Wozu braucht man diese? Und wer ist berechtigt? Genauer: Braucht ein nichtsorgeberechtigter Vater diese, wenn er die Steueridentifikationsnr. ja bereits kennt? Bitte um Aufklärung. Habe von Steuern Null Komma Null Ahnung und Telefon ist mal wieder nicht besetzt. LG Jessi
Antwort auf Beitrag von Jessi757
Hallo Jessi, eigentlich braucht er den Abruf nicht - da das Kind kein eigenes Einkommen hat. Er kann aber den Freibetrag in seiner Steuererklärung gelten machen - dazu braucht er allerdings nur die Steuer ID. Mit dem Sorgerecht hat das Finanzrecht nichts zu tun - da geht es nur um den Wohnsitz des Kindes und um die Höhe des Unterhalts. Die Bescheinigung die er meint - braucht man bei Ehepartnern, wenn man über ELSTER gemeinsam eine Steuererklärung erstellen möchte. Dann werden die Daten des Arbeitgebers (Lohnsteuerbescheinigung) und/oder der Rentenkasse abgerufen.
Antwort auf Beitrag von Lena_1922
Vielen Dank! ![]()
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