Mitglied inaktiv
Ich habe einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen,der lautet... Ich mache darauf aufmerksam,dass Ihnen gemäß Mutterschutzgesetz mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats,indem die Schwangerschaft eingetreten ist,gewährt wird,wenn Sie wegen eines Beschäftigungsverbot teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Zur Zeit bin ich noch im Erziehungsurlaub,arbeite aber 25% in meinem alten Beruf.Ab Mitte November beginnt mein alter Arbeitsvertrag wieder mit 100% da der Erziehungsurlaub vorbei ist.Was bedeutet das für mich wenn ich quasi im Januar ein Beschäftigungsverbot erhalte,das ich nicht mein volles Gehalt bekomme,sondern den Durchschnittverdiehnst der letzten drei Monate vor Beginn der schwangerschaft? Ich habe schon mit Krankenkasse und Anwalt gesprochen,beide können mir meine Frage nicht beantworten.
hallo bist du wieder schwanger ??? wann beginnt die neue schutzfrist ??? ist das beschäftigungsverbot sicher ?? mfg pflaumenmus
Ich bin schwanger,meine Schutzfrist beginnt im März .Das Verbot ist nicht sicher,aber ich soll es Anfang der Jahres bekommen,da ich in der Pflege arbeite und mir die Arbeit jetzt schon schwer fällt.
hallo ich habe mir deinen beitrag erneut durchgelesen und wenn ich nicht ganz schlecht informiert bin - dann hast du während deines beschäftigungsverbotes den anspruch auf vollen gehalt - das mutterschaftsgeld wird nach dem verdienst der letzen drei monate vor beginn der schutzfrist berechnet ( 6 wochen vorher - 8 wochen nachher ) tja und da du vorher wieder voll arbeitest schaut es doch gut aus für dich mfg pflaumenmus p.s.: schau doch mal hier http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html oder lass dir von deiner KK den Auszug des Gesetzestextes zukommen
Bsp. - grob u. unverbindlich - mutmaßlicher tag der entbindung ist der 15.03. - d.h. die schutzfrist beginnt somit 6 wochen vorher und endet 8 wochen nach dem tatsächlichen tag der endbindung '''''' die monate die für die berechnung herangezogen werden sind somit der februar,der januar und der dezember ++++++ tja und für die zeit davor bekommst du normal deinen gehalt sowie ab dem beschäftigungsverbot mfg pflaumenmus die hofft keinen allzug großen patzer gemacht zu haben
Danke dir,das hilft mir sehr weiter.Aber warum konnte mir Frau Bader das nicht beantworten?Naja,zum Glück das man auch hier Hilfe findet:-) MFG Mone
ich meine jetzt der forumsrechtanwältin. Mich hat sie falsch beraten. ich sitze jetzt auf rechtsanwaltskosten, und habe keine chance auf Erfolg meiner klage gegen den Arbeitgeber... lg reni
hallo reni mensch jag mir doch nicht so spät am abend einen schrecken ein mfg pflaumenmus
ist klar, oder? Lg reni
also, warum hast du diesen brief bekommen? Bist du schwanger? wenn du wieder arbeitest ab Nov zu 100 Prozent, und ab februar Beschäftigungsverbot bekommst, dann steht dir der Durchschnittslohn der letzten 3 monate zu. also 100 Prozent. Ich versteh die frage nicht ganz. Wieso bekommst du ein beschäftigungsverbot? Lg reni
Hallöchen, In § 11 MuSchG ist nicht nur der Fall geregelt, den Dein Arbeitgeber in seinem vermutlich formularmäßigen Schreiben, dargestellt hat, sondern er geht noch weiter. Für Arbeitsverhältnisse, die erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen haben ist bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes der Durchschnitsverdienst aus den ersten 13 Wochen oder 3 Monaten seit Beginn der Beschäftiung zu zu Grunde zu legen. Nun trifft zwar auch das nicht ganz Deinen Fall, weil ja das Arbeitsverhältnis schon viel länger besteht, aber andererseits ist der Fall wegen der Unterbrechung durch die Elternzeit zumindest vergleichbar. Dass Du während des Erziehungsurlaubs Teilzeit gearbeitet hast dürfte m.E. eigentlich auch nicht schaden, weil Du i.d.F. ja schlechter gestellt würdest als eine Mutter, die nicht gearbeitet hat. Das mal so als Argumentationshilfe gegenüber dem Arbeitgeber, falls es soweit ist und bei der berechnung des Mutterschutzlohns Schwierigkeiten auftreten sollten u. vielleicht kannst Du diese Gesichtspunkte ja auch mal bei der KK vortragen und hören was die dort davon halten. Liebe Grüße Ebba
Auch die sog. "Forumsratgeber" bauen gelegentlich Mist die Alten wissen was ich meine lG J
der AG liegt da etwas falsch! Einer Schwangeren dürfen durch die SS niemals Nachteile auf Arbeit entstehen und bei individuellen Besch.verbot bekommt die Schwangere auch 100 % Lohnausgleich! Ich hatte das schon zweimal und es ging ohne Diskussion. Und wenn dann ein Chef rumjammert ... soweit ich weiß, bekommen sie das von der KK wieder.
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