Wenn meine Kinder in eine eigene Wohnung ziehen (und dort auch im Mietvertrag sind), kann ich trotzdem Vertragspartner für den Energielieferanten sein, oder müssen das dann auch die Mieter (meine Kinder) sein? Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass das möglich ist, bin mir aber nicht ganz sicher.
Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm
Also bei meiner Tochter musste es jemand aus der WG sein der im Vertrag steht. Die haben sich das aufgeteilt: Einer Stromnetz, einer gelieferter Strom, einer Fernwärme. Aber am besten anrufen und fragen, die heben immer ab, auch Sonntags.
Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm
In DEU kein Problem. So bin ich an derzeit vier Verträge gekommen. Da fallen halt Lieferadresse und Rechnungsnehmer auseinander. Wichtig ist, dass gezahlt wird.
Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm
Du darfst Dich als Rechnungsempfänger eintragen lassen. Ist kein Problem.
Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm
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