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Höhere Mathematik

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Bella-Italia

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Eine Freundin hat mir gerade einen Fall geschildert und ich kriege mathematisch nicht die Kurve. Sie will sich scheiden lassen und hat mit Ihrem Mann ein Haus, Wert (irgendeine Zahlen genommen) 200.000 €. Schulden noch 100.000 €. Ihr Vater hat IHR damals zu dem Haus 50.000 € dazu gegeben. Wie würdet ihr das auseinandersetzen? a. Wert ohne Schulden 100.000 € - 50.000 € Vater = jeder bekommt 25.000 € b. Wert ohne Schulden 100.000 €/ 2 = 50.000 € für jeden - 50.000 € für den Vater bei ihr c. Wert ohne Schulden 100.000 €/ 2 = 50.000 € für jeden - 50.000 € für den Vater bei ihm Ich meine a. Sie meint c. mit der Begründung, der Vater habe ihr ja das Geld gegeben und es müsse deshalb bei ihm abgezogen werden. Bei der a-Variante wäre es ja beiden geschenkt worden. Das verstehe ich nicht. Wenn der Vater ihr das Geld gegeben hat, müsste es doch, wenn überhaupt, bei ihr abgezogen werden. Welche Variante haltet ihr für richtig?


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Bella-Italia

Das lässt sich meiner Meinung nach so nicht sagen. Es kommt immer drauf an was im Grundbuch steht und ob deine Freundin bei der Bank extra gesagt hat das die 50.000€ nur für sie gedacht sind. Ansonsten wäre die Variante a richtig, je nachdem was bei der Bank vorliegt.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Bella-Italia

Das Problem ist wohl eher juristischer als mathematischer Natur. Waren sie vor dem Hauskauf schon verheiratet? Wo kommt das andere Eigenkapital her? Im Grundbuch stehen sei wahrscheinlich zu 50 %. Wenn das restliche Eigenkapital von beiden erspart wurde, wäre ich bei a. Hat der Mann es allein eingebracht, bin ich bei b. c auf keinen Fall. Trini


Linda761

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Antwort auf Beitrag von Bella-Italia

Das Haus wird nicht einzeln geteilt, sondern zusammen mit dem gesamten Vermögenszugewinn (oder -verlust) innerhalb der Ehe. Zumindest wenn sie die normale Form "Zugewinnausgleich" haben und keine anderslautende Vereinbarung. Die geschenkten 50.000 € fallen nicht in den Zugewinn (gehören also ihr), aber nur, wenn das vor Gericht glaubhaft gemacht werden kann (z.B. durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung). Beispiel: Sie hatte vor der Ehe 10.000 €. Mit den 50.000 ihres Vaters sind das 60.000. Er hatte ebenfalls 10.000 €. Jetzt haben sie (Marktwert des Hauses abzüglich Schulden): 100.000 €, sonstiges Vermögen nicht vorhanden. Dann beträgt der Zugewinn 30.000 €. Er bekommt die 10.000, die er eingebracht hat plus 15.000, also 25.000. Sie bekommt ihre 10.000 + 50.000 + 15.000, also 75.000.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Linda761

Angenommen, beide hatten zum Zeitpunkt der Eheschließung nix, dann startet sie durch die Schenkung mit 50.000, er mit 0. Wenn beide jetzt nur das halbe Haus haben, dann hat sie jetzt immer noch 50.000 und er jetzt auch. Sie hat keinen Zugewinn, er hat 50.000 - muss ihr also 25.000 zahlen.


cube

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Antwort auf Beitrag von Bella-Italia

Haus gekauft, IHR Vater hat Summe x dazu gegeben. Natürlich hat sie gesagt, wenn IHR Vater x dazu gibt, hat sie bereits x mehr abgezahlt als ihr Neu-Ex. Während er sagte "wir sind verheiratet gewesen und haben die Summe gemeinsam für ein gemeinsames Haus bekommen". Es musste dann ein Mediator richten. Letztendlich ist es doch so: der Vater hat das Geld in die Zukunft seiner Tochter mit ihrem Mann investiert - in dem Glauben, die bleiben zusammen und dann darf der Mann dann eben auch von profitieren. Da dies nun nicht mehr aktuell ist, will jeder seine Schäfchen ins Trockene holen. Aber eigentlich hat er seiner Tochter Geld geschenkt und SIE hat es dann in ein GEMEINSAMES Haus investiert. Ehe = Zugewinngemeinschaft. Solange es kein Schriftstück darüber gibt, das dieses Geld nur geliehen ist oder sonst etwas, sehe ich da eher eine moralische Frage als eine rechtliche.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von cube

Geschenke an einen der Ehepartner fallen nicht in den Zugewinn. Garantiert. Genauso wie ein Erbe. So ist geltendes Recht. Und moralisch finde ich das auch völlig angemessen. Wobei ich vermute, die moralische Beurteilung hängt immer sehr stark davon ab, auf welcher Seite man steht. Linda und Petra haben das rechtlich korrekt auseinandergedröselt. Im Zweifel muß nachgewiesen werden, daß das Geld an sie ging und nicht an beide. Wobei da auch eine Aussage des Schenkers hilfreich ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechend ausfallen wird.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von cube

Das ist rechtlich sehr eindeutig. Schenkung durch den Vater an sie A gehört ihr - war vor der Ehe da. Beim Geld hört die Moral ja bekanntlich auf...


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Bella-Italia

Schenkungen fallen nicht in den Zugewinn. Es ist jedoch erforderlich, dass die Tochter nachweisen kann, dass das Geld nur für sie bestimmt war. Wenn der Vater es mit den Worten “wir geben EUCH 50 Tsd. zum Haus dazu” überreicht und überall herumerzählt hat, dass er den Kindern was zum Haus dazugegeben hat, könnte es schwierig werden. Silvia


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

es wird in "Euer" Haus, "Euch" dazugegeben selten sagt man ich gebe es DIR als mein Kind. Bei einer Scheidung regelt sich so viel über Anwalt da würde ich ihn in der Frage eben auch bemühen 50.000€ ist viel Geld dagmar


cube

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

so meinte ich das. Ohne Nachweis wird es schwierig, das Geld der Tochter zuzuordnen. Denn ich glaube auch nicht, dass der Vater explizit gesagt hat, das er das Geld nur seiner Tochter schenkt sondern eher sowas wie "ich unterstütze euch beim Hauskauf". Letztendlich ist es wie immer: bei Geld hört die Freundschaft auf ;-)