Hallo, ist ein Vermieter verpflichtet eine Wohnung mit einem Bodenbelag aus zu statten? Oder kann er sie auch nur mit Estrich vermieten? Finde keinen Gesetzestext. Gruß minimaxi
Antwort auf Beitrag von Minimaxi
Also eine Wohnung sollte schon Bezugsfertig sein, Rohbau ist nicht!
Antwort auf Beitrag von bobfahrer
...in unserer Wohnung lag auch nur Estrich. Im Mietvertrag steht, dass man die Wohnung genau so verlassen muss, wie man sie übernommen hat, also: Fußboden muss wieder raus bei Auszug! Da es sich in unserem Fall um eine Wohnbaugesellschaft handelt, nehme ich stark an, dass sie wissen, was sie tun (dürfen). Wäre ich Vermieter, würde ich es nicht anders tun. Andernfalls ärgert man sich wahrscheinlich ZU oft schwarz..... LG
Antwort auf Beitrag von Butterflocke
Das darf ein Vermieter natürlich ! Du bist doch nicht verpflichtet, die Wohnung zu mieten, wenn Dir der Bodenbelag nicht passt...
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