Tochter ist 24 Jahre alt, Tochter beginnt eine 2. Ausbildung (erste erfolgreich abgeschlossen )bekommt die Tochter wieder selbst Kindergeld? Wer muss das beantragen (Mutter oder Tochter ) Mutter und Tochter wohnen in unterschiedlichen Bundesländern ! Weiß das wer?
nein, kindergeld gibt es nur noch, solange die erste ausbildung gemacht wird. also so wurde mir das gesagt würde die tochter eine erstausbildung machen, wäre das was anderes
Antwort auf diesen Beitrag
Es gibt Kindergeld!! Bis zu dem Monat, wo sie 25 wird (Vollendung 25.LJ). Sie darf wenn sie parallel zur Ausbildung arbeitet nicht mehr als 20 St./Woche arbeiten. KG wird immer über die Eltern (Mutter od.Vater) beantrag, am Wohnort der Eltern. Die Kinder können eine Abzweigungsantrag stellen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen! LG Lucy
Die letzten 10 Beiträge
- Mal ganz was anderes - Gedankenspiel
- Waldemar Hartmann und der Rassismus
- Zeitenwende in Serbien
- Reporter ohne Grenzen und Österreich
- Friedrich Merz und Bärbel Bas
- Darf ich auswandern...
- Der fesche Herr Sellner, der erfolgreich gegen sein Aufenthaltsverbot in D klagte...
- Kostgeld(?)
- AfD auch in MV vorne, CDU unter 5%
- Gefahr durch KI