Mitglied inaktiv
Hallo!!! Also mein freund,ist seit heute morgen krankgeschrieben,letzte woche ist er schon mit fieber und alles zur arbeit gegangen!Aber heute gings nicht mehr...Er war beim arzt und er hat ne bronchitis! Nun hat er vorhin von einen arbeitskollege gehört,der chef will ihn rausschmeißen...MEin freund hat eine unbefristet arbeitsverhältnis,darf der chef ihn kündigen??? Was kann den tun? LG Priscilla
..das wäre ja noch schöner. So einfach ist es nicht, jemandem zu kündigen. Lg Reni
Deswegen wird er sicher nicht fliegen, aber dafür dann "betriebsbedingt" bei nächster Gelegenheit.
..die Firma, in der mein mann arbeitet, versucht schon seit langen einen Mitarbeiter los zu werden. Wobei dieser Arbeiter es wirklich verdient hat. Betriebsbedingt geht nicht, wenn die Stelle wieder besetzt wird. Außerdem muss man bei Betriebsbedingten Kündigungen den Mitarbeiter erst mal wenn möglich an eine andere stelle in der Firma anbieten. Und da nichts zu finden ist schwer. Lg reni
Betriebsbedingt jemanden zu kündigen (eine Form der fristlosen K.), weil man ihn nicht will, ist so ziemlich der schlechteste Ausgangspunkt! betriebsbedingt kündigen, heißt das Sozialverfahren anzuwenden. Familienväter mit Kind(ern) sind damit also schon mal gar nicht an erster Stelle loszuwerden. Stellt man dann auch noch neue AN ein, ist das gleich gar keine Grundlage mehr. Viele Unternehmen versuchen es so, aber ein Gerichtsverfahren und die Kündigung muss entweder zurückgezogen werden oder eine Entschädigung nach gesetzlicher Vorgabe muss gezahlt werden. Was geht, ist verhaltensbedingt (weitere Form der fristlosen K.) - wenn also ein Fehler passiert. Aber dem muss wiederum eine Mahnung vorausgehen. Also erst beim 2. mal darf deshalb die Kündigung folgen. Außer ein Wiederholungsfehler wäre das AUS für das Unternehmen. Aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist darf immer gekündigt werden. LG
Kollegen erzählen viel, wenn der Tag lang ist! Erst mal abwarten und evtl. nachfragen warum! Der Krankenschein wohl eher nicht der Grund sein würde!
Ich war vor Jahren mal bei Mc Pommes beschäftigt, einen Arbeitsunfall und am 1. Tag meiner Genesung eine Kündigung in der Hand. Gemunkelt wurde schon immer, daß Leute mit Krankenschein entsorgt werden.... Er soll erstmal abwarten, vielleicht erzählen sie auch nur zu viel. sandra
Danke euch für eure antworten!!!Mal schauen was morgen kommt... LG & Ne schöne abend! Priscilla
..:ABER UNTER EINHALTEN DER KÜNDIGUNGSFRIST. Und das immer und zu jeder Zeit zum 1. und zum 15. eines jeden Monats (soweit ich das im Kopf habe). lg
jede Kündigung muss einen Grund haben. Und welchen Grund soll er angeben? Zu oft krank?----Gilt nicht! schlechte Arbeit?---muss er erst beweisen Betriebsbedingt---siehe oben so einfach ist es in deutschland nicht, jemandem zu kündigen! Schon gar nicht bei einem unbefristeten Vertrag! Lg reni
fristlose Kündigungen sind: - betriebsbedingt - verhaltensbedingt und unter Einhaltung der Kündigungsfrist, ist es einfach jemanden zu kündigen. Die Frist gilt sowohl für AN und AG, um sich derweil nach jemand neues oder etwas neues umzusehen. Ein Grund ist anzugeben, aber einfach weil man Leute nicht einfach aus einer Laune heraus kündigen können soll. Fristlos ist allerdings wirklich ein großes Problem. Aber ich glaube auch nicht, dass der AG mal eben wegen einmal krank kündigt - das steht einfach nicht im Verhältnis zu jemand neues suchen und einarbeiten, der dann vielleicht nicht der richtige ist. LG
hallo wo her weiß der freund/arbeitskollege das ?? handelt es sich um eine sichere quelle ?? mfg pflaumenmus die das - ich habe es gehört - gar nich gerne mag
Hallöchen Priscilla, wie schon andere hier geraten haben, erstmal abwarten. Kollegen erzählen viel. Ansonsten gilt, eine Erkrankung die durch Krankenschein "nachgewiesen" ist, ist kein Kündigungsgrund, es sei denn, man ist gar nicht krank oder man verhält sich während der Erkrankung so, dass die Genesung verzögert wird. Aber auch in zumindest letzterem Fall dürfte vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung fällig sein. Etwas anderes könnte gelten, wenn im Betrieb deines Mannes 5 oder weniger vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter regelmäßig beschäftig sind. Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der Ausspruch von KÜndigungen ist etwas leichter, darf aber selbstverständlich auch nicht willkürlich erfolgen. Auch während der Probezeit wäre eine Kündigung auch ohne Angabe eines Grundes möglich. Kommt das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung (Betrieb regelmäßig mehr als 5 vollzeitbeschäftige Mitarbeiter) kann der Chef natürlich auch auf den Trichter kommen in naher Zukunft eine betriebsbdingte Kündigung auszusprechen. Bei solchen Kündigungen muss aber tatsächlich die wirtschaftliche Lage des Betriebes die Kündigung erfordern, es muss eine Sozialauswahl zwischen allen vergleichbaren Mitarbeitern stattfinden, es darf nicht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung zu gleichen oder schlechtern Bedingungen bestehen u.ä. Der Chef kann natürlich auch darauf warten, ob Dein Mann nicht mal einen Fehler macht (gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt) u. dann versuchen zu kündigen. Aber bei derartigen sog. verhaltensbedingten Kündigungen muss i.d.R. zunächst mal (mindestens) eine Abmahung ausgesprochen werden, es sei denn durch das Fehlverhalten ist das Vertrauensverhältnis dauerhaft und schwerwiegend gestört (zB bei Diebstahl oder Betrug zu Lasten des Arbeitgebers) Sollte Deinem Mann tatsächlich gekündigt werden, sollte er in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen und sich dahingehend beraten lassen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Liebe Grüße und IANAL Ebba
Hallo Ebba!!!Danke für deine antwort... MEin freund wollte morgen krank arbeiten gehen,weil er angst hat gekündigt zu werden!Meinst du,er soll hin oder eher zuhause bleiben und sich erholen??? LG Priscilla
Wenn er krankgeschrieben ist, dann DARF er nicht arbeiten gehen!!! Passiert ihm etwas, kann ihn das ggf. den Versicherungsschutz kosten (und der AG darf ihn eigentlich auch gar nicht arbeiten lassen).
Ah Ok !Danke...
Hallo Priscilla, was soll ich Euch da raten? Nein, da kann ich wirklich nichts zu sagen, das müsst Ihr selbst für Euch entscheiden. Falls Ihr rechtschutzversichert (Arbeitsrechtschutz) seid oder mal einen Beratungsgebühr (vor der Beratung nach den Kosten fragen!) investieren wollt lasst Euch doch mal von einem Anwalt beraten um in Zukunft mehr Sicherheit beim Umgang mit solchen Situationen zu haben. Nix für ungut und liebe Grüße Ebba
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