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Frage zu Rechnungsstellung...

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Mitglied inaktiv

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Wie lange nach Leistungserbringung darf man (z.B. Steuerberater) eine Rechnung stellen ? Wir haben folgendes Problem. Unsere StB hat uns jetzt im Oktober eine Mahnung geschickt mit Rechnungsdatum Mai 07. Die Originalrechung haben wir nie bekommen. Gegenstand der Rechung ist ein Widerspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid (inkl. Gerichtsverhandlung), das 2004 über die Bühne ging. Damals haben wir auf Nachfrage nach den Kosten immer die (mündliche) Wischi-Waschi-Auskunft gekriegt "das machen wir so, das ist bei den anderen Sachen dabei" Wir fragen uns jetzt, ob sie evtl. Geld braucht (!?), und die Rechnung rückdatiert hat und uns eine Mahnung schickt, von einer Rechnung, die sie gerade generiert hat. Wie gesagt, die Originalrechnung haben wir nie bekommen. Vieleicht ist sie auf dem Postweg verloren gegangen (wer hat die Nachweispflicht ?). Kennt hier jemand Verjährungsfristen ? Die Rechnungssumme sind über 1000 Euro, also nicht gerade wenig *örgs* Wäre super, wenn sich hier jemand auskennt oder schon mal ähnliches erlebt hat. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

ich kenn das nur aus der anderen richtung und hab schon viel lehrgeld bezahlt, weils dann echt schon zu spät war bzw. rechtliche schritte im teuren vergleich endeten:-) allerdings ist bei euch seit mai noch nichts verjährt. deine StB hätte es also gar nicht nötig gehabt, zurückzudatieren. aber es ist wohl ganz anders: es könnte sein, dass ziwschen dem zeitraum der von ihr geleisteten arbeit im jahr 2004 und NACH mai 07 die verjährung erfolgt ist und sie jetzt auf ihrer nach dem mai 07 datierten rechnung sitzen bleiben würde. sie hat es wohl schlicht verpennt, sie eher zu stellen, und versucht es jetzt mit dem kniff. ich weiss jetzt leider nicht die genaue dauer des verjährungszeitraums. und wobei es auch so sein kann, dass es sich eigentlich zum ende des kalenderjahrs hin verjährt, wenn ich jetzt nicht komplett falsch liege (ich krieg immer von meinem RA im dezember typische briefe wie: achtung, die forderung verjährt ende dezember :-), und was dann der these der im nachhinein erfundenen rechnung vom mai 07 widersprechen würde. ich würde ihr folgendes schriftlich antworten sinngemäß: erstens haben wir im Mai 2007 keine Reechnung von Ihnen erhalten. zweitens haben wir miteinander vereinbart, dass die in Ihrer mahnung jetzt berechneten arbeiten aus dem jahr 2004 (plus monatsangabem wenn möglich) laut unserer abmachungen nicht extra berechnet werden, sondern in den anderen rechnungen enthalten sind. deshalb sehen wir die mahnung als gegenstandlos an. oder so ähnlich. wenn du fachlichen rat brauchst, kann ich morgen gerne meine freundin fragen, die als RA die zeiträume genau kennt. okay? ich kann ihr den sachverhalt mailen.