufzunehmen. Bsp.: "V.i.S.d.P.: Max Mustermann, Beispielstraße 22, 30519 Schilda". Das ist auch insoweit sinnvoll, als daß Interessierte über diese Adresse Kontakt mit Ihrer Bürgerinitiative aufnehmen können. Der V.i.S.d.P. kann auch ein eingetragener Verein sein, aber kein nicht-eingetragener." Gefunden dort: http://www.achtung-hannover.de/tips-005-flyer.html Und so hatte ich es auch im Kopf - vor zwei Jahren mußte ich mich mal damit beschäftigen. Gruß, Elisabeth.


hgmeier

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Der Verantwortliche im Sinne des Presserechts MUSS IMMER eine natürliche Person sein (also kein Verein, etc.). Dieser ist mit einer ladungsfähigen Anschrift anzugeben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Stimmt nicht. Ein e.V. ist erlaubt. Nur keine Firma oder sonstige Organisation - nicht mal eine Partei. Es sei denn, die Partei hat die Rechtsform eines e.V. Ich bin Vorsitzende eines e.V. und habe das Thema mehrfach mit unserem Anwalt durchgehechelt.


hgmeier

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Hessen: §7 HPresseG NRW: §8f. LPrG NW NRW: §8f. LPrG NS etc.