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Eheschließung in DK, Nachbeurkundung

Eheschließung in DK, Nachbeurkundung

Mamizi

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Hallo, Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. Freunde von uns (keine deutschen Staatsangehörige) haben vor einigen Monaten in Dänemark geheiratet, weil sie keine Geburtsurkunden haben (um in Deutschland zu heiraten). Nun wollen sie die Ehe hier auch anerkennen lassen. Jetzt lese ich unterschiedliches Zeug im Netz 1. Dänische Hochzeit wir in Deutschland "einfach so " anerkannt, also mit heiratsurkunde Vs. 2. Man braucht seine Geburtsurkunde, um die Ehe anerkennen zu lassen. Was stimmt nun? Liebe Grüße


Korya

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Antwort auf Beitrag von Mamizi

Hängt von ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland ab und wo ihr Wohnsitz ist. In der Regel benötigt man eine Geburtsurkunde oder Abschrift (beglaubigt) derselben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mamizi

warum haben denn beide keine geburtsurkunde?


Mamizi

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Antwort auf diesen Beitrag

Ihre Geburtsurkunden werden in Deutschland nicht anerkannt, weil sie nicht dem deutschen Recht entsprechen


shinead

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Antwort auf Beitrag von Mamizi

Ich weiß es nur aus Hessen. Da muss die beglaubigte Geburtsurkunde oder (falls diese nicht anerkannt wird) eine Apostille zur Anerkennung der Eheschließung vorgelegt werden.