Darf ich dir eine Frage stellen?
Du hast unten zu meiner Fragen bzgl. der Fahrtkosten geschrieben, dass die Dienstfahrten als Einsatzwechseltätigkeit besser steuerlich absetzbar sind (also doppelte Fahrtstrecke, nicht die einfache wie beim reinen Arbeitsweg). Verstehe ich das richtig? Was genau ist eine Einsatzwechseltätigkeit?
Die Fahrt zum Jugendlichen wären in meinem Fall Dienstreisen und nicht der Weg zur Arbeit, weil der Arbeitsort nicht der Wohnort des Jungen ist.
von
hazelbrave
am 18.03.2016, 11:49
Genau - eben weil der Standort des Jungen nicht oder nur vorübergehend dein Arbeitsort ist, und du keine Erstattung durch den AG bekommst, kannst du diese Reisetätigkeit mit der tatsächlichen Fahrtstrecke und nicht nur der Entfernung geltend machen.
Dein Arbeitsweg bleibt der Weg zum Arbeitgeber, zu Besprechungen o.ä., der wird nur nach der Entfernung einfach anerkannt. Dein wechselnder Einsatzort ist der Wohnsitz des Jungen.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 18.03.2016, 17:42
Danke für die Info, klingt gut :-)
von
hazelbrave
am 18.03.2016, 18:33