Hallo,
Mein Sohn möchte seine Arbeitsstelle kündigen und am Freitag die Kündigung abgeben, damit sie ab 15.4. gilt. Er hat eine 4-wöchige Kündigungsfrist.
Nun rätseln wir hier, ich bin zu lang aus dem Arbeitsleben raus und für ihn ist es die erste Kündigung.
Wann wäre sein letzter Arbeitstag? Liegen wir mit dem 12.5. richtig?
Wie schreibe ich richtig :...hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 15.04. oder 15.05.?
Ich habe irgendwie einen Knoten...
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
Von meinen bisherigen Arbeitgebern kenne ich nur zB 4 Wochen zum Ende des Monats. Sicher, dass er zur Mitte des Monats kündigen kann? Dann wäre der 14. der letzte Tag.
Antwort auf Beitrag von User-1750749248
Bei ihm gilt die gesetzliche. Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
Vermutlich kann er mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. kündigen oder zum Ende des Kalendermonats. Was steht denn im Arbeitsvertrag? Oder bezieht sich die Kündigungsfrist einfach auf das BGB? Somit muss er schreiben, dass er sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.05.2023 kündigt. Zum 15.04. kann er ja gar nicht mehr kündigen
Antwort auf Beitrag von User-1792511484
Der 15.05. ist dann der letzte Arbeitstag.
Antwort auf Beitrag von User-1792511484
Danke
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
Was genau steht im Vertrag? Bei mir steht z.B. auch Frist xxx zum Quartalsende; so mitten im Monat ist eher unüblich. ... ansonsten ... zum 15.5. ...
Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag
Naja ganz unüblich ist das nicht, wenn sich der Arbeitsvertrag auf das BGB bezieht.
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
sehr geehrte damen und herren, ich kündige mein arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.05.23. Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
sehr geehrte damen und herren, ich kündige mein arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.05.23. Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
Ich würde noch dazu schreiben, dass sie ihm ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen sollen und die Kündigung schriftlich bestätigen sollen.
Antwort auf Beitrag von muffelzahn
ev auch gleich reinschreiben wegen Urlaub, das sie mitteilen sollen. Als Bestätigung würde ich schon ein Koie dabei haben worauf die Küdigung bestätigt wird
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