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Hallo , da es hier diesbezüglich kein passendes Forum gibt, poste ich jetzt mal hier.... mein Schwiegervater hat unsere Couch kaputt gemacht und dies seiner Haftpflicht-Versicherung gemeldet! Die wiederum sagen jetzt, da die Couch älter ist als drei Jahre , wäre kein Versicherungsschutz mehr vorhanden! Begründung der Versicherung : "Gegenstände die älter sind als 3 Jahre und Elektrogeräte die älter sind als 5 Jahre fallen nicht mehr in den Versicherungsschutz, das wäre so üblich" .... "Schwiegervater ist bei der Aachen Münchener) Wer hat Erfahrung damit, oder kann mir sagen ob dies wirklich so ist??? liebe grüße und danke schonmal für eure Antworten
da muss er doch nur in seine unterlagen gucken. das steht im vertrag.
Mir wurde schon ein Haftpflichtschaden an einem älteren Möbelstück bezahlt. Sooo üblich kann das nicht sein. Zumal eine Couch ja schon eine längere Nutzungsdauer als 3 Jahre hat. Ich kaufe zumindest nicht alle 3 Jahre eine neue... Den Neupreis kriegt man dann nicht mehr, aber den Gebrauchtwert.
Das wäre dann mal eine schlechte Versicherung, bzw wurde beim Abschluss durch Schwie-Vater wohl nicht auf die Bedingungen geachtet. Ich würde das nämlich nicht abschließen und unterschreiben. Ich denke aber eher, dass die Versicherung sich da versucht rauszuwinden. In unserer Vers. steht nichts vom "Alter" des zerstörten Objektes. Lediglich zum Wert. Man sollte also idealerweise noch den Kaufbeleg haben, damit der Zeitwert besser geschätzt werden kann!
Da würde ich sofort Einspruch erheben. Das ist KEINE übliche Praxis bei Haftpflichtversicherungen. Man bekommt über die HP zwar nicht den Anschaffungswert aber einen Zeitwert. Parallel dazu würde ich mal in die eigene HP schauen. Vielleicht ist eine Forderungsausfalldeckung mit drin. Die zahlen dann für Schäden, wenn der Verursacher keine HP hat (ab ca 1.500 € Schadenhöhe). Grüße Menschmuddi P.S: Tip an den Schwieva: Versicherung wechseln!!!
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