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Hilfe, Parkett und Wasser, dringend

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Hmpf, unser Lütter hat gerade eine Ladung Gießkanne übers Parkett gefegt und uns nicht Bescheid gesagt, so dass sich das Wasser fröhlich ein paar Minuten mit dem Parkett vergnügt hat. Es gibt jetzt fiese ...wie soll ich beschrieben...Ausläufer in den Streifen der einzelnen Quadrate. Wir haben es aufgewischt, aber: was sollen wir jetzt machen? Können wir noch etwas tun? Geht das wieder weg? Ich habe kein ästhetisches Problem, aber: es ist eine Mietswohnung! Müssen wir das ersetzen? Und wie?? Bin ein wenig verzweifelt... Danke Chrispi


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Leg doch noch saugfähige Tücher drüber, viell. geht noch was.... Hoffentlich bekommt der Boden keine Wölbungen, das ist fies.


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Es fängt an sich zu wellen, nur ein wenig, aber sichtbar. Und jetzt???????


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Wenn's ein gutes Parkett ist, dann ist das kein Problem, sowas muß das "ab" können. Die Ausläufer sind sicher weg, wenn das Wasser vollständig getrocknet ist. Ansonsten ein Fall für die Haftpflicht.


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Nicht Hausrat? Wir hatten mal ein ähnliches Problem, nur ungleich fieser! Die Toilette lief über, da der Fallstrang verstopft war (das ist das "Schöne" an Mietshäusern...... ) und die ganze Brühe lief uns in den Flur auf den Laminatboden. Wir haben es der Hausratversicherung gemeldet. Es gab keine Probleme. Alles Gute Flocke


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Neee, Haftpflicht, denn der Schaden wurde ja vom Kind angerichtet und nicht von einer Leitung o.ä,


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Die zahlt auch, wenn ein Putzwassereimer umkippt oder eine Badewanne überläuft. Es handelt sich ja um einen Leitungswasserschaden. Die Hausratversicherung ersetzt sinnigerweise auch den Neuwert, während die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert erstattet. Möglicherweise versucht dann die Hausratversicherung, von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zumindest den Zeitwert erstattet zu bekommen. Da müsste aber erst mal geklärt werden, ob das Kind überhaupt schon im "deliktfähigen" Alter von mind. 7 Jahren (ím Straßenverkehr von 10 Jahren) ist. Ich hätte aber zu allererst versucht, saugfähige Handtüchter aufzulegen und diese mit schweren Gegenständen für einige Tage zu belasten. Wäre einen Versuch wert. LG Marion


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Wobei ich gerade überlege, ob das nicht sogar ein Fall für die Wohngebäudeversicherung ist *grübel*. Ein Fall für die Hausratvers. wäre wohl eher ein Teppich oder nicht verklebter Teppichboden. Auch für die Gebäudeversicherung gilt die Neuwertentschädigung. Wenn es wirklich Schäden gibt, ruf einfach deine Hausratversicherung an. Die sagt dir dann, ob sie zuständig ist oder die Gebäudeversicherung deines Vermieters bzw. deine, wenn du Eigentümer bist. LG Marion


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Ich glaube, es kommt darauf an, wem der Boden gehört. In unserem Falle gehörte er uns. Wir haben gekauft und verlegt....., also Hausrat, da unser Eigentum zu Schaden kam. Wie es aber ist, wenn der Boden dem Vermieter gehört? Dann könnte doch MP Recht haben mit der Haftpflicht....(?) Es wurde dann fremdes Eigentum beschädigt.....! Nuja...meine Mutmaßungen nützen wahrscheinlich grad am allerwenigsten. Ich habe davon keine Ahnung.....! Nochmals viel Glück:-) LG Flocke


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Ich glaube, du hast Recht *grübel*. Dass der Parkettboden dem Vermieter gehört, davon gehe ich mal aus. Ich habe aber nicht zu Ende gedacht: Die Gebäudeversicherung zahlt wohl nur bei bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser, nicht bei verschüttetem Wasser. Bleibt das Problem bei der Haftpflicht, dass die nur den Zeitwert zahlt (wobei ich aber nicht davon ausgehe, dass der komplette Boden ersetzt werden muss) und dass geprüft werden muss, ob nicht deliktfähige Kinder mitversichert sind bzw. ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, wenn das Kind noch jünger ist. Meine Güte, vor 5 Jahren hätte ich mir das alles noch aus dem Ärmel geschüttelt. Jetzt merk ich langsam, wieviel ich schon vergessen habe *grmpf*. Ich arbeite zwar seit Januar wieder für meinen alten Chef, aber mit Schadenbearbeitung haben wir jetzt nichts mehr zu tun, da wird also nichts aufgefrischt :o(. LG Marion


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hallo wenns richtiges parkett ist kann das doch zur not geschliffen werden wenn die ränder hochstehen bleiben,ansonsten erstmal fut trocknen lassen lg marou


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Danke! Wir rufen morgen die Versicherung an und fragen. Der Parkettboden gehört dem Vermieter, das Kind ist 8, wir waren im Nebenraum. Der Schaden betrifft ca. einen m2, man sieht es auch nur, wenn Licht drauf fällt, dass sich die Ränder etwas gewellt haben. Menno. Schönen Sonntag C.