ohno
Hallo in die Runde, vllt ist meine Frage gleich wieder Schall und Rauch. Aber ich frage mich, rechtlich gesehen, ob wir als "Pfleger" unserer Kids mit PG zum Kreis der Sonderfürsorgeberechtigten gehören? Ich habe den Begriff noch nie gehört und kann mir gerade nichts darunter vorstellen. Als Sonderfürsorgeberechtigter wäre man wohl von der GEZ befreit. Ich muss mich da mal schlau machen, aber vllt weiß das jemand hier? VG ohno
Wäre schön, aber leider nein, da Kinder per se nicht beitragspflichtig sind (somit kann es auch nicht übertragen werden): "Erfüllen im Haushalt lebende Kinder und Jugendliche die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung, kann diese nicht auf die Eltern oder den Wohnungsinhaber übertragen werden, da Kinder und Jugendliche nicht Beitragspflichtig sind. Die Befreiung oder Ermäßigung eines Berechtigten kann auf folgende Personen übertragen werden, so dass die Befreiung oder Ermäßigung für den Haushalt gültig ist: - auf den Ehegatten - auf den eingetragenen Lebenspartner - auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung als Teil einer Einsatzgemeinschaft berücksichtigt worden sind"
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