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Vorsicht: Kein Vorsteuerabzug von PDF-Rechnungen

Vorsicht: Kein Vorsteuerabzug von PDF-Rechnungen

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hier eine pressemeldung von dieser woche, bevor man auf seinen pdf-rechnungen sitzenbleibt, wenn man sie in die steuer gibt: ###################### Kein Vorsteuerabzug von PDF-Rechnungen: Wehe, wenn der Steuerprüfer genau hinsieht München, 16. Oktober 2007 - Unternehmen, die eingehende PDF-Rechnungen ausdrucken und dann in Papierform weiter bearbeiten, riskieren ihren Vorsteueranspruch. Für elektronische Rechnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften, die nach Erkenntnissen des Messaging-Experten xx aber von 80 Prozent der Unternehmen nicht eingehalten werden. So tickt in vielen Buchhaltungen eine Zeitbombe, die bei der nächsten Steuerprüfung ein empfindliches Loch in die Bilanz reißen kann. Eine Rechnung erreicht das Unternehmen als PDF-Anhang per Mail, der Mitarbeiter druckt sie aus und heftet sie ab: Das passiert in deutschen Unternehmen jeden Arbeitstag unzählige Male, es ist aber - zumindest unter steuerlichen Aspekten - vergebliche Liebesmühe. Mit dem Ausdruck einer PDF-Datei erhält der Unternehmer keine gültige Eingangsrechnung, es ist hiervon also kein Vorsteuerabzug gemäß § 15 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz zulässig. Der Unternehmer muss im Gegenteil damit rechnen, die unberechtigt abgezogene Vorsteuer bei der nächsten Betriebsprüfung wieder zurückzahlen zu müssen. Für elektronische Rechnungen - darunter fallen auch PDF-Rechnungen - gelten im Umsatzsteuergesetz nach § 14 Absatz 3 besondere Vorschriften. Wer sie nicht einhält, riskiert seinen Erstattungsanspruch und es gibt nicht einmal für Kleinbeträge eine Ausnahmeregelung. Selbst ausgedruckte PDF-Eingangsrechnungen: Schade um das gute Papier "Ob elektronische oder Papierrechnung: Bei den meisten Unternehmen wird alles, was eingeht, abgeheftet und damit ist der Fall erledigt - hofft man zumindest. Aus steuerlicher Sicht macht es allerdings keinen Unterschied, ob der Buchhalter die eingehende PDF-Rechnung ausdruckt und abheftet oder sich daraus einen Papierflieger bastelt. Die Rechtslage ist eindeutig, ein selbst erstellter Ausdruck einer PDF-Eingangsrechnung ist kein valides Rechnungsdokument im umsatzsteuerlichen Sinne", erläutert xx-Geschäftsführer yy zz. "Nach unseren Erfahrungen im Projektgeschäft hat derzeit lediglich jedes fünfte Unternehmen einen Workflow für elektronische Rechnungen implementiert. Der Rest muss darauf hoffen, dass der Steuerprüfer später beide Augen zudrückt, damit es keine hohen Vorsteuer-Rückforderungen gibt", führt yy zz weiter aus. So macht man bei PDF-Rechnungen alles richtig Jede Rechnung, die auf elektronischem Wege übermittelt wird, muss vom Versender mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Der Empfänger muss diese Signatur vor Geltendmachung der Umsatzsteuer prüfen, die Prüfung dokumentieren und das PDF gemeinsam mit Signatur und Prüfprotokoll zehn Jahre elektronisch archivieren. Für das Finanzamt ist nur die PDF-Datei mit Signatur ein relevantes Rechnungsdokument. Der Rechnungsempfänger muss sie ihm auf Anfrage bereitstellen, die erfolgreiche Signaturprüfung nachweisen und sie gegebenenfalls noch einmal durchführen können.


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Hallo 58er, aber wie will das Finanzamt nachprüfen, ob die Rechnung elektronisch oder auf postalischem Weg ankam. Normalerweise müssen in Deutschland Rechnungen ja nicht unterschrieben sein und nicht jede Firma druckt ihre Rechnungen bunt aus - was dann? Muss man dann zu jeder Rechnung den Briefumschlag aufheben oder wie soll man nachweisen, dass man die Originalrechnung in der Hand hat? Wir haben das Problem in der Firma auch, aber wie soll das gelöst werden? Viele Grüße Kleiner Löwe


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ich weiss es auch nicht. das war auch mein erster gedanke. ich hab die sache an meinen steuerberater weitergereicht. auf seine reaktion warte ich noch. er sieht aber schon handlungsbedarf und hat mir schon mal aus dem stegreif geraten, die pdf-rechnungen per post von den rechnungstellern nachzufordern. ich poste wieder, wenn ich mehr weiss. naja, wenn man pdf´s ausdruckt, sieht man schon, dass es keine originalrechnung ist, sondern ein ausdruck, z.b. wenn die fa. normalerweise einen schönen bunten briefkopf hat. auf der anderen seite hab ich manchmal kleinere unterauftragnehmer, von denen ich hingeschluderte waschzettel-rechnungen kriege, die würd ich meinem bäcker nicht geben. ich fordere jedenfalls meine rechnungsteller vorsichtshalber auf, mir die rechnungen nochmals per gelber post zu senden, und umgekehrt sende ich meinen kunden meine rechnungen auch noch mal per post. ich bleib am ball wegen genauerer infos...


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Hallo, wir fordern auch immer die Originalrechnung an, aber manche Unternehmen, wie z.B. diverse Internetunternehmen, wo man seine Homepage hostet, schicken die Rechnungen nur per Mail. Wir kennen die Problematik auf Arbeit schon länger, mein Mann z.B. ist auch selbständig, der hat keinen bunten Briefkopf, der druckt die Rechnungen immer nur s/w aus, er unterschreibt sie aber, nachdem ich ihn mal darauf hingewiesen habe. Was aber viel schlimmer ist, dass in vielen Rechnungen das Leistungsdatum oder die Mehrwertsteuer ohne richtigen Satz (also der Hinweis "19 % MwSt" fehlt, da darf man eigentlich auch keine Vorsteuer ziehen. Was wir auf Arbeit für Rechnungen reklamieren, wo das Liefer-/Leistungsdatum fehlt, das ist unglaublich. Oder es fehlen andere elementare Dinge auf der Rechnung. Was bedeutet, dass man jede Rechnung bis aufs kleinste Detail kontrollieren muss. Viele Grüße Kleiner Löwe


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ja, prüfen muss man sowieso genauestens. naja, diese saloppe rechnungsversendung per mail verleitet leichter zum betrug. stell dir vor, jemand bastelt sich aus einer rechnung deines mannes mehrere fiktive. und die steuerprüfung kommt dann zu deinem mann und fragt, warum das nicht versteuert wurde...gut, er wird es nachweisen können; aber es ist unschön. wir hatten mal in einer bürogemeinschaft eine professionelle betrügerin, und seitdem habe ich immer meine rechnungen selber unterschrieben und alle kunden darauf hingewiesen, dass sie nur rechnungen mit unterschrift von mir akzeptieren sollen.