tomsmum
Patientin hat am Donnerstag leichte Rückenschmerzen, geht zum Orthopäden, er verschreibt ihr Schmerzmittel, sie wird nicht krankgeschrieben. Die Schmerzen gehen innnerhalb von 2 Tagen weg, so daß die Patientin am Sonntag wieder fröhlich zur Arbeit geht. Dort hebt sie einen schweren Gegenstand und erleidet einen heftigen Bandscheibenvorfall der 3 Wochen lang wegen kompletter Unbeweglichkeit stationär behandelt wird. Ist das rechtlich gesehen ein Arbeitsunfall? DANKE, Julia
Ich würde ja sagen, da es ja auch Arbeit passiert ist. Mal schauen welche Antworten Du noch bekommst. Gruß
unfälle die auf arbeit passieren oder wegeunfälle sind arbeitsunfälle..hatte selber auch schon einen.
Mmmh, ich würde es eher unter die Katgorie "Krankheit" einstufen. Sieh mal: Zitat Wikipedia: "Einem Unfall liegt eine Unfallursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst wird. Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.[1] Dies schließt nach der Rechtsprechung zum Teil auch Fälle aus, in denen Eigenbewegungen des Versicherten ursächlich für die Verletzung sind (z.B. erhöhte Kraftanstrengung bei sportlichen Aktivitäten)." Bin aber auch gespannt.
Hallo, ich sehe es auch als Arbeitsunfall. lg
[Es muss zu einem Unfall gekommen sein: Ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. In der Regel werden Ereignisse, die länger als eine Arbeitsschicht einwirken, nicht mehr als "Unfall" angesehen, es ist jedoch in jedem Falle eine Beurteilung des Einzelfalles vorzunehmen.] Quelle: http://de.wikipedia.org Eventuell geht es aber als Berufskrankeit durch, wenn die Rückenschmerzen von der Arbeit stammen (könnten).
Hallo, habe selbst jahrelang im BG-Verfahren gearbeitet - also Notaufnahme im KH und BG-Fälle bearbeitet - und muß sagen, dass dies leider nicht zu Arbeitsunfällen zählt. Es wird quasi zuerst einmal bg-lich aufgenommen, d.h. ein D-Arzt Bericht erstellt, wo aber zum Unfallhergang z.B. stehen wird "verspürte einen plötzlich einstechenden Schmerz im LWS-Bereich". In diesem Falle ist die BG nicht verpflichtet diesen Fall anzuerkennen. Parallel dazu wird quasi der Unfall kassenärztlich aufgenommen. Hier ein Bsp. aus dem Netz: Ergänzt sei, dass aber nicht alles, was bei der Arbeit passiert, als Arbeitsunfall anerkannt wird. Wenn z.B. ein Bauarbeiter, der immer Steine trägt, plötzlich beim täglichen Steinetragen Rückenschmerzen bekommt, handelt es sich eben nicht um ein von außen plötzlich einwirkendes Ereignis und somit werden diese Schmerzen nicht als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt. Lg. SelinaMama
ich glaube nicht... Ähnliches beispiel... Frau hat blutdruckprobleme..geht zum Arzt...bekommt tabletten und geht wieder in die Arbeit. in der Arbeit hast sie Streß und bekommt einen herzinfarkt. Ist fast das gleiche und keiner würde sagen: Arbeitsunfall
Hallo, die Frau hatte eine Vorerkrankung am Rücken und somit wird sich die BG darauf berufen, dass eben diese Vorerkrankung der Auslöser für den Schaden ist und nicht das Heben an sich. Kein Berufsunfall, würde ich sagen. LG K erstin
nien kein arbeitsunfall, da mit sicherheit eine protrusion vorherging. einen prolaps bekommt man nicht von jetzt auf gleich, das hat schon unterschwellig länger gearbeitet.
Wenn die Hebung ursächlich für den Bandscheibenvorfall war ist es m.E. ein Arbeitsunfall. Das es vorher zu Rückenschmerzen kam ist dann unerheblich. Wenn der Orthopäde schon die Gefahr eines Bandscheibenvorfalls gesehen hat wäre es etwas anderes. Rückenschmerzen führen ja nicht unweigerlich zum einem BSV.
Das ist aber auch immer Auslegungssache des Arztes und der zuständingen BG.
Hallo, ich denke auch nicht, das es als Arbeitsunfall anerkannt wird. ein Freund von mir hatte mit 26 Jahren ohne vorherige Beschwerden eine Bandscheibenvorfall in der Arbeit (Pflege) als sich eine geistig behinderte Patientin plötzlich auf ihn warf - so das er das ganze Gewicht auffangen musste. Wurde nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Noch nicht mal als Berufskrankheit, da er noch nicht so lange in der Pflege arbeitet. Und er hatte keine Vorerkrankungen - war noch nie wegen Rückenschmerzen beim Arzt.... Lg dhana
hingefallen ist : ja wenn nicht: nein spreche aus meiner erfahrung.......
nee eher nich - eher folgeschäden ihrer erkrankung mfg mma hätte genauso zuhause passieren können und steht nicht im direkten zusammenhang mit der arbeit