wann muss man in der probezeit (2 wochen!) kündigen, wenn man am 2.1. einen neuen job anfängt? mit den ganzen feiertagen bin ich wirr....
Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen
Spätestens am 17. Dezember zum 31. Dezember würde ich sagen. Da der ein Sonntag ist, würde ich den Schrieb am Freitag, den 15.12. abgeben. Trini
Antwort auf Beitrag von Trini
danke, Trini! gehe ich richtig in der annahme, dass wenn ich morgen kündigen würde, sie mir die kündigung dann bis 15.12. bestätigen und mich auch nur bis dahin bezahlen, auch wenn ich reinschreibe, dass es erst am 15.12. erfolgen soll?
Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen
Eigentkich nicht. Wenn du zum 31.12. Kündigst, kündigst du zum 31.12. Allerdings können sie dir dann auch ganz frech im Gegenzug schon zum 15.12. kündigen, wenn nicht das Monatsende als einziger Kündigungszeitpunkt definiert ist. Insofern würde ich tatsächlich bis zum 14. oder 15.12. warten. Trini
Antwort auf Beitrag von Trini
Kündigt der AN zum Tag x, kann der AG - auch innerhalb der Probezeit - nicht mit einer Kündigung seinerseits zu einem früheren Zeitpunkt kontern. Die gesetzliche Frist innerhalb der PZ beträgt 2 Wochen - dabei sind wirklich 14 Tage und nicht Werktage gemeint. Sonntage oder Feiertage werden genau so mitgerechnet wie jeder andere Tag. Der 1.Tag der Frist beginnt NICHT am Tag der Zustellung - sondern erst am Folgetag!
Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen
... ich würde ...zum nächstmöglichen Termin schreiben... AG wird ja dann reagieren und die Kdg zum xx.xx bestätigen- Vielleicht dann direkt freistellen ( so lief es bei einer Freundin ab)
Antwort auf Beitrag von Sommerzeit2010
ich bin ab sonntag bis 17.12. auf der reise...
Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen
Dann, siehe oben!!! Trini
Antwort auf Beitrag von Trini
ja, da habe ich genehmigten urlaub, zwischen den jahren ist 'zwangsurlaub', was ich bei antritt der stelle nicht gewusst habe. ok, dann schicke ich am 15.12. eine botin vorbei.
Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen
Wichtig! Die Botin soll sich den Eingang bestätigen lassen. Vielleicht eine Eingangsbestätigung vorbereiten und abstempeln/unterschreiben lassen bim Pförtner/im Büro. Trini
Antwort auf Beitrag von Trini
er sich den Eingang schriftlich bestätigen lässt
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