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Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt

Gastro / Erstbelehrung / Gesundheitsamt

MadamePompadour

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Guten Abend euch allen, viell. kann mir jemand weiter helfen. Ich war zuletzt 2019 in der Gastro tätig und habe mich nun neu beworben und es geht um die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 (Infektionsschutzgesetz). Mein (ganz) alte Bescheinigung ging bei meinem damaligen Arbeitgeber verloren.... Dies wollte ich kopieren um für ein Vorstellungsgespräch einfach mal mit dabei zu haben, dass ich somit jederzeit anfangen könnte. Unauffindbar - also ein neues gemacht Mitte 2019. Dies habe ich mir natürlich am nächsten Tag gleich unterzeichnen lassen von meinem AG. Denn, diese Erstbelehrung ist ja nur 3 Monate gültig. In dieser Zeit muss eine Tätigkeit erfolgen. Somit wurde es von meinem AG wieder (oder besser gesagt, Gott sei Dank) unterschrieben abgeheftet. So,.. nun neu beworben. Kurze Arbeitslosigkeit dazwischen... Ich reichte meine Belehrung ein und man verneinte dies, da es älter als drei Monate ist. Also wieder aufs Landratsamt... Landratsamt sage zu mir, sobald INNERHALB von 3 Monaten eine Beschäftigung NACH DER ERSTBELEHRUNG aufgenommen wird ist DIES LEBENSLÄNGLICH gültig. Und das war ja durch meinen alten Arbeitgeber passiert. Der Arbeitgeber muss dann ab da an jährlich belehren. SO kenne ich dies ja auch, Deswegen hat mich der Anruf der Bezirksleiterin etwas verunsichert u. bin daraufhin aufs Landratsamt. Bis dieses mir sagt.... Frau N**** sie waren doch schon 2019 bei uns zur Belehrung. Also Zweitschrift vom Landratsamt mitgeben lassen, dass zumindest gesehen wird zwecks Datum, dass ich dort war und mich gekümmert habe. ABER jetzt zur eigentl. Frage... Bei der Zweitschrift ist natürlich das Datum der Belehrung von damals drauf + das Datum von heute als ich dieses anforderte. ABER natürlich keine Unterschrift mehr vom alten AG um diese Tätigkeitsaufnahme innerhalb der 3 Monate zu bestätigen. Wisst ihr was ich meine? Es sähe ja nun so aus, als hätte ich diese drei Monate überschritten, wenn nun 2020 der AG sich eintragen würde So ne Kleinigkeit und doch soviel Text


Hashty

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Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Gibt es nicht auf der Rückseite die Tabelle, in der die Belehrungen immer eingetragen werden? Also auf diese rotorangene Karte.


Cata

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Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Dann nimm doch das mit der Unterschrift mit, oder hat das der AG? Meins wurde mir mach Unterschrift und Stempel wieder ausgehändigt, wie üblich, und verbleibt bei meinen Unterlagen. Ich war für die Stadt tätig, also hat der OB als AG unterschrieben. Allerdings bin ich freiberuflich/ ehrenamtlich tätig.


nicole812

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Antwort auf Beitrag von Cata

Ich darf selber die Nachbelehrerungen durchführen. Ich verstehe dich grad überhaupt nicht. Hier gibt es ein Heft vom Gesundheitsamt. Das wird nach Erstbeleherung vom Gesundheitsamt ausgestellt. Das muss in den ersten 3 Monaten vom Arbeitgeber abgezeichnet werden. und danach gibt es min. 2 Jährliche Nachbelehrungen- diese werden in dem Heft mit Datum und unterschrift eingetragen und müssen vom Inhaber des Büchleins gegengezeichnet werden.


MadamePompadour

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Antwort auf Beitrag von nicole812

"Das muss in den ersten 3 Monaten vom Arbeitgeber abgezeichnet werden." Richtig und das wurde auch Sommer 2019 gemacht. Diese drei Monate wurden eingehalten also.... Jedoch möchte die Bäckerei, eine nochmalige Erstbelehrung, denn sie sind der Meinung, dass die Unterschrift vom alten AG jetzt LÄNGER als drei Monate her ist. Sie kapieren das einfach nicht, dass nach der ERLSTBELEHRUNG innerhalb der 3 Monate eine Tätigkeit bei einem AG erfolgen muss und dann der Zettel lebenslange Gültigkeit hat. Egal ob die Nachbelehrung 6 Monate her ist. Die Bäckerei regt mich jetzt schon auf Und nunja,... wie gesagt, die ausgestellte Zweitschrift besitzt nun natürl. nicht mal mehr die Unterschrift vom alten AG Aber vielen Dank für eure Antworten. Ich hadere ohnehin den Job anzunehmen. Kennt ihr Mitmenschen die in einer Bäckerei (Kette) arbeitet? Ich lese soviel negatives im Netz. Unbezahlte Überstunden, Sonn- u. Feiertagsarbeiten, Dienstpläne werden kurzfristig geändert. Work-life-balance sozusagen eine Katastrophe. Meine letzte Tätigkeit als Geschäftsführerin endete für die Familie in einer Katastrophe. Meine schlimmste Woche betrug 68 Std. Die Kinder haben mich angefleht zum Schluss, den Job zu kündigen.