Mitglied inaktiv
vielleicht kann mir eine von euch weiterhelfen... fakten: - als sohn auf die welt kam habe ich studiert und ein urlaubssemester gemacht. dann weiterstudiert, habe aber zwei jahre erziehungsgeld bekommen. also quasi 2 jahre lang elternzeit gemacht. - bin morgen mit dem studium fertig und habe hoffentlich ab januar oder februar einen job - ich überlege aber, ob ich noch ein jahr elternzeit nehme, man hat meines wissens anspruch auf drei jahre, in der zeit bis das kind 8 ist; mein sohn hat derzeit einen großen bedarf an mama und fürsorge und ich möchte ihm das so weit wie möglich geben. wenn er erst mal in der schule ist, geht das so nicht mehr (hatten länger familiäre belastungen, jetzt ist wiederauftanken angesagt). und meine fragen: - wie ist das: wenn ich elternzeit nehmen würde (ich hoffe, diese info stimmt mit den 3 jahren), kann ich dann alg beantragen, bzw. sozialgeld o.ä.? ich habe ja zuvor nicht gearbeitet, muss mich aber versorgen, da mein freund wegen noch- studiums gerade seinen eigenen unterhalt geregelt bekommt. - wenn man elternzeit macht, darf einen das arbeitsamt dann "nötigen", einen job anzunehmen? nicht falsch verstehen, es ist mir sehr wichtig zu arbeiten, habe auch fast eineinhalb jahre im studium gearbeitet, nur leider ohne bezahlung :-( (nennt man auch praktikum...), aber es geht mir auch um die bedürfnisse meines kindes, so dass ich am rumüberlegen bin, was ich das nächste jahr über tun werde. vg, MF
huhu ! Klar steht dir ALG 2 zu, in welcher höhe kann ich dir alledings nicht sagen und ich weis auch nicht ob sie dich "nötigen" arbeiten zu gehen !! Bei mir (hab das jetzt auch beantragt, da Tochter erst 5 Monate) haben sie gesagt, ich KÖNNTE zwar arbeiten gehen, da ich aber ein Kind zu versorgen haeb, wird das wohl erst mal ausbleiben! Das einziege was die sagen können ist das ich mal nen Computerkurs oder so was mitmache, aber merh nicht ! Hoffe konnte weiterhelfen ! Hier kannst du dir mal grob ausrechen was dir zusteht ! http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html LG Miriam
Wirklich in Elternzeit gehen kannst Du nur, wenn Du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Das tust Du ja nicht. Es wäre zu klären, ob Dir staatliche Hilfe zustehen würde und wie es mit der Krankenversicherung aussieht. ALG I geht schonmal nicht, da Du nicht gearbeitet hast. Eventuell dann Hartz IV, allerdings ist erstmal der Vater des Kindes dann unterhaltspflichtig für Euch.
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