Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte vor Weihnachten einen CD-Player online bestellt, der defekt geliefert wurde. Ich schickte ihn zurück. Da nichts anderes vermerkt war, sollte der bereits per Kreditkarte gezahlte Betrag erstattet werden. Heute erhielt ich nun die Nachricht, dass ich Ersatz bekäme - ein Austauschgerät sei auf dem Weg zu mir. Ich habe dem per Email widersprochen, geschrieben, dass ich den Betrag erstattet haben möchte und sonst nichts. Nun kam die Antwort der Firma, dass der Auftrag nicht mehr storniert werden könne, da der Versand bereits vermerkt sei. Ich solle also, wenn ich das Paket nach wie vor nicht haben möchte, einfach die Annahme verweigern. Das würde ich gerne tun, aber hier ist gang und gäbe, dass die Nachbarn gegenseitig Pakete annehmen. Ich kann schlecht alle abklappern und sagen, dass ich exakt dieses Paket nicht möchte... Macht es sich die Firma damit zu leicht? Oder ist das so rechtens? Was passiert, wenn ich (bzw. ein Nachbar) doch annehme und dann wieder zurücksende? Ach Mensch, lauter so Umstände, die kein Mensch braucht. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und hat einen Tipp für mich. Danke & Grüße Andrea
Antwort auf diesen Beitrag
Annahmeverweigerung ist am einfachsten, das kenn ich auch so - ist uns auch mal angeraten worden. Wenn das nicht geht wg. Nachbarn, musst du dich halt erkunden, wie sie es zurückgeschickt haben möchten.
Antwort auf Beitrag von MartaHH
Ja nicht annehmen geht ganz einfach, in dem Moment wohl am einfachsten..sonst mußt Du es halt ganz normal zurückschicken, in der Regel hat man ja bei solchen "großen" Dingen eh einen Rücksendeschein dabei.. LG
Antwort auf diesen Beitrag
Hast du die Möglichkeit, einen an den Zusteller gerichteten Zettel mit dem entsprechenden Text an deine Tür zu hängen?
Erstmal danke für die Antworten. Ich merke gerade, dass meine Überschrift "ist es so leicht?" wohl ein bisschen in die falsche Richtung führt... Ich meinte damit eigentlich, ob es für die versendende Firma wirklich so leicht ist, sich aus der Verantwortung zu nehmen. Ich hatte die Dame dort so verstanden, dass ich entweder die Annahme verweigere oder aber das Teil anzunehmen und gefälligst zu behalten habe, da ihr Teil der Verpflichtung mit der Lieferung eines intakten Apparates ja erfüllt ist. DARUM geht es mir. Dass es für mich ein Leichtes sein sollte, die Annahme zu verweigern, war mir eigentlich klar ;o) Grüße Andrea
Antwort auf diesen Beitrag
oder falls es dir nicht persönlich übergeben werde kann und es bei deiner nächsten Postfiliale 7 Tage gelagert wird, einfach hingehen und sagen du verweigerst die Annahme.....die schicken es dann mit dem entsprechendem Vermerk an die Firma zurück
Antwort auf Beitrag von asti_2
bringst du es ungeöffnet zu nächsten Post, sagst "Annahme verweigert" und sie schicken es zurück
Antwort auf diesen Beitrag
tja, online gekauft hast du, wenn es kein personaliaierter Artikel ist, das Recht auf Rückgabe (ein grund warum es praktisch ist online zu kaufen, denn der normale Laden kann nur aus Kulanzgründen zurücknehmen, muss aber nicht. da du online nicht schauen kannst, ob der Artikel dir wirklich zusagt, hat der EU-Gerichtshof das so festgelegt). Sofern der Preis 40€ überschritten hat musst du, soweit ich weiß, auch nicht die Kosten der Rücksendung tragen. Alles andere ist rechtlich nicht drin (selbst wenn die AGBs was anderes erzählen sollten)
Danke für die vielen Antworten! Jetzt hoffe ich, dass die Erstattung des Betrags im zweiten Anlauf klappt... Grüße Andrea
Die letzten 10 Beiträge
- Mal ganz was anderes - Gedankenspiel
- Waldemar Hartmann und der Rassismus
- Zeitenwende in Serbien
- Reporter ohne Grenzen und Österreich
- Friedrich Merz und Bärbel Bas
- Darf ich auswandern...
- Der fesche Herr Sellner, der erfolgreich gegen sein Aufenthaltsverbot in D klagte...
- Kostgeld(?)
- AfD auch in MV vorne, CDU unter 5%
- Gefahr durch KI