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Helft mir mal.....Urlaubsanspruch...

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Zur Erklärung.. hab das gerade bei Fr. Bader gepostet.. War der meinung, dass mir nach der Erziehungszeit noch mein resturlaub zusteht. Hab dann einen RA eingeschaltet, der mich mal schlappe 150 Euronen selbstbeteiligung kostet..., und der am teleon auch sagte: Klar, da haben sie ein recht drauf.. Und nun sagt er das... Ich kann das nicht glauben..Kennt sich jemand aus, das wäre ja voll der Beschiss!!!! Hallo Frau Bader, hab von meinem RA soeben gesagt bekommen, dass nach Elternzeit und anschließender Kündigung KEIN Anspruch mehr auf den Urlaub, den man nicht nehmen konnte besteht. Zur Erklärung: Mein Kind wurde am 26.12.2000 geboren. Der Urlaub, der sich angesammelt hat, ist also aus dem Jahr 2000. (Ich war mit 3 kindern seitdem durchgehend in Elternzeit.) Der RA sagt, dass nur aus DEM Jahr noch Urlaubsanspruch besteht, in dem das ERZIEHUNGSJAHR beginnt. Das wäre also 2001. Demnach würde mir nur Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes zustehen.(ET+8 Wochen) Stimmt das, oder nicht...können sie mir irgendwelche Paragraphen nennen falls nicht? Ich häng echt in der Luft, es geht um über 1300 Euro...die ich dringend brauchen könnte.. Lg reni


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Soweit mir bekannt ist, verfällt Urlaub nicht. Da du aber gekündigt hast und das ganze schon 7 Jahre her ist... Puh, ich denke mal, dass kann dir nur ein Fachmann beantworten. Ruf doch mal auf der Arbeitskammer, die geben dir kostenlos auskunft und sind auch in der Regel gut informiert. Meiner Meinung nach steht das Geld dir zu, wenn es nicht sowas wie verjährung gibt. LG, Tina


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Der Urlaub ist wahrscheinlich verfallen, weil Du ihn nach der ersten Elternzeit nicht genommen hast. (Dass Du ihn aufgrund der anschließenden Elternzeiten nicht nehmen konntest, spielt wohl keine Rolle.) Siehe hier: http://community.sol.de/blog/show.phtml?cbID=12602 Merke: nie einen Anwalt um Rat fragen, sondern nur einschalten, wenn Du ihn auch tatsächlich als Rechtsvertretung benötigst.


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danke für deine Antwort und den Link. Mir würde aber noch der Urlaub aus den 8 Wochen Mutterschutz zustehen, oder? Also 26.12 ET und dann 8 Wochen, also 2 Tage pro monat Januar und februar.. siehst du das auch so? Lg reni


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