Mitglied inaktiv
Hallo, habe gestern folgendes Schreiben von einer mir unbekannten Versicherungsagentur bekommen. Sehr geehrte Frau ..., im September hatten wir Sie angeschrieben und Ihnen angeboten Ihren Vertrag zur Hundehaftpflicht auf unser neues-günstigeres und leistungstärkeres- Angebot umzudecken. Da Sie dagegen keine Widerspruch eingelegt haben, haben wir Ihren Hundehaftpflicht- Vetrag nun bei der ....Versicherung gekündigt und bei der ....Versicherung neu versichert. Sie erhalten in Kürze eine Vertragsaufhebung von der ....Versicherung und eine Annahmeerklärung von der ....Versicherung. Somit sparen Sie ab Januar nicht nur Versicherungsbeitrag, Ihr Hund ist sogar noch besser versichert. MfG bla bla bla Ich habe im September nie ein Schreiben von diesem Makler erhalten und es kann doch nicht angehen, das man gegen Angebote Widerspruch einlegen muss. Wir haben ja nie eins angefordert, wie gesagt kenne ich diesen Versicherungsmakler nicht und hatte auch nie die Absicht zu kündigen. Ist so etwas Rechtens? Kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Schöne Grüße Bettina
Direkt an den Verbraucherschutz weiterleiten, das ist natürlich absoluter Humbug. Den bestehenden Versicherungsvertrag kann nur der VersicherungsNEHMER kündigen, sonst niemand. (Mache ich auch demnächst: "Wir haben Ihre Kontoverbindung bei der XY-Bank gekündigt und Ihr Geld auf Ihr neues Konto bei uns eingezogen.")
Schließe mich Moneypenny an, das geht überhaupt nicht. Auf jeden Fall Verbraucherschutz und ggfs. Anzeige bei der Polizei. VG 3lux3
Ach so, daß einzige was sein KANN ist, daß die neue die alte Versicherungsgesellschaft übernommen hat und damit die Verträge übertragen werden, aber das kann man ja schnell ergooglen.
Die letzten 10 Beiträge
- Autogramm auf T-Shirt
- Friedrich Merz und die geforderte Kraftanstrengung
- Songcontest
- Update zu "Wenn die Eltern alt werden"
- Sängerin Brief schreiben
- Margot Friedländer ist tot
- Habemus Papam
- Beantragung von zwei Monaten Elternzeit bei Arbeitgeber
- Merz scheitert im ersten Wahlgang
- Wenn die Eltern alt werden und man selbst weit weg ist