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minderjähriges kind in club

minderjähriges kind in club

Mitglied inaktiv

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mein minderjähriges kind ( 17,5 ) möchte heute mit ihrer cousine ( 33 ) in einen club ( 089 / P1 ) gehen. das darf sie doch oder? braucht sie einen darfschein von mir? wenn ja, was schreibt man da? gesetzt den fall, man fragt sie überhaupt nach einem ausweis, ich habe nie einen gebraucht mit unter 18....


Sternspinne

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http://www.aufsichtszettel.com/ Gib ihr zur Vorsicht lieber was mit. Sicher ist sicher. Mit früher ist das glaube ich nicht mehr zu vergleichen. Oder siehst du immer noch aus wie unter 18?


maxwell

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Wenn Club = Disco: Dann darf sie zwar in die Disco, aber generell nur bis 24 Uhr bleiben. Laut Jugendschutzgesetz.


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Antwort auf Beitrag von maxwell

das darf sie ja alleine auch!!!??? auf diesem erziehungsauftragsformular steht eine offene zeile mit der zeit....


Fru

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Nein, darf sie trotzdem nicht...ob mit Zettel oder ohne!


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Antwort auf Beitrag von Fru

sie hat ja nicht nur einen zettel, sie hat auch meine überaus volljährige nichte mit dabei!!! dürfte sie mit mir auch nicht? dann können sie das heute gleich bleiben lassen, die arme.


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Antwort auf Beitrag von Fru

§ 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. meine nichte IST eine erziehungsbeauftragte person!!! oder ist ein club etwas anderes? hilfe.


Fru

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Nein, soweit ich weiß, dürfen die auch mit Eltern nicht....


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Antwort auf Beitrag von Fru

http://www.wdr.de/tv/werwolf/themen/wolfman_hilft/Abends_Wegbleiben.php5


Fru

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dann viel Spaß!!


Fru

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ob der besagte Club das auch so handhabt...(vielleicht kann man anrufen und fragen??!) und was ich mich frage, ist man automatisch erziehungsbeauftragt, wenn man einen Zettel mitbekommt?


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Antwort auf Beitrag von Fru

denn ich gönne ihr den abend außerordentlich. hab auch brav alles ausgefüllt und meinen pa kopiert. danke an sternspinne!


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Antwort auf Beitrag von Fru

na jetzt werden die nicht auf haben. kuck dir mal die seite von sternspinne an, das muß alles unterschrieben und belegt werden, wenn man den derfschein generiert!


Osterhase246

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??? "Aber auch Deine Eltern müssen sich in der Öffentlichkeit an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten" das P1 würde ich als "öffentlich" zählen ...


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

ach weiter unten.....die cousine wäre dann die beauftragte...


maxwell

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Auch wenn eine volljährige Person dabei ist, muß sie um 24 Uhr den Club verlassen.


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Antwort auf Beitrag von maxwell

http://www.wdr.de/tv/werwolf/themen/wolfman_hilft/Abends_Wegbleiben.php5 stichwort: erziehungsbeauftragung


maxwell

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Wenn sie die Verantwortung als quasi-Erziehungsberechtigte i.A. der Eltern übernimmt, und mit deinem Kind weggeht, ist das ok. Ich wusste das schon. Aber danke für die Seite.


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Antwort auf Beitrag von maxwell

hatte sternspinne gleich in der ersten antwort an mich gepostet.


maxwell

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ich habe weder Zeit noch Muße, alle Antworten durchzulesen. Entschuldigung, daß ich geantwortet habe.


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Antwort auf Beitrag von maxwell

entschuldigung, daß ich dachte, du würdest das tun. also ICH mache es halt so.


maxwell

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So, für was entschuldige ich mich jetzt... Fürs entschuldigen?


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Antwort auf Beitrag von maxwell

wir hissen jetzt die weiße flagge ganz hoch und schauen bayern gegen bremen, ok?


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hurra!!!


maxwell

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Fru

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Sie darf bis 24 Uhr


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Antwort auf Beitrag von Fru

in einen club.


FrauKrause

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Echt???? Schüttel.....


lotte03

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Ohne EB muss sie um 23.59 den Saal verlassen. Übrigens muss sich deine nichte auch "angemessen benehmen". Sie hat ja die Aufsicht :). Angeschwipst und rumpöbelnd ist da nicht drin......:)


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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

mir gefiel es dort nie, aber man muß schon mal drin gewesen sein.... zudem kann sie vorchecking für die kleine schwester betreiben, die soll ja schließlich mal spielerfrau werden


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Antwort auf Beitrag von lotte03

nimmt meine nichte ihren erziehungsauftrag ernst!! wir sind eine anständige familie!!!


FrauKrause

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Wird ja immer schlümmer...*gg Aber wenigstens würde sich das finanziell lohnen. Berichte mal, wie es ihr gefallen hat, und hat sie überhaupt was Passendes zum Anziehn...*lach LG fk


golfer

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am Türsteher vorbei.....


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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

nur weil sich das finanziell lohnt!!!! ich hoffe, der bayernnachwuchs bringt mal was richtig attraktives hervor ( ribéry als schwiegersohn wär hart für mich ) das passende hab ich grad noch in die schnellwäsche stecken müssen und werde es dann trockenfönen das kind muß ja jetzt arbeiten, damit sie sich den abend leisten kann.


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Antwort auf Beitrag von golfer

im 089 und P1 ist das cousinchen natürlich stammgast. valliefamily verpflichtet, du verstehst? ich war das letzte mal 2000 im P1, da war ich auch 33.... das 089 kenne ich gar nicht.


FrauKrause

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hatte ja schließlich nen Unfall, der DARF so aussehen. Wäre Dir Balotelli oder der große Schwede mit dem Jugo-Namen lieber (wie heißt der noch..??)...*lach aber ich weiß ja, es geht um Bundesliga, da wird sich schon was Nettes finden für Euch...*daumendrück Bitte nochmal um Erzählung, wie es war morgen. Das wär nett... Bin neugierisch... LG fk


Zzina

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Antwort auf Beitrag von golfer

Habe jetzt nicht alles gelesen aber mit dem Scheinchen und der Kopie Deines Personalausweises darf sie aber über 00.oo Uhr hinaus. Aber vorsicht wenn sie den Laden verlässt zum rauchen, oder Quatschen oder Luft schnappen und die Erziehungsbeauftragte bleibt drin kann es gut sein das sie nicht wieder reinkommt ! Meine ist ja auch etwas über 17 und es gab schon die eine oder andere Diskussion um das heimkommen , aber die Teens heute haben einfach das Problem das manche Clubs oder Locations erst um 23.oo Uhr öffnen. Hast Du auf der HP nageschaut ob sie überhaupt reinkommt , hier gibt es Läden da darf man unter 18 nur Freitags Zu meiner Zeit war das irgendwie unkompliziert und trotzdem geregelt. Viel Spaß Deiner Großen Zzina


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Auch so ein "Schwiegersohntyp..."...*lach


MM

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Muss man das kennen? Ich dachte so heisst einfach die Disco bzw. der Klub - aber scheint ja was Spezielles zu sein... ?


golfer

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wichtigster Club in München....normal kommt da nciht rein...da hat VErena Kerth den olli abgeschleppt....etc......da wird nach den Bayern Siegen gefeiert....sollte man eigenlich schon kennen...beim Friseur doer doch mal in den bunten Blättern blätern


Zzina

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Antwort auf Beitrag von golfer

Und heute bei Wetten das auch, irgendwer sagte zum Kahn doch sinngemäß, treffen wir uns hier und nicht im P1


Sailor

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Vergiss es.


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Antwort auf Beitrag von Sailor

ach und warum genau?


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es kommt auf den club an. hier war gestern eine Veranstaltung und da stand auf dem Plakat: Für Minderjährige ist um 24 Uhr Schluß. die aufsichtspflicht ist auch mit Vollmacht nicht übertragbar. also mußten alle unter 18 um mitternacht raus. manche erlauben es aber.. wie gesagt, kommt auf den club an


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also ich hab jetzt die homepages vom P1 und vom 089 inspiziert und konnte nichts finden. ich weiß auch, daß freundinnen meiner tochter sich schon mit 16 im P1 OHNE erziehungsbeauftragten tummelten. ich will aber meine nichte nicht in verlegenheit bringen und die aktion absichern.


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kannst du da nicht heute abend mal anrufen und dich erkundigen? würde ich so machen.. nicht daß die beiden dann verärgert sind. wäre nicht sooo toll :( man freut sich drauf und dann ätsch.


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doch, kann ich. bzw werde ich damit das cousinchen beauftragen.


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deswegen am besten anrufen und anfragen... ich hab mal ne zeitlang nebenbei als sec in einem club gearbeitet. bei uns wars so geregelt einlassmindestalter 16 und dann nur bis 22.00 und dann war schicht..ohne ausnahme selbst wenn mami dabei gewesen wäre. heute gehts in den club nur noch ab 18


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frage ist aber: fragen sie überhaupt nach einem ausweis????


Bengelengelmama

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16-18J bis 24.Uhr. Wenn der Ausweis verlangt wird, wird er einbehalten, um 24Uhr muss er abgeholt werden - und dann Tschüss... Es gibt durchaus Clubs in die man auch mit einem Zettel nicht länger bleiben darf und auch nicht mit der volljährigen Begleitung wenn sie nicht 1ten Grades ist.


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Antwort auf Beitrag von Bengelengelmama

na ja, wenn man erst um 1 hingeht, setzt das ja voraus, daß der besucher 18 ist. soll meine nichte entscheiden. schlafende hunde möchte ich nicht wecken. die 6 fehlenden monate zur volljährigkeit sieht man dem kind nicht unbedingt an. wenn es trouble ist, dann soll sie lieber noch warten.


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die beiden waren im 089, weil man dort schon um 23uhr hingehen kann. kein mensch fragte nach dem ausweis und weil es so schön war, sind sie dort sehr lange geblieben zum thema anrufen wurde ich ausgelacht. ich denke mal, diese clubs gehen davon aus, daß dort niemand u18 hingeht. für den fall einer razzia hatte mein kind das formular dabei. mit dem p1 warten sie noch 5,5 monate. das ist aushaltbar. man will es sich ja nicht verscherzen...an der tür....


FrauKrause

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fürs update, also alles gut.... Das macht sie ja richtig mit dem Warten aufs P1 ;-) LG fk