Dreierbande
Für mich aktuell: 8-Familienhaus, je Stockwerk 2 Mietparteien, Vermieter ist eine größere WBG 200Km entfernt, Hausverwaltung hier im Ort (braucht aber seeeeehr lange bis sie reagiert). Vor Kurzem hat eine Mieterin ihren Trockner unten im Keller (eigentlich sind Elektrogeräte im Keller verboten, da ständig Wasser reinkommt und dann 3-4cm Wasser stehn) an die einzige Steckdose angeschlossen, die es dort gibt - über Hausstrom, den alle Mieter zahlen. Es wurde ihr untersagt, da die andern 7 Mietparteien nicht gewillt sind, ihre Trocknerkosten zu tragen, zudem sollte sie den Trockner in die Wohnung stellen oder falls er im Keller steht, ihn nicht mehr anschließen. Nun hat die Mieterin quer durchs Treppenhaus Kabel gespannt (mehrere Dreifachstecker aneinander von oben aus ihrer Wohnung (unter ihrer Tür durch) bis in ihren abgeschlossenen Keller, wo dann der Trockner mehrmals am Tag und auch nachts läuft (leider steht das Ding direkt unter meiner Wohnung, so daß man es auch nachts ordentlich brummen hört), es ist ein Ablufttrockner, an dem aber wohl kein Schlauch dran ist, denn nach jedem Trocknergang ist der gesamte Keller voller feuchter Wärme - sie hat keine Kellerfenster - was dann alles nach oben zieht ins Treppenhaus. Dadurch daß sie noch einen Zwillingsbuggy (sie arbeitet anscheint als Tagesmutter, ihre Kinder sind schon aus dem Buggyalter raus) im Hausflur stehn hat und einen Roller, wie auch ein Laufrad, dazu 3 mal Inliner und die Schuhe ihrer Sprößlinge, und die beiden Buggys anderer Nachbarinnen stehn da auch noch, kommt kein Mensch mehr dran vorbei, an die Briefkästen kommt man nur mit sehr langem Arm und die Haustür zum Treppenhaus geht auch nicht ganz auf, weil alles davor steht. Mein 10jähriger Autist ist heute morgen über das Kabel gestolpert, er weiß zwar, daß da ein Kabel liegt, aber es liegt mal so, je nachdem, wer drüber latscht, konnte sich auch am Geländer nicht mehr halten, weil da alles voller Buggys steht und knallte aufs Laufrad. Er hat sich nichts gebrochen, aber sich so einige blaue Flecken und ne Beule am Kopf geholt. Ich möchte gerne, daß diese Sachen inklusive Kabel aus dem Hausflur verschwinden, unsern Rehabuggy hab ich ja auch im Keller stehn (wenn ich das 18Kg-Teil raushole, muß ich erst den Fuhrpark im Treppenhaus rausstellen, um dadurch zu kommen), ebenso unsere Kinderfahrzeuge. Letzte Woche kam jemand von der Hausverwaltung und hat alles in den Keller gestellt und das Trocknerkabel abgezogen, es hat genau 2 Tage gehalten, nun steht alles wieder voll. Und die Nachbarin mit dem Kabel und Fuhrpark hat nun ein Riesenschild an die Wand gemacht mit einem Gerichtsurteil, daß Kinderwagen im Hausflur erlaubt sind. Ich kann im Netz nichts drüber finden, was Kabel quer durchs Treppenhaus betrifft oder gleich mehrere Buggys, dazu noch Kinderfahrzeuge u.a. im Treppenhaus. Auch wenn ich dann die A-loch-Nachbarin bin, ich möchte das durchsetzen, daß man wieder laufen kann im Treppenhaus, ohne Slalom machen zu müssen oder Kabel zu stolpern. Bitte einige Ideen, meine Geduld ist wirklich am Ende. Reden mit der Nachbarin hat keinen Zweck, man bekommt nur ne freche Antwort oder Beschimpfung an den Kopf. An wen muß ich mich wenden, daß sich wirklich was ändert?
Hallo, ich kann Dir leider nicht sagen, an wen Du Dich wenden könntest, da ich mich mit Mietrecht etc. nicht auskenne. ABER: das mit dem Kabel (abgesehen von der Stolpergefahr) 'mehrere Dreifachstecker aneinander' stellt eine erhebliche (!) Brandgefahr dar! Ich würde die Hausverwaltung mehrmals täglich damit nerven, damit die endlich den Arsch hoch kriegen. Und solange würde ich immer wieder den Stecker rausziehen...Zoff habt Ihr doch sowieso schon, oder? LG Kerstin
Na ich würde mal als erstes mit ihr selber sprechen...
Das hättest du auch in zwei Sätzen schreiben können. Ruf die HV an und tu das Kund, das geht so nicht.
das ist eine Gefahrenquelle, die werden der HV aufs Dach steigen, falls sie das Problem nicht in den Griff bekommt. Das sind ja Zustände wie bei den Flodders.... LG fk
Liegt nicht in der originären Zuständigkeit des Ordnungsamtes, sondern des zuständigen Bauamtes.
Unabhängig davon, daß man bei so was schleunigst die HV informieren sollte, kann man diese rechtswidrige Gefahrenquelle insbesondere aufgrund der Zusammenstellung aus Dreifachsteckern ganz prima selbst abbauen. Einfach immer wieder abbauen und ihr die Teile vor die Tür knallen.
Ich würde (zumindest über Nacht, wenn das Gerumpel am meisten nervt), das Kabelgelersch auseinanderbauen und vorsichthalber vergessen zwei von den Steckern mit vor den Trockner zu legen. *pfeiff* Mit Kinderwägen ist das ja ok, aber ihrer wird ja nicht von einem Kind genutzt das dort wohnt. Das würde ich mal über das Urteil schreiben... *nochmalpfeiff* Gruß Corinna
Laut Hier: http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/kinderwagen?DokuWiki=oug3bq5a37qrt4li0ci0101505 darf man den Kinderwagen im Hausflur abstellen, ABER es darf der Rettungsweg zudem das Treppenhaus und der Hausflur gehören nicht behindert werden. Besonders, wenn die Feuerwehrleute beim Löscheinsatz mit schwerem Gerät kommen, um von Kabeln ausgelöste Brände zu löschen. Habt ihr eine Hausordnung? auch in Hinblick auf den Trockner im Keller. Unbedingt die HV damit voll nerven. LG Claudiaaa
Unter: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/9_1_5.html steht folgendes: Kinderwagen Grundsätzlich dient der Hausflur dem freien Zugang der Mieter, ihrer Angehörigen sowie der Besucher zu den jeweiligen Wohnungen (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Auflage 2003). Insofern gestaltet sich die Rechtslage im Hinblick auf das erlaubte Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nicht eindeutig. Dazu folgender Überblick zu gerichtlichen Entscheidungen: Soweit eine Beeinträchtigung für andere Nutzer sowie brandschutz- und baupolizeiliche Gefahren nicht bestehen, darf der Mieter einer Wohnung im 1. Obergeschoss den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen (AG Schöneberg, Urteil vom 12.07.1999 - 109 C 121/99 -; AG Charlottenburg, Urteil vom 9.12.1983 - 16 C 762/83 A). In diesem Fall etwaige Verbotsklauseln im Mietvertrag sind da unwirksam (AG Braunschweig, Az.: 121 C 128/00). Es kann insofern mietvertraglich untersagt werden, als dass der Mieter nicht darauf angewiesen ist (AG Charlottenburg, Urteil vom 21.10.1997 - 4 C 261/97-). Die Bestimmung in der Hausordnung, dass das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur nur vorübergehend zulässig sei, greift nur dann, wenn für den Mieter eine zumutbare, anderweitige Abstellmöglichkeit besteht (LG Bielefeld, Urteil vom 16.09.1992 - 2 S 274/92 -). Der Vermieter darf das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur an Stellen, an denen der Durchgang nicht behindert ist, nicht verbieten, wenn er keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit schafft (AG Landau (Pfalz), Urteil vom 22.07.1987 - 3 C 368/87 -). Der Mieter einer Wohnung im Obergschoss ist berechtigt, den Kinderwagen an geeigneter Stelle im Erdgeschoss abzustellen. Die dadurch gegebene Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Flur ist hinzunehmen. Um (hier:) eine merkliche Beschränkung auszuschließen sind Besucher des Mietes nicht berechtigt, einen mitgebrachten Kinderwagen im Erdgeschoss des Flures abzustellen (AG Winsen, Urteil vom 28.04.1999 - 16 C 602/99). Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Kinderwagen auf dem Treppenpodest vor der Wohnung abzustellen, auch wenn eine Behinderung von Mitmietern oder Handwerkern ausgeschlossen ist (AG Charlottenburg, Urteil vom 21.10.1997 - 4 C 261/97). Das Abstellen des Kinderwagens vor der Briefkastenanlage im Hausflur ist dem Mieter erlaubt, wenn die Erreichbarkeit der Briefkästen gegeben bleibt. Offen bleibt, ob eine entgegenstehende Hausordnung rechtswirksam wäre (AG Köln, Urteil vom 15.05.1995 - 207 C 43/95). Eine Mieterin, die tagsüber ihr einjähriges Kind allein betreut, ist berechtigt, im Treppenhaus tagsüber einen Kinderwagen abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn nach der mietvertraglichen Vereinbarung der Kinderwagen nur vorübergehend abgestellt werden darf und der Vermieter den Abstellplatz für Kinderwagen seiner im Parterre betriebenen Zahnarztpraxis beansprucht (AG Neuss, Urteil vom 24.01.1992 - 34 C 567/91 -). Im Regelfall ist es dem Mieter einer Erdgeschosswohnung untersagt, im Treppenhaus oder Vorraum des Hauses einen Kinderwagen abzustellen (AG Wedding, Urteil vom 8.12.1989 - 4 C 511/89 -). Liegt eine Wohnung im zweiten Stock des Hauses und ist dem Mieter deshalb der ständige Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zuzumuten und ist auch der Keller nur über eine steile Treppe zu erreichen, so ist er berechtigt, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen (AG Hannover, Urteil vom 02.02.1987 - 536 C 11299/86 -). Der Vermieter hat es zu dulden, dass der Mieter zur Sicherung des Kinderwagens gegen Diebstahl einen Metallring im Mauerwerk des Hausflures anbringt (hier: Metallring von 5 cm Durchmesser in einer Nische unter dem Sicherungskasten)(AG Wedding, Urteil vom 24.06.1986 - 6 C 255/86). Ein Mieter, der gegen den Willen des Vermieters Kinderwagen im Treppenhaus abstellt, begeht verbotene Eigenmacht (AG Schöneberg, Urteil vom 05.01.1983 - 6 C 665/82 -). Der Vermieter hat das Abstellen eines Kinderwagens in der im Erdgeschoss befindlichen Nische unter der Treppe zu dulden (AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 17.08.1978 - 8 C 927/78).
Unfall- und Brandgefahr! Stündlich die HV nerven, wenn die Nachbarin uneinsichtig ist. Mietminderung deswegen und wegen Lärmbelästigung androhen! LG Jana
Vom Kinderwagen nun mal abgesehen, dürfen aber doch Inliner, Laufrad und sonstige Spielsachen nicht im Hausflur abgestellt werden und so ein Kabelgewirr würde ich dauernd trennen, wenn die Verwaltung nichts unternimmt. Notfalls würde ich die Kabel sogar in die Mülltonne schmeißen... Was sagen die anderen Mieter denn dazu?
Hatte mich gestern nicht mehr gemeldet wegs I-Net-Probleme, sorry. Die HV ruf ich schon seit Wochen an, die kommen nicht in die Hufen, haben meist eh nur den Anrufbeantworter dran. Mit der Nachbarin kann man nicht reden, wenn man ihr Kabelgewirr wegmacht, wird sie aggressiv :-( Kurz, so komm ich nicht weiter, aber Ordnungsamt oder Bauamt werd ich nacher mal antelefoniern, denn unter der Treppe ist viel Platz für jeden Buggy und jedes Kinderfahrzeug. Hat sich eh was ergeben, mein Sohn hat nun starke Schmerzen an einer blauen Stelle (von dem Sturz) am Rücken, so daß wir gleich zum Arzt gehn und da werd ich den Sturz auch angeben.
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