Elternforum Aktuell

@valli (N.Bader)

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Will nur nochmal was dazugeben zu deiner Antwort im anderen Forum ;) ...dort würde es jetzt untergehen, vermute ich. Mit der Heirat hat das nichts zu tun sonderlich. Durch den wechsel in die Lohnsteuerklasse 3 meines Mannes hebt sich der Verlust des UV wieder auf. In der Hoffnung das er nach der Entlassung Arbeit findet bin ich positiv eingestellt. Ob der Verdienst so hoch ist um dann Unterhalt zahlen zu können, weiss ich nicht. Jedoch weiss ich, dass er sich um Arbeit bemühen muss!!! Und das vorzuweisen hat... sonst säße er bald wieder im Gefängis, wie gesagt den Titel habe ich ja schon. Vondaher denke ich, positiv und wünsche uns allen nur das beste. lg tina


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ich bin wohl die einzige, die so denkt, daß man ihm auch was zugute halten sollte, nämlich daß er sich um seine kinder kümmert. immerhin war er es mal wert, daß du ihn geheiratet hast und mit ihm zwei kinder bekommen hast. ihm dann das cola nicht zu gönnen, finde ich nicht schön, ganz ehrlich ( daß er sitzt auch nicht, aber das ist ne andere geschichte ). außerdem geht es dir gut, denn du hast jemanden, der sich in allen belangen um dich und die kinder kümmert, was auch nicht selbstverständlich ist. auch fand ich es nicht ganz ehrlich von dir, daß du deine situation ein wenig anders geschildert hast, als sie tatsächlich ist und deinen neuen ehegatten unter den tisch hast fallen lassen....wenn du komplett ae wärst und hartz4 bekommen würdest...nun ja... für ihn und eure kinder ist ihm eine resozialisierung nur zu wünschen incl neuem job.


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"auch fand ich es nicht ganz ehrlich von dir, daß du deine situation ein wenig anders geschildert hast, als sie tatsächlich ist und deinen neuen ehegatten unter den tisch hast fallen lassen....wenn du komplett ae wärst und hartz4 bekommen würdest...nun ja..." also damit kann ich jetzt gar nichts anfangen?! Ich habe meinen Ehegatten unter den Tisch fallen lassen? *nixbegreif* Ich hab doch gesagt, dass ich neu verheiratet bin :) Situtation anders geschildert, als sie tatsächlich ist? Du weisst wie meine Situation ist? Anscheinend besser als ich selbst *kopfkratz* Nachdem er Schulden auf meinen Namen (8.000 €) - während unserem Trennungsjahr - machte. Ich ihn bat, ein Schreiben aufzusetzen in dem er erklären sollte, dass alleine ER für die Schulden haftet, was er natürlich nicht tat... und ICH alles zahlte, da ICH sonst die eidestattl. Versicherung ableisten hätte müssen, Konto gepfändet werden sollte etc... Ja ich finde und wünsche ihm, dass er schnell Arbeit findet um Unterhalt FÜR SEINE KINDER zu zahlen. Wie es sich nunmal gehört... Das ich ihm die Cola nicht gönne... mein Gott von mir aus soll er Kavier zum Frühstück zu sich nehmen,... aber bitte nicht SEINE KINDER WIEDER VERGESSEN. Wie er mich u. die Kinder emotional, fertig machte, weil ich mich von einem Alkoholiker trennte. ...damit hat meine neuer Ehemann, meine Heirat absolut nichts zu tun. Hoffe ich nur das allerschönste Leben für ihn nach der Haft. Und mir u. den kinder auch!!!!


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und anzurechnen, dass er sich um seine Kinder kümmert. Nunja... was ist kümmern? Er nimmt sie weil er irgendwie doch dafür verantwortlich ist, mehr nicht. Zumindest schliesse ich es darauf, da er jedes Wochenende!!! Ausgang hat. Er jetzt nach 8 Wochen! Seine Kinder wieder mal sehen wollte fürs We. Vorenthalten will ich ihm sie nicht, aber ist das wirklich "kümmern" Und das beste daran,... er verbracht in den Tagen von Freitag bis Sonntag, lediglich den Freitag Abend mit den Kindern... der rest waren sie bei den Grosseltern. Da er auf Achse gehen wollte!!! kümmern = sich sorgen, begleiten, dasein, etc....


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*Ich schleppe mich finanziell durch mit den Kindern und jetzt habe ich erfahren, dass er sich dort Kleidung, Turnschuhe, Fussballschuhe etc. bestellt. Sich Pizza und Cola kauft wenn ihm das Gefängisessen nicht schmeckt etc... es macht mich einfach wütend, da er nicht mal eine Geburstagskarte schicken konnte für unsere Kleine. Die Kinder sieht er regelmässig alle 4 Wochen, wenn er Ausgang hat. Er ist im Gefängnis ja "versorgt" Ich muss alles selbst bezahlen - ach es tobt ein Kampf in mir *kopfschüttel*.* das ist ein ausschnitt aus deinem ersten posting an bader, in dem hast du deine 2.ehe nicht erwähnt. es folgte meine frage, nach deinem mann und dann fiel dir ein, daß du ja seit juni wieder verheiratet bist. der eindruck nach dem ersten post entstand, daß du ganz allein mit deinen kinderlen dastehst... du brauchst auch vor mir überhaupt nicht die hosen runterlassen, das geht mich alles gar nichts an, es ist nur meine meinung, daß man schon die ganze situation schildern sollte und nicht nur die halbe.... im übrigen finde ich nicht, daß er seine kinder vergisst, zumindest sieht er sie trotz erschwerter bedingungen. daß er als alkoholiker KRANK ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. also laß mal ein bißchen gnade walten...


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gebe dir recht, ich vergaß meine Heirat zu erwähnen... weil ich keinen Bezug sah Kindesunterhalt vom leibl. Vater und neuer Ehemann. Bis ich dachte, das Frau Bader evtl. wegen UV frägt und um ihr dies vorwegzunehmen trug ich es nach. Und na klar, hab ich finanzielle Sorgen und Einschränkungen. 400 € mehr für die Kinder haben oder nicht, das ist gewaltig. Zumindest für uns. Andere haben viell. bessere Jobs und denen tut das nicht so weh. Mir schon. Naja irgendwann kommen die Kinder zu ihrem Anspruch. Und das mit den 4 Wochen wollte er so einführen, und siehe da, net mal das kriegt er gebacken... mal sehen wie, viell. klappt es ja das nächste mal. Was ich ja befürworte!!


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es gibt auch keinen direkten bezug, nur wenn du nebenbei erwähnst, daß du dich und deine kinder durchschleppst, solltest du doch auch erwähnen, daß ihr nicht mehr alleine seid und dein mann sicher auch eine indirekte unterhaltsverpflichtung eingegangen ist und du dir eine menge geld auch sparst, weil ihr alles teilen könnt ( und auch den vorteil der lstkl 3 habt!!!) anderenfalls würde der staat bei wieder verheirateten den unterhaltsvorschuss nicht streichen, wenn es so gar keine finanziellen vorteile hätte... daß du deinen 400€ job verloren hast ist kein grund, sich nicht einen neuen zu suchen oder vielleicht tz zu arbeiten...?? dein mann kann ja auch als babysitter fungieren...noch ein vorteil...


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Vallie, gib es dran, hat null Sinn. Kannst du mich mal anmailen? Hab extremst schlechte neuigkeiten :o/ GvdP xXx


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mail ist weg, ich ahne schreckliches.


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* Mein Mann arbeitet Vollzeit! Wie da Babysitten. * Morgen stell ich mich bei einer Reinigungsfirma vor (400 Euro Job) * Vorteile der Lohnsteuerklasse 3 - mehr Verdienst, UV fällt weg = selber Level * Teilzeitarbeit? Lohnt sich nicht in meinen Augen, viel zu viel Abzüge. Bin aber auf der Suche nach einem Vollzeitjob als Erzieherin. Nur noch nichts gefunden. * Meine neue Heirat, ehe... entbindet den leibl. Vater nicht der Unterhaltspflicht und Sorgepflicht.


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nochmal: du brauchst vor mir nicht die hosen runterlassen, was dich und deine (ex)familie angeht. ich fand es nicht gut, daß du dich als alleinerziehende mutter ohne möglichkeiten dargestellt hast, um deinen exmann noch an die 270€ zu gehen, weil es dir in meinen augen nicht so schlecht geht. und das weiß ich aus eigenster erfahrung. ich selbst habe 6 jahre lang aus diesem grund keine erhöhung oder eine gehaltsprüfung des vaters meiner tochter verlangt, weil ich eben verheiratet war. zu 1. dein mann kann abends und wochenends babysitten, da verdienst du mehr wegen zuschlägen. ich selbst arbeite tz, ich finde, es lohnt sich IMMER, gerade tz in der relation mehr als vz, du MUSST auch nicht lstkl 3 nehmen...4/4 geht auch, vielleicht "lohnt" es sich dann mehr??? deine ehe entbindet ihn nicht von seinen pflichten, aber das war auch nicht mein thema...


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Nu mische ich mich mal mit ein. Natürlich entbindet den Kindesvater eine neue Heirat nicht von den Unterhaltspflichten. Ein Einkommen von 270 Euro schon. Dein Ex hat im Gefängnis keine Chance auf ein Einkommen, dass ihm die Unterhaltspflicht ermöglicht. Wenn ich deinen Beitrag bei N.Baader richtig deute, stinkt es dir, dass dein Ex im Gefängnis Turnschuhe, Pizza und Cola kauft, statt das Geld deinen Kindern zu geben. Ich möchte mir hier kein Urteil erlauben, aber die Art und Weise wie du zu dieser Information gekommen bist finde ich fragwürdig. Nichtdestotrotz, darf dein Ex über sein Geld verfügen wie er will, so lange er unter dem Selbstbehalt liegt. (und er scheint sehr weit darunter zu liegen) Auf jeden Fall kann er sich für dieses Geld nicht "allzuviel Luxus" leisten.


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das war ja eben meine Frage... ich wollte nur wissen, ob man im Gefängnis ein Selbstbehalt hat, da ich mich nicht auskenne. Ich wollte bloß eine Antwort auf eine juristische Frage. Und nunja, rein menschlich gesehen erwarte ich nicht all so viel von ihm. Deswegen ja würde es mich sogar freuen, wenn er monatl. 5 € oder so auf dere Sparbücher einzahlen würde, um den Kinder was gutes zu tun! aber damit werde ich wohl nie rechnen dürfen. Egal. Kinder werden älter und sie lernen selbst ihren Erzeuger einzuschätzen, da mische ich mich nicht ein. Und da er unter der Grenze liegt... selbstverständlich ist es auch ihm überlassen wofür er sein Geld ausgibt. Habe aber dennoch was gefunden, aber um ehrlich zu sein sind meine Nerven gerade auf nen tiefpunkt und ich kapier das nicht. ''Von dem dem Unterhaltspflichtigen gewährten Arbeitsentgelt ist das Hausgeld, das zum Einkauf von Nahrungs- und Genußmitteln, von Mitteln der Körperpflege, für Postgebühren etc. zur Verfügung steht (§§ 47, 22 Abs. 1 StVollzG), dem Zugriff des Unterhaltsberechtigten entzogen, weil es dem Unterhaltspflichtigen als Minimum für seine die Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu verbleiben hat. Hat aber der Unterhaltspflichtige vor Antritt der Strafhaft in einer neuen Ehe den Haushalt geführt und kann deshalb dem Unterhaltsberechtigten nicht seinen notwendigen Selbstbehalt entgegenhalten, muß er auch das Hausgeld zur Bestreitung des Unterhalts des Unterhaltsberechtigten einsetzen. Dagegen steht dem Unterhaltsberechtigten das Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG) offen, weil auch dieses dem Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten dient; allerdings erst für die ersten vier Wochen nach der Entlassung, weshalb der Unterhaltspflichtige auch erst nach seiner Entlassung darüber verfügen kann, so daß auch dem Unterhaltsberechtigten erst ab diesem Zeitpunkt der Zugriff offensteht.''