Hallo zusammen! Mein Sohn ist 10,5 Jahre alt. Er sprang auf unserem Trampolin. Seine Sachen (also Schuhe, einen Pullover und seine Brille) hat er neben das Trampolin gelegt, das machen wir immer so, auch die beiden Kleineren (5 Jhare und fast 3 Jahre alt). Nun war Zeugnistag und meine Schwiegereltern kamen um zum Zeugnis zu gratulieren. Sie gingen zum Trampolin, mein Sohn stieg aus diesem heraus. Meine Schwiegermutter ging in dem Moment einen Schritt zurück und trat dabei auf Brille und Pulli :-( . Brille war natürlich kaputt :-( . Sie war total durch den Wind deswegen, es war ihr unentlich peinlich. Sie wollte mir gleich das Geld für eine neue Brille geben, aber ich sagte das sie doch für solche Dinge ne Versicherung hat. Gesagt, getan, ging ich am nächsten tag gleich zu dem Versicherungsvertreter, dieser nam den Schaden auf und leitete ihn weiter. Heute kam dann der Brief zurück, damit sie den Schaden nicht übernehmen Drin stand : "Für ein Verschulden unseres Versicherten liegen keine Anhaltspunkte vor. Er mußte nicht damit rechnen, dass sich auf dem Fußboden eine Brille befand. Ein Fußboden ist keine geeignete Ablage für derartige Gegenstände." Und wie geht es nu weiter? Irgendwie ist es jetzt total blöd. Kann man dagegen irgendwie vorgehen bzw. hat man eine Chance das sie den Schaden doch noch übernehmen? Ich bedanke mich schon im voraus für eure Antworten LG Sandra mit Max, Ben und Lea
Antwort auf Beitrag von sandbet
Oh je. da ist leider nix mehr zu retten. Der Vertreter hatte euch mal vorher beraten sollen was man am besten schreibt. Das ist nämlich wirklich zu 100% kein versichertes verschulden der Oma wenn die Brille am Boden liegt.
Innerfamiliär zahlen die doch eh nicht?!
Antwort auf diesen Beitrag
"Innerfamiliär zahlen die doch eh nicht?! " Doch machen sie, wir Wohnen nicht zusammen unter einem Dach. LG Sandra
Antwort auf diesen Beitrag
Das ist quatsch. was du meinst ist innerhalb eines Haushalts der mit einer Police versichert ist.
Antwort auf Beitrag von sandbet
Brillen auf Sitzflaechen oder Boden sind nie versichert. Das ist eigenverschulden...
Antwort auf Beitrag von shinead
da kannst Du nix machen. Versicherung hat es ja gut begründet. In diesem Sinne: vielleicht besser eine Kiste zum Trampolin stellen, wo alle Sachen reingelegt werden.
Antwort auf Beitrag von shinead
Habe den fall schon mehrfach gehört und Versicherung zahlt anteilmäßig auch bei eigenverschulden. Bei Apollo
Antwort auf Beitrag von sechsfachmama
???
Antwort auf Beitrag von sandbet
Brille. Ich weiss nicht, wann der letzte Besuch beim Augenarzt war, aber ihir koennt euch sicher ein neues Rezept holen und dann gibts halt ne Fielmann Brille, die ist fuer Kinder umsonst und wenn sie das naecshte Mal kaputt geht, gibts von Fielmann sogar eine neue kostenlos (meines Wissens). Ja schade, dass die Versicherung nicht zahlt, aber sie haben recht, eine Brille gehoert nunmal nicht auf den Fussboden. Entweder wie schon vorgeschlagen eine Kiste zum Trampolin stellen oder einfach ein Brillenetui am Trampolin festbinden, dann ist die Brille immer sicher aufgeraeumt. LG
Antwort auf Beitrag von SiJoJoFrAl
sonst würde man sich ja ständig auf versicherungskosten ne neue brille besorgen;-)
Antwort auf Beitrag von wesermami
doch würden sie, wir leben ja nicht unter einem Dach. LG Sandra
Antwort auf Beitrag von sandbet
..
Antwort auf Beitrag von sandbet
sie würden zahlen, wenn es anders gewesen wäre ... schon gemein, da sie gezahlt hätten, wenn der Sohn seine Brille auf den Gartenstuhl gelegt hätte, wär für alle 3 kein Unterschied gewesen... mich regt sowas schon in der Hinsicht auf, dass der ehrliche der Dumme ist... zum Glück ist eine Brille ja ein überschaubarer Schaden...
Die letzten 10 Beiträge
- Götterdämmerung in den USA
- Mal ganz was anderes - Gedankenspiel
- Waldemar Hartmann und der Rassismus
- Zeitenwende in Serbien
- Reporter ohne Grenzen und Österreich
- Friedrich Merz und Bärbel Bas
- Darf ich auswandern...
- Der fesche Herr Sellner, der erfolgreich gegen sein Aufenthaltsverbot in D klagte...
- Kostgeld(?)
- AfD auch in MV vorne, CDU unter 5%