Ihr wisst immer so gut Bescheid: Wir wohnen seit gut 5 Jahren als Mieter in einer Wohnung. Diese Wohnung soll nun verkauft werden. Die Interessenten wollen selber einziehen. Kann uns die Wohnung mit den normalen Fristen wegen Eigenbedarf gekündigt werden? Anja
Antwort auf Beitrag von happy together
Das kommt drauf an. Von wann ist die Teilungserklärung? Wenn das Haus gerade erst geteilt wurde, gibt es eine Wartefrist. Andernfalls: Ja.
die vermieter koennen schon kuendigen, aber sie muessen nachweisen, dass tatsaechlich eigenbedarf besteht. kann dauern. kauf bricht miete nicht. an deiner stelle wuerde ich die jetzigenbeigentuemer fragen, was es ihnen wert ist, wenn ihr gleich auszieht....oder bald....
Antwort auf Beitrag von happy together
versucht doch selbt zu kaufen.....dann ist man vor sochen überaschunge sicher
Antwort auf Beitrag von golfer
Hi, als wir unser Mietshaus damals gekauft haben hätten wir ein Sonderkündigungsrecht gehabt wenn Mieter drin gewesen wären. Macht euch besser bei einem Anwalt schlau. Das ist ne kurze Beratung und kostet demzufolge nicht viel aber ihr seid sicher. Das ändert sich ja ständig :D Viel Glück Petra
Antwort auf Beitrag von happy together
da gibt es soviel zu beachten und ich würde, wenn es soweit ist, einen Anwalt aufsuchen und ihn mit der Prüfung beauftragen.
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