Anni36
Hallo zusammen! Ihr kennt Euch doch immer so gut aus - und meistens ist jemand hier, der's weiß. Et voilá: Nach dem plötzlichen Tod meines Papas im Frühjahr 2011 ist jetzt endlich die Umschreibung seines Hauses auf meine Ma und mich erfolgt. Jetzt ist in den Unterlagen meine Adresse falsch aufgeführt worden. Ich will jetzt ja nicht päpstlicher als der Papst sein, lege aber durchaus Wert darauf, dass alles korrekt aufgeführt ist. Grad auch im Hinblick darauf, dass wir die Immobilie in Kürze verkaufen wollen. Es geht letztendlich "nur" um eine falsche Hausnummer, der Rest ist OK. Stelle ich mich jetzt wirklich an, oder "ist das eh nicht so wichtig" (wie mir die Sachbearbeiterin vom Notar am Telefon versuchte zu versichern). Sie hat jetzt einen Schrieb an's Amtsgericht aufgesetzt und bittet um Korrektur "für weitere Schriftwechsel" - ICH will aber eine komplette Korrektur und nicht nur "für den Schriftwechsel". Wer kennt sich aus???? Sorry, bißchen lang geworden. LG Anni
Das ist mir bei meinen Eintragungen noch nie passiert. Ich würde auf Korrektur bestehen.
Da das gründlich öffentlichen glauben genießt, also alles stimmt was drin steht, würde ich berichtigen lassen.
Da das gründlich öffentlichen glauben genießt, also alles stimmt was drin steht, würde ich berichtigen lassen.
Hallo. Im GB selbst steht doch die Adresse der Eigentümer gar nicht drin, sondern nur in der GB-Akte und dort wird das Schreiben mit der korrekten Hausnummer nun abgeheftet. Damit sollte doch alles ok sein. Im GB selbst stehen die Namen, die Anteile am Eigentum und die Geburtsdaten. Weiter nichts. Es ist alles ok so. Viele Grüße
Danke Euch allen! Liebe Grüße Anni
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