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Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag

Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag

kraehe2008

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Hallo, muss man eigentlich überhaupt noch Freistellungsaufträge erteilen oder läuft das mittlerweile (über die Steueridentifikationsnummer?) alles automatisch?


be@

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Antwort auf Beitrag von kraehe2008

Nein - Freistellungsauftrag muss erteilt werden. Nicht jedes Jahr - wenn er einmal erteilt ist, läuft er so wie einmal erteilt bis er geändert bzw. gelöscht wird. Lieben Gruß Bea