Einstein2.0
Ich habe ca 4 Wochen meine Nebenkostenabrechnung bekommen und bekomme eine Rückerstattung. Ich hab erst, nachdem eine Woche ohne Buchung auf mein Konto vergangen ist, gesehen, dass die Abrechnung auf das Konto meiner Vormieterin gebucht wurde. Ich hab dann dieser Mietverwaltung eine email geschrieben, dass das Geld fehlgebucht wurde und meine Bankdaten (die eigentlich bekannt sind) nochmal mitgeteilt. Ich erhielt keine Antwort, also hab ich dort angerufen. Am Telefon war dann eine Frau, die den Eingang meiner Mail bestätigte und mir erzählte, dass sie es weitergegeben hat (ausgedruckt und auf den Schreibtisch vom Chef gelegt), nach einer Woche war immer noch nichts gebucht, also hab ich erneut angerufen. Die Frau war diesmal nicht mehr so freundlich und teilte mir mit, dass die ausgedruckte Mail noch beim Chef liegt, der ist aber manchmal krank. Ich wollte den ominösen Chef dann gerne mal sprechen, aber angeblich war er nicht da. Sie meinte dann, dass er das sicher heute noch überweist. Das ist jetzt eine Woche her. Die haben nur 2 Tage die Woche Sprechzeiten, weshalb ich heute wieder versucht habe anzurufen, es ging aber niemand ran. Mit anderen Worten, ich habe keinen Ansprechpartner und Mails an diese Mietverwaltung werden nicht beantwortet bzw. werde ich jedesmal abgewimmelt. Ich habe gefragt, ob ich das mit der nächsten Miete verrechnen könnte, darf ich aber nicht. Was kann ich noch tun? Außer ein Anwalt, wäre jetzt das letzte Mittel zwecks Kosten/Nutzenfaktor. Abgelesen wurde übrigens am 31.01., die Abrechnung kam vor 4 Wochen.
einen Link gefunden, der Dein Problem beschreibt. Vielleicht hilft der weiter... https://www.mineko.de/guthaben-bei-der-nebenkostenabrechnung/#:~:text=Eine%20Verrechnung%20eines%20Guthabens%20des,Verrechnung%20eines%20selbst%20gesch%C3%A4tzten%20bzw. Wenn ich richtig gelesen habe( hab's aber nur überflogen) kannst du nach 30 Tagen Deine NK Zahlung um das Guthaben kürzen. Dadurch, dass die Verwaltung das Geld ja schon überweisen wollte, sehe ich die Abrechnung als genehmigt an. Ich würde dann die Miete bei der Überweisung separat ausweisen. LG
Hallo Ohne mich explizit rechtlich auszukennen, würde ich ein Einschreiben schicken, in dem ich eine 14tägige Frist setze, bis zu der das Geld überwiesen werden muss und die Kontonummer dazu angeben. LG, Philo
Ja, wie bereits geschrieben, unbedingt per Einschreiben mit Fristsetzung, dann nochmals eine Nachfrist. Nicht einfach Miete kürzen. Danach kannst du einen Mahnbescheid schicken, ist billiger als ein Anwalt und sollte die Hausverwaltung endgültig aufwecken. Silvia PS: Du könntest auch noch deinen Vermieter ansprechen, denn dieser schuldet dir das Geld, nicht die Hausverwaltung. Der Vermieter kann ggf. bei der Hausverwaltung Druck machen.
Frag sie mal, was eigentlich ihr Job da ist. Telefonieren und dem Chef Papier auf den Tisch legen? Unglaublich. Verlang beim nächsten Anruf direkt den Geschäftsführer und diskutiere nicht mit der Guten. Plan B: In Verzug setzen mittels Fristsetzung zur Rückzahlung, per Einschreiben/Rückschein, und gleiches direkt bei Deinem Vermieter. VG ohno
Das ist ja echt unglaublich. Ist diese Mietverwaltung dein direkter Vermieter oder jemand anderes? Wenn nein, dann würde ich den Vermieter direkt kontaktieren. Würde es auch so machen wie es dir geraten wurde. Brief per Einschreiben und Fristsetzung zur Buchung der Rückerstattung auf dein Konto. Wenn es hart auf hart kommt kannst du dich auch an einen Mieterverein wenden. Dazu musst du aber dort Mitglied werden. Dort gibt es Fachanwälte für Mietrecht die dich beraten und für dich die Sache in die Hand nehmen können. Falls dein Vermieter nicht zahlen will. Dies ist alle mal günstiger als direkt zum Anwalt zu gehen.
Kannst Du nicht Deine Vormieterin anrufen und sie bitten, Dir den Überschuss zu überweisen? Ihr müsste ja auch klar sein, dass es nicht ihrer ist wenn sie in der Abrechnungsperiode nicht mehr dort gewohnt hat und eben die Vorauszahlungen nicht geleistet hat. Das wäre doch wohl das einfachste. Und erst, wenn sie sich weigert ( was bei einem so klaren Sachverhalt verwunderlich wäre), den "Rechtsweg" beschreiten. Also Vermieter oder Hausverwaltung ( je nachdem, wer die Sondereigentumsverwaltung bei Dir macht) auf das Schreiben vom soundsovielten, in dem Dir Rückerstattung angekündigt wird, aufmerksam machen und Überweisung verlangen? Die müssen sich dann an die Vormieterin halten. Ich weiß ja nicht, um welche Summe es sich handelt und wie sehr Du auf das Geld angewiesen bist- aber letztlich ist es doch ein dummer, etwas ärgerlicher Irrtum-und kein Grund für den großen Aufstand. Ich würde es zuerst pragmatisch versuchen-wir haben ja für unsere Kinder in den letzten Jahren mehrere Wohnungen gesucht wo immer was mit den Vorbewohnern abzuklären war, freundlich- pragmatisch-nüchtern ist da einfach das zielführendste.
Hallo, dann müsste sie aber die Kontaktdaten der Vormieterin haben. Ich weiß z.B. nicht, wer vorher in meiner Wohnung gewohnt hat. LG
Allerdings würde ich bei 4 Wochen auch noch nicht zum Anwalt rennen manche Fehler passieren halt, sollte nicht aber wo Menschen arbeiten da passieren halt mal Fehler. Hat bisher alles reibungslos geklappt würde ich auch noch geduldig sein oder brauchst Du das Geld so dringend ? Krieg mit einem Vermieter war noch nie schön... dagmar
So schlau war ich auch schon, aber die vormieterin hätte wohl mittlerweile ein anderes Konto. Ob’s stimmt, wird mir die Bank jetzt nicht verraten. Sie hat ihren Anteil von 2019 wohl auch auf das alte Konto gebucht bekommen, hat wohl bisher auch nichts erhalten. Nein, angewiesen bin ich nicht, aber ich habe auch keine 200€ zu verschenken. Hättest du sicher auch nicht. Die Vermieter kenn ich nur auf dem Papier, weiß nicht ob die überhaupt Nebenkosten von mir bekommen, oder diese gleich von der Verwaltung verwaltet werden. Ich bezahl ja genau dorthin, immer überpünktlich.
Sicher wäre das der einfachste Weg, aber die Vormieterin wäre schön blöd das Geld einfach weiter zu überweisen. Sie hat Geld versehentlich geleistet und ist muss es dem Vermieter zurück überweisen. Wenn es blöd laufen würde, hätte sie das Geld nicht mehr und der Vermieter fordert es von der Vormieterin zurück. Ich würde das nur auf schriftliche Anweisung vom Vermieter machen.
Du bist Mieterin einer Eigentumswohnung? Hab ich das richtig verstanden? Und Du überweist die Miete plus NK an die Verwaltung? Dann hat die HV auch die Sonderverwaltung deiner Wohnung. Das bedeutet, dass deine Miete als Durchläufer bei der HV landet. Die prüft lediglich den Geldeingang und überweist das Geld an den ET weiter. Du machst folgendes: Brief an den Eigentümer (Adresse steht im MV) dass das und das passiert ist, das keine Rückbuchung erfolgte und Du die NK-Nachzahlung mit den nächsten NK aus der Mietzahlung verrechnest. Aufstellung darunter- fertig. In Kopie schickst Du das Schreiben an die Hausverwaltung. Fertig!
.... Einstein kann nichts vom Vormieter zurück fordern. Sie hat dazu keine Rechte. Einstein hat ein Recht gegenüber ihrem Vermieter. Wenn der Vermieter oder in dem Fall die beauftragte Sonderverwaltung das Geld falsch überweist, muss die Sonderverwalterin das Geld dort zurück holen. Dumm, wenn der Vormieter das Geld nicht mehr hat. Dann muss der Sonderverwalter klagen bzw. seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bemühen. Der Sonderverwalter hat hier den Fehler begangen. Das kann Einstein aber egal sein.
Ja genau, Danke für die Info, ich werde es versuchen! Die Vormieterin ist eh von der Nervifraktion, die hat mich im Sommer kontaktiert, ob ich ihr Geld leihen kann und will mir auch ständig Versicherungen andrehen, ich hab sie eigentlich geblockt. Von ihren Ablösevorstellungen damals mal ganz abgesehen. Meine Nachbarin behauptet, die hätte ein Spielsuchtproblem, also vertrauen kann man ihr nicht, was das angeblich gelöscht Konto betrifft.... Aber, echt nicht mein Fehler.
ja, rechtlich kann sie nichts "fordern". Fordern kann man nur innerhalb von Rechtsbeziehungen- welcher art auch immer-, hier im MIetverhältnis immer zwischen den jeweiligen PArteien. Ich sprach auch nicht von rechtlichem "fordern", sondern von menschlichem Pragmatismus. Bspw. habe ich 2017 eine Wohnung gekauft und hatte im Folgemonat eine Nebenostenzurückzahlung obwohl ich im Abrechnungsjahr nicht Eigentümerin war. Der Voreoigentümer schrieb dann eine freundliche mail: Hey, Sie haben die Nebenkostenrückzahlung für 2016 gekriegt, das ist meine. Können Sie mir die kurz überweisen? Meine Kontonummer ist- und das habe ich SOFORT gemacht und zurückgemailt. Weil die Sachlage völlig klar war- Rückzahlungen genau wie Nachzahlungen kriegt der, der die Vorauszahlungen leistet. Da würde ich nie Mätzchen machen, zumal es ja überschaubare Summen sind, hier 200 Euro. Wobei ich jetzt begriffen habe, dass die Vormieterin schwierig ist und das eben nicht pragmatisch lösen will. DAnn musst Du den "Rechtsweg" gehen. Aber im Normalfall geht es wirklich einfacher.
da müssen sich die ET "privat" einigen, denn die aktuelle Abrechnung geht immer an den aktuellen Eigentümer. Meistens steht das aber im KV - wie die Einigung aussieht. Der Mieter muss das nicht machen. In aller Regel kennen die sich auch nicht. Anders bei einem ET-Wechsel. Den "kennt" man. Als Mieter würde ich mich immer und ausschließlich an den Eigentümer halten. Das ist, wenn es zu einem richtigen Streit kommt, auch der schadloseste Weg.
Nicht versuchen, sondern machen.
Die Vormieterin kann Dir vollkommen egal sein. Fehler der Hausverwaltung! Dafür hat der Hausverwalter (Sonderverwalter) eine Vermögensschadenshaftpflicht. Kann Dir aber auch egal sein. Der Verwalter muss das fälschlicherweise überwiesene Geld an die Vormieterin von dieser zurück fordern. Nicht Du!
Wenn Du noch Geduld hast, kannst Du dem Eigentümer eine Frist setzen, bevor Du das Guthaben abziehst. Der Eigentümer kann ja auch nichts dafür.
Denn der ET muss sich jetzt auch erst mit seiner Sonderverwaltung ins Benehmen setzen und diese auffordern das Guthaben an Dich auszuzahlen.
unbestritten nur ist ja klar, dass die Vormoeterin das Guthaben zu Unrecht erhalten hat Die allermeisten- anständigen Normalos- regeln das unbürokratisch. Weil es Zeit und Ärger spart. Der Vormieterin kann ja im Prinzip egal sein, ob sie an Einstein zahlt oder an die Hausverwaltung/ Vermieter. Nur für Einstein wäre es deutlich schneller und bequemer, das direkt zu regeln. Wenns nicht geht, dann natürlich Rechtsweg- aber Du siehst ja, dass das Zeit und Nerv kostet und ggf. Geld und darüber hinaus zu einer Belastung des Verhältnisses führen kann. Ist meine absolute Grundüberzeugung- wenns einen direkten unbürokratischen Weg gibt, ist der immer das beste. Jeder andere Weg dauert länger- ist aber ggf manchmal unvermeidbar.
Aber, es war doch das Erste was ich getan habe, die Vormieterin kontaktiert und um unbürokratische Abwicklung bemüht gewesen. Wenn die meint, das Konto gibts gar nicht mehr, kann ich das Gegenteil weder beweisen, noch etwas von ihr rückfordern. Natürlich könnte ich auch auf das Geld sch... um niemanden zu verärgern, aber dafür bin ich leider zu geizig und irgendwie besteh ich eben einfach auf mein Recht.
DAS würde ich nicht machen, denn wenn die Miete nicht ordentlich bezahlt / gekürzt wird (warum auch immer) kann das ein Kündigungsgrund sein. Und das ist nicht im Sinne des Erfinders.
Ich bin da vollkommen bei Dir. Ich sprach aber vom rechtlich korrekten Weg und nicht vom Rechtsweg. Kontakt zur Vormieterin (obwohl das Einstein nicht hätte tun müssen) hat sie ja aufgenommen. Sie hat es versucht auf dem einfachen Weg zu lösen. Sie hat zudem sich an die HV gewandt und sogar nachgefragt. Ohne Erfolg. Da hilft dann nur noch der rechtlich saubere Weg. Beim Rechtsweg ist Einstein ja noch lange nicht. Das würde ich auch, so lange es geht hinaus zögern.
ja, wie gesagt, wenn das nicht geht, dann an den, dem Du die Nebenkosten zahlst wenn ihr Konto nicht mehr existiert, wäre das Geld zurückgebucht worden. Von daher würde ich ihre Einlassungen auch als Scheinbehauptung abtun und den anstrengenden formalen Weg gehen
ah-rechtlich korrekt nicht Rechtsweg. Gut. Ich bin ja auch bei Dir- nur sage ich ja- normalerweise klärt man sowas per mail WEIL es ein offenkundiger Irrtum ist. Wenn- wie hier- die Vormieterin ein Luder und die Verwaltung ein Schlampverein ist, ja. Dann according to the books
unbenommen und ganz schadlos. Der HV hat das Geld falsch überwiesen. Einstein hat ein Recht auf die unverzügliche Auszahlung des Guthabens aus der NK-Abrechnung. Der Fehler ist auf Seiten der HV. Was Einstein nicht darf - einfach verrechnen. Sie muss das vorher anzeigen. Hier gegenüber dem Eigentümer mit Fristsetzung. Jetzt muss sich der ET an seine beauftragte Sonderverwaltung wenden. Einstein muss aber nicht warten bis die HV den Betrag vom Vormieter zurück bekommen hat. Denn so eine Auszahlung muss unverzüglich erfolgen - ohne schuldhaftes verzögern. Allerdings empfehle ich Einstein dem ET eine angemessene Frist einzuräumen, denn der kann ja auch nichts dafür.
Soeben erhielt ich den Anruf vom „Chef“ persönlich, er überweist noch heute die Rückzahlung! Ich werde künftig hier öfter meine Angelegenheiten klären
im Nacken gespürt
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