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Kündigungsrecht des Kindergartens??

Kündigungsrecht des Kindergartens??

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Hallo, es geht um ein Thema, was für uns leider sehr aktuell ist - kann der Kindergarten einfach so einen schriftlichen Betreuungsvertrag kündigen? Es geht um unseren 2-jährigen Sohn, der bisher bei der Tagesmutter war, wenn ich arbeite, jetzt hatten wir zum 01.01. einen Kindergartenplatz für ihn im ev. Kindergarten (mit schriftlichem Betreuungsvertrag, alles unter Dach und Fach), unser älterer Nachwuchs geht dort auch in den Kindergarten. Der Kindergarten hat zum 01.11. extra eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren eingerichtet... Allerdings hatte der Kindergarten dabei so kalkuliert, als ob die Kinder schon 3 Jahre alt wären und es die entsprechenden Zuschüsse der Stadt gäbe, wie für Kinder ab 3 Jahren. Nachträglich hat der KiGa festgestellt, ups, das funktioniert ja nicht - statt 100 Euro sollten also rund 400 Euro gezahlt werden für den Ganztagsplatz. Jetzt war die Frage, was geht vor - die Satzung der Stadt oder der schriftliche Vertrag - Antwort der Stadt (als Aufsichtsbehörde), grundsätzlich gilt die Satzung, wenn im Vertrag jedoch ein fester Betrag stehe, habe der KiGa ein Problem... d.h. der KiGa würde auf rund 300 Euro Kosten pro Platz und Monat sitzen bleiben, wenn wir auf dem Vertrag bestehen würden. Das hat der Kirchenvorstand jetzt auch festgestellt - und heute haben wir ein Schreiben des Vorstands bekommen, leider, leider müssten sie den Betreuungsvertrag kündigen, offizielle Begründung - die Regelungen der Stadt würde die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht zulassen. Ich glaub, ich steh im Wald?!? Da richten sie extra eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren ein, und dann sowas?!? Und vor allem - was mach ich denn jetzt? Die Tagesmutter haben wir schon gekündigt, mussten wir ja fristgerecht zum 01.01., und jetzt sitzen wir ohne Platz da? Die Kirche bietet uns großzügig einen Platz in einer Mini-Gruppe - zwei Vormittag die Woche für 3 Stunden, obwohl wir im KiGa einen Ganztagsplatz hatten - da ich drei Tage die Woche voll arbeite... Mir fehlen komplett die Worte und ich bin fertig!!! Hat irgendjemand eine Idee, ob es eine Möglichkeit gibt, gegen die einseitige Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger vorzugehen? Im Vertrag steht ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 Wochen bei Beitragserhöhungen vor, und der KiGa müsste ja den Beitrag erhöhen, von den bisherigen 100 Euro auf die - von der Stadt vorgegebenen - 400 Euro. Aber es kann doch nicht möglich sein, dass der KiGa die Gebühren erhöht und mit dieser Gebührenerhöhung sein Kündigungsrecht begründet - oder?? Hat, bitte, irgendjemand eine kluge Idee? Mir fällt im Moment nichts mehr ein... ;-((((((((


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Hallo, das ist sehr ärgerlich. Vielleicht geht es anderen Eltern ähnlich? Bei unserem 2. Kind hatten wir auch eine schriftliche Zusage, dass sie im Wohngebiet in den neuen Kindergarten kommt. Ein paar Wochen vorher sollten aber alle neue Kinder aus dem Wohngebiet (Fußweg ca. 100 - 250 Meter) in den anderen Kindergarten gehen (ca. 2 km) entfernt, da der Kindergarten aus dem Wohngebiet plötzlich überfüllt war. Was außerdem sehr ärgerlich war, es ist der 1. Passivhauskindergarten Deutschlands gewesen und hat unter anderem mit dem ökologischen Aspekt der "kurzen Wege" geworben. Wir waren sehr verärgert, denn der Kindergarten war nur 3 Minuten entfernt. Für den anderen hätten alle Eltern ein Auto gebraucht. Es gab noch 2 Kindergärten, die näher waren, aber die waren auch überfüllt. Wir haben uns an den Gemeinderat gewendet und an der Gemeinderatssitzung einen Bittantrag gestellt und eben eine kleine Elterninitiative gegründet. Das Ergebnis war, dass alle Kinder, die bereits eine Zusage hatten in den Wohngebietskindergarten durften, es wurde eine kleine Zusatzgruppe bis zu den Sommerferien eröffnet. Unser Großer war zu diesem Zeitpunkt auch noch in diesem Kindergarten und es ist schon praktisch beide in einem zu haben. Wende Dich an den Stadtrat, bzw. Gemeinderat. Die haben uns geholfen, den Bürgermeister umzustimmen. Viel Glück! Gruß Lusil


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Hallo, keine Ahnung, aber poste auch mal im Baby + Job Forum. Da gibt es evtl Leute, die Ahnung haben. Ciao Biggi


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Also, erstmal bin ich verwundert. Bist Du nicht beim Finanzamt und somit Frau von Welt- was geld angeht? Hast Du nicht gestutzt- dass Du als wohlalimentierte beamtn einen Ganztagesplatz fuer 100 Euro kriegen solltest? abgesehen davon- meine Ansicht, ohne ins Gesetz geschaut zu haben :Der Kiga darf meines achten " kuendigen"- rechtlich wohl eher den vertrag anfechten wegen Irrtums, hier das ist aber eher ein Kalkulationsirrtum, den die zu vertreten haben. Von daher muesstten sie Dir meiner ansicht nach Schadensersatz zahlen- falls es nicht heisst, der irrtum war so klar, dass Du ihn erkennen musstest ( und daruber muss man mal nachdenken- ich meine, dass eigentlich klar ist, dass ein solch teurer Klienkindplatz nicht nur 100 Euro kosten kann fuer jemanden, der ein gutes gehalt verdient). Auf Erfuellung kannst Du ja auch nicht klagen, die gruppe gibt es nicht.Und fuer wielange Du schdensersatz kriegen muesstest, ist mir auch nicht klar, hanegt davon ab, wie lange sie verpflichtet sind, eine gruppe zu betreiben. Jedenfalls- schoene Sch....., fuer eine berugstaetige Mutter gibt es nichts schlimmeres als eine platezende Kinderbetreuung.Hoffe, Du findest bald etwas. Benedikte


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Hi Benedikte, der Elternanteil in Kindergarten ist leider sehr sehr unterschiedlich. Bei uns in Bayern am Land ;-) ist es auch eher unüblich das der Kindergartenbeitrag nach Elterneinkommen gestaffelt ist. Alle Kindergärten in unserer Nähe haben feste Beträge egal wie viel die Eltern verdienen. Ein Ganztagesplatz(7-17Uhr) für über 3 jährige kostet 98 € (inkl. Spielgeld und Neigungsgruppen). Unter 3 jährige sind etwas teurer. Monatsbeitrag für Kinder von 1 - 2 Jahren 4 Std/Tag. 75.- €. Monatsbeitrag für Kinder von 2 - 3 Jahren 4 Std/Tag. 65.- €. Ab dem 2. Kind im Kindergarten erstattet die Stadt 25 % auf alle Beiträge (unabhängig vom Elterneinkommen).... Wenn ich das meiner Freundin in München erzähle bekommt sie immer einen Weinkrampf *g*.... Grüße Linda


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Hallo Benedikte, na ja, wir leben halt in einer der reichsten Städte Deutschland, die reichlich Geld hat und sich die Kinder- und Kleinkinderbetreuung offiziell auf die Fahnen geschrieben hat. Die Betreuungskosten sind hier unabhängig vom Einkommen der Eltern, und die 100 Euro wären der normale Preis für einen Ganztagsplatz hier für Kinder ab 3 Jahren, eben weil die Vormittagsbetreuung komplett kostenfrei ist - ab 3 Jahren... Wenn der Kleine dann mit 3 in den Kindergarten kommt, wäre der Ganztagsplatz sogar komplett kostenfrei (abgesehen vom Essensgeld) über eine Geschwisterkind-Regelung - bei mehreren Kindern im Kindergarten zahlt man nur für eines, ebenfalls unabhängig vom Einkommen der Eltern. Und die Gruppe wurde ja eingerichtet zum 01.11., derzeit besuchen sie 10 Kinder, die gerade 3 Jahre alt geworden sind bzw. bis nächstes Frühjahr 3 Jahre alt werden, die beiden Kleinsten, die erst im Sommer 3 werden, sollten halt erst zum 01.01. hinzukommen, weil so eine komplette neue Gruppe nur mit so kleinen Kindern ja für den Kindergarten schon eine enorme Herausforderung ist. So gesehen - die Gruppe gibt es, den Platz auch. Nur ist da eben die Kostenfrage... und die Angst des Kindergartens offenbar, wir würden auf unserem Vertrag und dem festgeschriebenen Betrag beharren. So gesehen denke ich also nicht, dass man sagen kann, der Irrtum wäre so offenkundig gewesen. Wobei ich ja mit einer Vertragsänderung letztlich auch einverstanden wäre, aus reinem Eigeninteresse, dass ich eben die 400 Euro bezahlen müsste bis zum Sommer... Okay, offenkundig hätte sein können, dass die Vormittags-Beitragsbefreiung lt. Satzung der Stadt nur für Kinder ab 3 Jahren gilt, andererseits - wenn ein Kindergarten extra eine neue Gruppe nur für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren einrichtet, hätte man da nicht als Elternteil davon ausgehen dürfen, dass der Träger die Rechtsgrundlage mal geprüft hat und sich bei der Kostenberechnung etwas gedacht hat? Falsch gedacht... :-( So, und jetzt werde ich weiter versuchen, alle Verantwortlichen durchzutelefonieren, die als ehrenamtliche Kirchenmitglieder auch samstags erreichbar sind. Ich bin definitiv NICHT bereit, dass so hinzunehmen. *schimpf*


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Ich wohne auch in Bayern (aber NICHT auf dem Lande) und bekomme auch einen Weinkrampf, wenn ich mir diese "eure" Preise ansehe...... Bei meinen Eltern würde die Sache bereits wieder anders aussehen....(nahe der Ö. Grenze....eher ländlich). Mensch Mensch.....das es SO extrem unterschiedlich ist.....:-( Nja....Sinnlos-Posting...ich weiss...;-) Flocke


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..ich will mich kurzfassen: versuch eine andere Betreuungsmöglichkeit zu finden; auf den Platz in der ev. Einrichtung zu klagen ist wahrscheinlich Zeitverschwendung - es gibt keine Gruppe für Kinder unter drei Jahren-fertig. Ich schreibe das, weil bei uns ein fast perfekter Umzug in die Hose gegangen ist, weil wir keine Betreuungsmöglichkeit im Hamburger Umland für unsere 2jährige Tochter gefunden haben und als wir einen Platz in der Nachbargemeinde hatten, hat die Gemeinde des zukünftigen Wohnortes quergeschossen, weil uns erst ein Platz zustünde, wenn das Kind 3 ist. Somit hätten wir den Platz völlig privat zahlen müssen-fast 1100 Euro...Wir aben wochenlang alle Kraft aufgebracht, um das Unmögliche möglich zu machen und dann feststellen müssen, das es nicht funktioniert. Wir sind hier wohnen geblieben und haben weiterhin unsere Tagesmutter und ab 1.1. einen Kitaplatz in unmittelbarer Wohnnähe. Kannst Du nicht Deine Tagesmutter fragen, ob sie die Betreuung fortsetzen kann? ich drücke Dir die Daumen, Kathrin